Im Jahr 2024 haben 25,5 Prozent (Vorjahr: 41 Prozent) der geprüften Unternehmen alles korrekt deklariert. Bei 23.5 Prozent der Unternehmen (Vorjahr: 26 Prozent) waren die Produkte teilweise richtig deklariert, und bei 51 Prozent der Unternehmen (Vorjahr: 33 Prozent) war kein kontrolliertes Produkt vollständig und korrekt deklariert. Insgesamt wurden 1’010 Produkte überprüft (Vorjahr: 858), davon waren 39 Prozent richtig deklariert (Vorjahr: 64 Prozent).
Verschlechterung bei Zimmereien
Baumärkte zum Beispiel haben ihre Produkte besser deklariert als im Vorjahr. Bei Möbelhäusern ist die Qualität gleich geblieben, wie das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) am Montag mitteilte. Rund drei Viertel beziehungsweise zwei Drittel der Produkte seien von diesen korrekt deklariert worden. Diese Unternehmen verkauften zudem «mit Abstand» am meisten Holzprodukte.
Verschlechtert hat sich die Qualität hingegen bei den Gartencentern, Gärtnereien, den Schreinereien und den Zimmereien. Diese Unternehmen setzten gemäss Mitteilung vergleichsweise wenige Holzprodukte ab. Sie hätten aber massgeblich zur Verschlechterung des Ergebnisses beigetragen.
Deklaration seit 2012
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat bei rund zwei Drittel der Unternehmen, deren Produkte vom BFK beanstandet wurden, Verwaltungsstrafverfahren durchgeführt und gegen die verantwortlichen Personen Bussen verhängt. «Bei etwa einem Drittel dieser Unternehmen lagen nur geringfügige Verstösse gegen die Deklarationsvorschriften vor. Das WBF hat diese Fälle als besonders leicht beurteilt und keine Sanktionen ergriffen», heisst es in der Mitteilung des WBF.
Die seit 2012 geltende Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten verlangt, dass die Holzart und die Holzherkunft bei der Abgabe von Holz und Holzprodukten an die Konsumentinnen und Konsumenten deklariert werden. Rund- und Rohholz sowie bestimmte Holzprodukte aus Massivholz sind der Deklarationspflicht unterstellt. Dies gilt auch für Brennholz und Holzkohle. Diese Verordnung ergänzt die Holzhandelsverordnung (HHV), die darauf abzielt, dass kein illegales Holz in die Schweiz gelangt.