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Pflanzenschutz: Neue Fachbewilligung ab 2026

Am 1. Januar 2026 tritt in der Schweiz eine neue Regelung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Kraft: Ihr Kauf und deren Einsatz in der Landwirtschaft setzt eine gültige Fachbewilligung voraus. Was das für landwirtschaftliche Betriebe bedeutet.

pd/clu |

2026 tritt die revidierte Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung in Kraft. Diese sieht vor, dass Landwirtschaftsbetriebe Pflanzenschutzmittel nur noch mit einer entsprechenden Fachbewilligung (FaBe) kaufen und einsetzen dürfen. Diese Bewilligung wird digital ausgestellt und ist fünf Jahre gültig, wie der «Schweizer Bauer» bereits berichtete.

Anerkannte Ausbildungsabschlüsse können zwischen Januar 2026 und Ende Juni 2026 über die App FaBe PSM oder auf der FaBe-Website gemeldet werden, damit Berechtigte den digitalen Nachweis erhalten. Die Website steht ab dem 1. Januar 2026 zur Verfügung.

Dies sind die Schritte zum Umtausch der alten FaBe:

  • 1. Zwischen dem 3. Januar und dem 30. Juni 2026 ist das Formular im FaBe-PSM-Register auszufüllen und die erforderlichen Nachweise (Identitätsausweis sowie alte FaBe oder ein anerkannter Ausbildungsabschluss) hochzuladen.
  • 2. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen (ca. 1 Monat Bearbeitungszeit) wird eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt der neuen Fachbewilligung versendet, zusammen mit der Zahlungsaufforderung für die Ausstellungsgebühr von CHF 50.–. Die Zahlung kann über gängige Methoden erfolgen (TWINT, Kreditkarte etc.).
  • 3. Nach erfolgter Zahlung wird per E-Mail die Aktivierung der neuen FaBe bestätigt.
  • 4. Anschliessend kann die App «FaBe PSM» auf dem Smartphone installiert werden. Mit der App lässt sich die Fachbewilligung beim Erwerb von PSM sowie zur Validierung von Weiterbildungen jederzeit vorweisen. Die Login-Daten der App entsprechen jenen des FaBe-PSM-Registers.

-> Weitere Informationen zum Vorgehen sowie eine Liste der anerkannten Ausbildungsabschlüsse sind hier verfügbar.

Frühzeitig prüfen

Personen mit einem Abschluss als Landwirt oder Landwirtin EFZ, einer gleichwertigen oder höheren landwirtschaftlichen Ausbildung können also ihre bestehende Qualifikation registrieren lassen, ohne eine erneute Prüfung abzulegen. Ab dem 1. Januar 2027 darf der Handel Pflanzenschutzmittel nur noch gegen Vorlage einer gültigen digitalen Fachbewilligung verkaufen. Darüber informiert nun auch der Schweizer Bauernverband in einer Medienmitteilung.

Ab dann müsse auf jedem Betrieb mindestens eine Person über eine gültige Fachbewilligung verfügen, wenn Pflanzenschutzmittel selbst eingesetzt werden sollen. «Betriebe sollten frühzeitig prüfen, ob bestehende Abschlüsse anerkannt sind und gegebenenfalls sich oder Mitarbeitende zur Prüfung anmelden», empfiehlt der SBV.

Kommentare (13)

