Gelten sollen die Vereinfachungen für Pflanzenschutzmittel, die in einem EU-Nachbarland sowie in den Niederlanden oder in Belgien zugelassen sind, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten. Die Vernehmlassung dauert bis zum 9. Dezember 2024.
Die Schweiz soll in solchen Fällen die Genehmigung der Wirkstoffen durch die EU automatisch übernehmen, als Grundlage. Geprüft werden müssten die Mittel allerdings punkto Gewässerschutz. Ebenfalls müssen die Behörden klären, ob inländische besondere Bestimmungen zum Schutz von von Menschen, Tieren und Umwelt eingehalten werden.
Die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK-N) will weiter vorgeben, dass die Verfahren innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein müssen. Für die Landwirtschaft werde es immer schwieriger, mit geeigneten Mitteln neuartige Schädlinge und zunehmende Resistenzen zu bekämpfen, begründet sie die Vorlage. Neue Pflanzenschutzmittel würden heute in der Schweiz nur mit grosser Verzögerung zugelassen. Demgegenüber würden laufend Mittel vom Markt genommen.
Die Minderheit ist gegen das vereinfachte Zulassungsverfahren. Sie befürchtet, dass so die von Pflanzenschutzmitteln ausgehenden Risiken nicht mehr angemessen berücksichtigt werden. Andere Minderheiten wollen zwar vereinfachte Zulassungen, aber mit Einschränkungen.



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