In Frankreich haben Umwelt- und Konsumentenschützer im Streit um die Distanzregelungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Nachbarschaft von Siedlungen einen Erfolg verbuchen können. Das Verwaltungsgericht von Orléans hat entschieden, in fünf Départements die Genehmigungen für die Leitlinien zum Schutz der Anwohner aufzuheben.
Die Beschwerdeführer, darunter neben der Umweltorganisation Générations Futures auch die Konsumentenschutzorganisation «UFC - Que Choisir», feierten diese Entscheidung als «grossen Sieg». Sie erwarten einen «Dominoeffekt» und gehen davon aus, dass vergleichbare Klagen in anderen Départements ebenfalls in ihrem Sinne entschieden werden. Laut den Organisationen sind viele Teile der angefochtenen Leitlinien aus Vorlagen übernommen worden, die der französische Bauernverband (FNSEA) seinen Mitgliedern zur Verfügung gestellt hat.
Über Spritzung informieren
Mit den Leitlinien schuf der Gesetzgeber die Möglichkeit, für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Kulturen die vorgeschriebenen Abstände zu Wohnsiedlungen zu verringern. Dazu sollten sich die beteiligten Akteure auf Massnahmen einigen, die einen gleichwertigen Gesundheitsschutz der Anwohner garantierten.
Neben technischen Lösungen wie abdriftarme Düsen gehört dazu beispielsweise, dass die Betroffenen vorab über eine bevorstehende Spritzung informiert werden. Die Leitlinien und die Vorgaben für Flächen ohne Pflanzenschutzeinsatz (ZNT), die sich auf Felder nahe Wohnsiedlungen bezogen, waren 2018 mit dem ersten Gesetz zur Stärkung der Produzenten eingeführt worden und von Beginn an hochumstritten.
Pläne nach Protesten entschärft
Unter anderem wegen der bevorstehenden Einführung dieser Vorgaben waren die französischen Landwirte 2019 auf die Strasse gegangen. Die Regierung war der Branche daraufhin entgegengekommen und hatte ihre Pläne entschärft. Die Anfang 2020 vorgelegten Regelungen hatten indes nur anderthalb Jahre Bestand.
Im Sommer 2021 annullierte das oberste Verwaltungsgericht, der Staatsrat, Teile der entsprechenden Verordnung und forderte einen besseren Schutz der Bevölkerung. Im Januar 2022 legte Paris daraufhin einen novellierten Rechtsakt vor, der wiederum von allen Seiten kritisiert wurde. Die Umwelt- und Verbraucherschützer dürften sich nun durch das Urteil von Orléans bestätigt sehen.
Informationspflicht lasch gehandhabt
Das Verwaltungsgericht ist den Argumenten der Kläger in wichtigen Punkten gefolgt. Aus Sicht der Richter ist es rechtswidrig, die Regelmässigkeit der Nutzung eines Wohngebäudes bei der Anpassung der Abstandsregelungen zu berücksichtigen. Moniert wird zudem, dass auf letztlich nicht definierte Begriffe wie «sehr grosses Anwesen» und «weitläufig» abgestellt wurde. Nicht zielführend und ungenau sind nach Einschätzung des Gerichts ausserdem die Massnahmen, mit denen die Anwohner im Vorfeld der Anwendung informiert werden sollen.
Nach Angaben der Beschwerdeführer gehen die Landwirte etwa davon aus, dass sie ihrer Informationspflicht bereits durch die Inbetriebnahme einer Rundumleuchte bei der Ausbringung der Pflanzenschutzmittel ausreichend nachkommen.