Ab 2023 wird die Einhaltung aller Auflagen bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln risikobasiert im Rahmen der ÖLN-Kontrolle kontrolliert.
Auflagen gibt es einige: Jene zu Drift und Abschwemmung sind inzwischen bekannt. Es gibt aber zunehmend Wirkstoffe, bei denen Abstände auch zu bewohnten Zonen oder Biotopen von kantonaler und nationaler Bedeutung eingehalten werden müssen.
Hinzu kommen maximale Aufwandmengen innert zwei oder drei Jahren für einzelne Wirkstoffe und Einschränkungen für Karstgebiete und Grundwasserschutzzonen. In naher Zukunft wird es zusätzliche Einschränkungen für die Zuströmbereiche geben.
Der Schweizer Bauernverband arbeitet deshalb in einer Begleitgruppe des Bundesamts für Landwirtschaft mit und setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung dieser Massnahmen für die Betriebe machbar ist und ihnen sämtliche Informationen in verständlicher Form zur Verfügung gestellt werden.



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