Spritzenführer müssen alle fünf Jahre acht Stunden Kurse besuchen.
zvg
Noch knapp ein Jahr bleibt alles beim Alten. 2026 aber treten neue Vorschriften für Spritzenführer – Landwirte und Lohnunternehmer – in Kraft. Zwar benötigt schon heute eine Fachbewilligung, wer für berufliche und gewerbliche Zwecke Pflanzenschutzmittel einsetzt.
Mit dem Aktionsplan zur Risikoreduktion und zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Aktionsplan Pflanzenschutz) wird die Ausbildungspflicht ab 2026 aber verschärft – nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch im Gartenbau, im Forst oder beim Unterhalt von Bahn- und Militäranlagen. Das hat das Bundesamt für Umwelt (Bafu) angeordnet. Diese Zuständigkeit wurde dem Bafu im Rahmen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung übertragen.
Prüfung ab 2026
Bisher erlangte Fachbewilligungen bleiben bis 31. Dezember 2026 gültig. Eine Fachbewilligung erhält heute, wer die Ausbildung zum Landwirt mit Fähigkeitszeugnis oder eine vergleichbare Ausbildung absolviert hat. Ab 2026 kann die Fachbewilligung nur noch erworben werden, wenn die Kenntnisse vorgängig in einer Prüfung nachgewiesen worden sind. Ebenso werden die Fachbewilligungen ab 2026 in digitaler Form ausgestellt. Alle Inhaberinnen und Inhaber einer Fachbewilligung werden dann in einem zentralen Register erfasst.
Die digitale Fachbewilligung existiert ab dem 3. Januar 2026 als QR-Code auf der App FaBe PSM, die im iOS Store und im Android Play Store verfügbar ist. Damit eine vor 2026 erworbene Fachbewilligung über 2026 hinaus gültig bleibt, muss diese zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2026 in eine digitale Fachbewilligung umgewandelt werden, damit sie ebenfalls im zentralen Register registriert werden kann.
Anerkannte Ausbildungsabschlüsse können zwischen Januar 2026 und Ende Juni 2026 über die App FaBe PSM oder auf der FaBe-Website gemeldet werden, damit Berechtigte den digitalen Nachweis erhalten. Die Website steht ab 1. Januar 2026 zur Verfügung.
Kursbesuch wird Pflicht
Ebenso wird per 2026 eine Weiterbildungspflicht eingeführt. Dabei müssen innerhalb der fünfjährigen Gültigkeitsdauer der Bewilligung Weiterbildungen absolviert werden, die für den jeweiligen Anwendungsbereich vorgeschrieben sind. Laut Daniela Mangiarratti vom Bafu müssen in der Landwirtschaft alle fünf Jahre acht Stunden besucht werden. «Die innerhalb von fünf Jahren absolvierten Stunden sind nur für diesen Zeitraum gültig und können nicht auf den nächsten Zeitraum übertragen werden.
Das muss man wissen
Wer eine Fachbewilligung für das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln erwerben will, muss diverse Fragen beantworten. Man muss:
- die Wirkungen lokal, systemisch, akut, chronisch, reversibel, irreversibel, Resorption, Metabolismus, Ausscheidung erklären können;
- die wesentlichen Ziele und Inhalte der wichtigsten Erlasse, welche die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln betreffen, erläutern können;
- die verschiedenen Gefährdungen am Arbeitsplatz nennen können;
- das Resistenzproblem erklären und daraus die Konsequenzen für die Wahl und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ableiten können;
- erklären, welche Auswirkungen Düsengrösse und Druck auf Grösse, Drift und Penetration der Brühetropfen haben;
- die Ursachen nennen, die zu einer schlechten Mittelverteilung führen.
Wenn also eine Person während der fünfjährigen Gültigkeitsdauer ihrer Fachbewilligung zwei Stunden mehr Weiterbildung absolviert als vorgeschrieben, kann sie diese zwei Stunden nicht auf die nächste Gültigkeitsdauer der Bewilligung übertragen.» Auch Inhaber von vor 2026 erworbenen Fachbewilligungen müssen sich weiterbilden.
Daniela Mangiarratti: «Bisherige erlangte Fachbewilligungen bleiben bis 31. Dezember 2026 gültig.» Sie werden nach fünf Jahren automatisch verlängert, sofern die entsprechenden Weiterbildungen absolviert wurden. «Es spielt also keine Rolle, wann eine Fachbewilligung erworben wurde», erklärt die Bafu-Mitarbeiterin: «Ab dem 1. Januar 2027 haben alle Inhaberinnen und Inhaber befristete digitale Bewilligungen und müssen an Weiterbildungen teilnehmen, um diese zu verlängern.»
Zentrales Register ab 2027
Ab 2027 kommt das zentrale Register zum Tragen. Ab dann können Pflanzenschutzmittel für die berufliche Verwendung nur noch gegen Vorweisen einer gültigen Fachbewilligung gekauft werden. Dank dem digitalen Nachweissystem mit QR-Code können Händler die Gültigkeit einer Bewilligung in Echtzeit überprüfen. Ausländische Angestellte, die eine Fachbewilligung aus einem EU- oder aus einem Efta-Staat besitzen, dürfen heute und auch nach 2027 in der Schweiz Pflanzenschutzmittel ausbringen, sofern ihr Arbeitseinsatz in der Schweiz nicht mehr als 90 Tage in einem Kalenderjahr dauert.
Bei einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz von mehr als 90 Tagen pro Kalenderjahr wird die EU-/ Efta-Fachbewilligung nicht anerkannt. Einsätze, deren Dauer 90 Tage pro Jahr überschreiten, werden einer Niederlassung in der Schweiz gleichgestellt und unterliegen somit schweizerischem Recht. Und die schweizerischen Bestimmungen über Pflanzenschutzmittel schreiben eben vor, dass berufliche oder gewerbliche Verwender zur Erlangung einer Fachbewilligung Kurse besuchen und eine Prüfung ablegen müssen.
Drohnenpilot anleiten
Eine Ausnahme aber gibt es laut Daniela Mangiarratti vom Bafu: «Personen ohne Fachbewilligung dürfen derzeit und auch nach 2027 Pflanzenschutzmittel ausbringen, die für die berufliche Verwendung bestimmt sind, sofern sie von einer Person vor Ort angeleitet werden, die eine in der Schweiz gültige Fachbewilligung besitzt.So dürfen beispielsweise Saisonarbeitskräfte oder auch Drohnenpilotinnen Pflanzenschutzmittel ausbringen, wenn sie vor Ort von einer Inhaberin oder von einem Inhaber einer Fachbewilligung oder eines Ausbildungsabschlusses angeleitet werden.»
Mal sehen was passiert...
Grüsse Carlo
Selbstverantwortung funktioniert bei einer grossen Mehrheit ja leider nie !!
Wiit hämers procht.
Leider sind die Bauern auch Sklaven.
Aufwachen!!!
Naturgerecht nicht grün zählt.