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Trinkwasser aus Wäldern: Wer bezahlt?

Rund die Hälfte der Schweizer Grundwasserschutzzonen liegt im Wald. Dieser filtert Schadstoffe und sorgt für sauberes Trinkwasser. Diese Leistung wird meist nicht entschädigt. Wald Schweiz fordert deshalb Vereinbarungen mit Wasserversorgern, um Waldbesitzende abzugelten. Ein Merkblatt soll Lösungen aufzeigen.

«Trinkwasser aus dem Wald hat eine hohe Qualität, jedoch wird die Wasserreinigungsleistung des Waldes in der Regel nicht abgegolten», schreibt WaldSchweiz in einer Mitteilung. Um die hohe Wasserqualität zu erhalten, seien bei der Waldbewirtschaftung in Grundwasserschutzzonen zusätzliche Massnahmen nötig.

Dies führe wegen ungedeckter Kosten bei Waldeigentümerinnen zu Mindererträgen. Deshalb schlägt Wald Schweiz in einem neuen Merkblatt vor, mit den Trinkwasserversorgern eine Vereinbarung für eine Basisentschädigung sowie die Abgeltung der Mindererträge und der Mehraufwände abzuschliessen.

Wie viel ist die Arbeit des Waldes wert?

Rund die Hälfte der Grundwasserschutzzonen der Schweiz befindet sich im Wald. Das Wurzelwerk und der Humus im Waldboden halten Schadstoffe wie Nitrate effektiv zurück. Aufgrund der Umweltgesetzgebung sind im Wald Dünger, Gülle oder Kompost verboten. «Liegt ein Waldstück in einer Grundwasserschutzzone, sind die Vorschriften für die Waldbewirtschaftung noch strenger», schreibt der Verband.

Wer ist WaldSchweiz?

WaldSchweiz ist der Verband der Schweizer Waldeigentümer. Er vertritt die Interessen der rund

250'000 privaten und öffentlichen Waldbesitzenden. WaldSchweiz setzt sich für Rahmenbedingungen ein, welche es den Waldbesitzenden und den Forstbetrieben erlauben, den Schweizer Wald ökonomisch und ökologisch nachhaltig zu bewirtschaften, sodass er jederzeit fit und vielfältig bleibt. pd

So sei das Bewässern von Holzpoltern oder das Betanken von Fahrzeugen und Maschinen eingeschränkt, auch Eigentumsbeschränkungen sind möglich. Für die Waldeigentümer bedeute dies Mehraufwände und Mindererträge, die sich durch den Holzverkauf nicht immer decken lassen. Zudem werde die Wasserreinigungsleistung des Waldes oft nicht abgegolten.

Aufwände fair verteilen

Wald Schweiz motiviert die Waldbesitzenden mit dem neuen Merkblatt «Wald und Trinkwasser», gemeinsam mit den Trinkwasserversorgern Lösungen zu suchen, beispielsweise in Form einer Partnerschaft zur Kostenteilung. «Diese kann die gemeinsame Planung waldbaulicher Massnahmen beinhalten oder eine Basisentschädigung pro Kubikmeter Trinkwasser festlegen», schreibt Wald Schweiz. Musterverträge sollen die Umsetzung erleichtern.

Ziel sei, den Anreiz für freiwillige Massnahmen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus zu erhöhen, etwa die rasche Aufforstung mit zukunftsfähigen Baumarten zur nachhaltigen Bodendeckung. Dies sei wichtig, denn die waldbaulichen Entscheidungen von heute bestimmen die Waldgesundheit und damit die Trinkwasserqualität der Zukunft.

Besonders bei Wasserfassungen für privatwirtschaftliche, gewinnorientierte Zwecke – etwa für Mineralwasser oder Bier – sei es sinnvoll, Eigentumsbeschränkungen, Mehraufwände und Mindererträge angemessen zu entschädigen, um die Aufwände fair zu verteilen.

-> Hier finden Sie das Merkblatt «Wald und Trinkwasser»

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