Der Wald ist ein beliebtes Naherholungsgebiet, zunehmend auch für Mountainbiker. Halten diese sich an die offiziellen Waldwege stört sich niemand daran. Wenn sich die Velofahrer jedoch zusehends eigene Wege durch den Wald bahnen, kann dies zu Mehraufwänden und Mindererträgen bei der Waldbewirtschaftung führen.
WaldSchweiz fordert deshalb in einer Medienmitteilung, dass Waldeigentümer in solchen Fällen entschädigt werden sollen. Ihr Vorschlag: 1 bis 2 Franken pro Meter und Jahr für die Bereitstellung nicht offizieller Velowege. Die Entschädigungen sollen dem Vorschlag zufolge nach Nutzungsintensität und Ausbaustandard abgestuft werden. Dass der Betrag in der vorgeschlagenen Höhe gerechtfertigt sei, zeige der Biketrail Triemli am Uetliberg in Zürich, schrieb WaldSchweiz. Diese Mountainbike-Strecke zähle heute über 60’000 Abfahrten pro Jahr. Der jährliche Erholungswert der 3,5 Kilometer langen Strecke werde auf mehrere Hunderttausend Franken geschätzt.
Lenkungsmassnahmen können helfen
Die zunehmende Zahl an Velofahrer, welche sich auf inoffiziellen Pfaden durch die Wälder schlängeln, führt zu Interessenskonflikten. Lenkungsmassnahmen können helfen, diese Konflikte zu entschärfen, führt WaldSchweiz in der Mitteilung aus. Der Verband empfiehlt den Waldeigentümerinnen, sich gegenüber solchen Lenkungsmassnahmen mit vertraglichen Lösungen offen zu zeigen ( -> Biken im Wald ).
WaldSchweiz anerkennt das Bedürfnis der Velofahrer, die sich im Wald erholen wollen, doch müsse dies geordnet und koordiniert erfolgen. Denn die neu durch regelmässiges Befahren oder Begehen entstehenden Pfade gelten offiziell nicht als Wege. WaldSchweiz fordert die Kantone hier auf, ihre Vorschriften klar zu formulieren und dabei den bundesrechtlichen Rahmen zu berücksichtigen.
Mountainbiken hat in den letzten Jahren stark an Beliebtheit gewonnen. In den Schweizer Wäldern gibt es dem Verband zufolge über 30’000 Kilometer Waldstrassen und 20’000 Kilometer signalisierte Wanderwege.
Sensibilisierung notwendig
Dann gilt es die Wald-Velofahrer auch zu sensibilisieren. WaldSchweiz fordert die entsprechenden Vereine und Trägerschaften auf, die Verhaltensregeln aktiv an die Velofahrerinnen zu kommunizieren ( -> Waldknigge,-> Mountainbike-Kodex der Suva ).
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald des Kantons Luzern hat dazu ein Video erstellt.
Entschädigung pro Laufmeter
Die Waldpolitik des Bundes setzt sich zum Ziel, dass Aufwände von Waldeigentümern, die bei der Erbringung gewünschter Waldleistungen entstehen, abgegolten werden. Velorouten im Wald sollen grundsätzlich mit den offiziellen Wegen übereinstimmen. Und wenn Mountainbike-Pfade von diesen offiziellen Wegen abweichen, sind die Waldeigentümerinnen zu entschädigen, so WaldSchweiz.
Es gibt dazu aber keine Richtwerte. WaldSchweiz erachtet jedoch einen jährlichen Betrag zwischen einem und zwei Franken pro Laufmeter als gerechtfertigt. Als Finanzierungsmodelle erkennt der Verband: Mitgliederbeiträge oder Spenden der Nutzniessenden, Sponsoring oder Beiträge von Gemeinden oder Kantonen.
-> WaldSchweiz hat für Waldeigentümerinnen und Waldbesitzer zu diesem Thema ein Merkblatt erstellt.
Es sind Velos !!! Rundherum haben wir Fahrzeuge die mehr kaputt machen!!!!!
Und oben dem Gasser gebe ich recht!!! Schaut endlich zu denen die es wirklich brauchen!!!!