Die Frist für Vorauflaufbehandlungen ist am 10. Oktober abgelaufen. Deshalb dürfen jetzt keine Vorauflaufbehandlungen mehr gemacht werden. Sämtliche Nachauflaufbehandlungen dürfen noch bis am 31. Oktober durchgeführt werden.
Ab dem kommenden Dienstag dürfen im Feldbau Pflanzenschutzmittel nur noch mit Sonderbewilligung ausgebracht werden. Dies ändert sich 2023.
Die ÖLN-Regelung, dass Vorauflaufherbizide nur bis am 10. Oktober eingesetzt werden dürfen, und das Winterbehandlungsverbot vom 1. November bis 15. Februar gelten nämlich nur noch diesen Herbst. Im nächsten Jahr darf dann bis zum 15. November gespritzt werden, und die zeitliche Vorauflaufbegrenzung fällt vollumfänglich weg.