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  • Ädu | 21.04.2025
    Immer mehr Bürokratie, immer mehr Kosten usw.
    Die dafür zuständigen Stellen, werden wieder zünftig neue Arbeitsplätze schaffen.
    Im Kanton Bern wurde eine 40 % Stelle bei der Fachstelle Pflanzenschutz frei, diese wurde neu mit zwei 100 % Stellen besetzt…….
    so in etwa ist das Verhältnis.
    In einigen Jahren kommt auf ein Landwirtschafts Betrieb eine Beamten Stelle!
  • Milchkuh | 20.04.2025
    Es ist genug, denke es ist an der Zeit alle neuen Schikanen (Vorschriften) einfach landesweit zu ignorieren...! Es kommt beim Pflanzenschutz wie beim Güllen, nur noch der Lohnunternehmer. Der kommt wenn er Zeit hat, nicht wenn die Wetterbedingungen stimmen. Es muss dringend in unseren Verwaltungsbüros mal ausgemistet werden.
  • HPZ | 19.04.2025
    50.- pro Bewilligung , das ergibt sicher 2- 3 neue Stellen für HF Absolventen welche 3 Jahre im Auftrag von Dozenten Blümchen und Krankheitsbilder ausgezählt haben. Damit diese uns dann unnötige empfehlungen machen können auf welches PSM wir verzichten können .
    Ich bin jetz 62 Jahre habe vor 40 Jahren die Meisterprüfung abgelegt , so kann ich noch locker meine Ausbildung für die nächsten 30 Jahre auf unserem Betrieb geltend machen.
  • r.h. | 18.04.2025
    ja das ist m. binswangers hamsterrad der Landwirtschaft. Einerseits wird die Selbstbewirtschaftung im BGBB gestärkt. Andererseits hat man als Selbsbewirtschafter immer höhere Anforderungen. Das sind die Mühlen der modernen Menschheit. Ein bisschen das Gefühl von Freiheit vorgaukeln und dann mit dem Hammerschlag der Gesetze und Verordnungen die Selbstständigen in die Knie zwingen. Es ist irgendwie wie bei Zwinguri.... Nur das es jetzt sogar die aus unseren Reihen auferstandende Bürokratie und nicht mal fremde Fötzel sind....
  • R.B | 18.04.2025
    Bin froh das entlich richtig durgegriffen wird. Finde es skandalös mit welch schlechtem "Fachwissen" manche Landwirte "Pflanzenschutz" betreiben dürfen. Arbeite seit mehreren Jahren in dieser Brache und kann aus Erfahrung sagen das teilweise nicht einmal ein simpler Kreislauf eine Pflanzenschutzspritze aufgezeigt werden kann, geschweiden denn wie die Reinigung richtig durchgeführt wird. Meist sind es diese schwarzen Schafe die am meisten jammern und motzen. Dabei sollten sich diese Personen selber einmal an der Nase nehmen und nicht dem rechtschaffenden Landwirt, der die Regeln einhält das Leben durch noch schärfere Gesetze erschweren.
    Genau durch solche Ausbildungen kann der relativ schlechte Ruf in der Bevölkerung wieder gerade gebogen werden.
    Jammern nützt nichts, sondern Professionell auftreten und bessere Lösungen vorbringen wenn etwas nicht passt.
  • Cello | 18.04.2025
    Haben einen kleinen Obstbetrieb mit 1000 Bäumen von meinem Schwiegervater übernommen.
    Das neue Gesetz........... also 1000 Bäume weg.
    Es sieht so aus als wollen unsere liebe Schweizer nur noch Ausländische Wahre !
    Es ist eine Schande was wir uns alles gefallen lassen müssen.
  • Ernst Meier | 18.04.2025
    Ich hoffe doch, dass jedes importierte Lebensmittel vom Lidl oder aus Peru auch mit Fähigkeitszeugnis ausgebildetem Landwirt behandelt wurde.
  • Verbundene Scholle | 17.04.2025
    Es unglaublich, wie wir immer mehr geknebelt werden. Wir sind auf dem bestem Weg unsere Lebensmittelproduktion an die Wand zu fahren. Es wird uns immer mehr aufgebrummt. Das fördert und begeistert die Nachkommen nicht in die Landwirtschaft einzusteigen. Schlussendlich können wir dies auch nicht mehr finanzieren, da die Produktionskosten höher sind als die Erlöse.
  • Aargauer Bauer | 17.04.2025
    Der gläserne Bauer... Die Marionetten-Fäden laufen in Bern zusammen. Mir lupft's de Teckel !!!
  • Huwiler | 17.04.2025
    Es sieht so aus, dass der Ackerbau in der Schweiz in Zukunft bald nur noch durch Lohnunternehmen ausgeführt werden kann. Ist das was wir wollen?
    • Bauer | 19.04.2025

      Es geht sogar weiter. Das BWL will mit allen möglichen Massnahmen die Anzahl Bauern reduzieren. Jeder klein und mittelgrosse Bauer soll schnellstmöglich verschwinden damit die letzten noch enger in die Krallen der Administration und dem Grosshandel ausgeliefert sind.


      Umso weniger, umso besser kontrollierbar und umso kleiner das politische Gewicht.


      Die leztzen glauben immer noch, sie werden es leichter haben. Bad idea.

  • Utiger Daniela | 17.04.2025
    Sehr geerte Damen und Herren
    darf ich Fragen welche kosten noch alles auf uns Landwirte und Landwirtinnen zukommen.
    Melde hier Kontrollen da Formulare hier ect. Können wir nicht einfach mal unser Land selbsständig Bewirtschaften und Lebensmittel produzieren für unser Täglich Brot? Ich Glaube wir schaden unserem Land nicht wenn wir wie früher fahren.Wir wollen ja das produzierte auch selber Essen. Ich Denke mit den Preisen und all den Vorschriften die wir in den letzten 25.Jahren erfüllen musste genug zu Schlucken. Was kommt da noch alles auf uns zu oder auf unsere Nachkommen die mal den Betrieb übernehmen wollen?
    Mit freundlichen Grüßen Daniela Utiger
    • Gesunder Menschenverstand | 17.04.2025
      Man will, das die Bauern den Pickel verwerfen.
      Nachher gibs den "klimaneutralen" Superfood, in der Fabrik hergestellt.
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