2026 tritt die revidierte Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung in Kraft. Diese sieht vor, dass Landwirtschaftsbetriebe Pflanzenschutzmittel nur noch mit einer entsprechenden Fachbewilligung (FaBe) kaufen und einsetzen dürfen. Diese Bewilligung wird digital ausgestellt und ist fünf Jahre gültig, wie der «Schweizer Bauer» bereits berichtete.
Anerkannte Ausbildungsabschlüsse können zwischen Januar 2026 und Ende Juni 2026 über die App FaBe PSM oder auf der FaBe-Website gemeldet werden, damit Berechtigte den digitalen Nachweis erhalten. Die Website steht ab dem 1. Januar 2026 zur Verfügung.
Dies sind die Schritte zum Umtausch der alten FaBe:
- 1. Zwischen dem 3. Januar und dem 30. Juni 2026 ist das Formular im FaBe-PSM-Register auszufüllen und die erforderlichen Nachweise (Identitätsausweis sowie alte FaBe oder ein anerkannter Ausbildungsabschluss) hochzuladen.
- 2. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen (ca. 1 Monat Bearbeitungszeit) wird eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt der neuen Fachbewilligung versendet, zusammen mit der Zahlungsaufforderung für die Ausstellungsgebühr von CHF 50.–. Die Zahlung kann über gängige Methoden erfolgen (TWINT, Kreditkarte etc.).
- 3. Nach erfolgter Zahlung wird per E-Mail die Aktivierung der neuen FaBe bestätigt.
- 4. Anschliessend kann die App «FaBe PSM» auf dem Smartphone installiert werden. Mit der App lässt sich die Fachbewilligung beim Erwerb von PSM sowie zur Validierung von Weiterbildungen jederzeit vorweisen. Die Login-Daten der App entsprechen jenen des FaBe-PSM-Registers.
Frühzeitig prüfen
Personen mit einem Abschluss als Landwirt oder Landwirtin EFZ, einer gleichwertigen oder höheren landwirtschaftlichen Ausbildung können also ihre bestehende Qualifikation registrieren lassen, ohne eine erneute Prüfung abzulegen. Ab dem 1. Januar 2027 darf der Handel Pflanzenschutzmittel nur noch gegen Vorlage einer gültigen digitalen Fachbewilligung verkaufen. Darüber informiert nun auch der Schweizer Bauernverband in einer Medienmitteilung.
Ab dann müsse auf jedem Betrieb mindestens eine Person über eine gültige Fachbewilligung verfügen, wenn Pflanzenschutzmittel selbst eingesetzt werden sollen. «Betriebe sollten frühzeitig prüfen, ob bestehende Abschlüsse anerkannt sind und gegebenenfalls sich oder Mitarbeitende zur Prüfung anmelden», empfiehlt der SBV.
Ab 2026 in Grundbildung integriert
Ab 2026 wird die Fachbewilligung in die neue Grundbildung EFZ integriert werden. Alle Lernenden in den Berufen der Spezialkulturen oder der Fachrichtungen Ackerbau und Biologischer Pflanzenbau beim Beruf Landwirt und Landwirtin machen mit dem Lehrabschluss die entsprechende Prüfung. Diese Massnahme ist Teil des Nationalen Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. – SBV



Die dafür zuständigen Stellen, werden wieder zünftig neue Arbeitsplätze schaffen.
Im Kanton Bern wurde eine 40 % Stelle bei der Fachstelle Pflanzenschutz frei, diese wurde neu mit zwei 100 % Stellen besetzt…….
so in etwa ist das Verhältnis.
In einigen Jahren kommt auf ein Landwirtschafts Betrieb eine Beamten Stelle!
Ich bin jetz 62 Jahre habe vor 40 Jahren die Meisterprüfung abgelegt , so kann ich noch locker meine Ausbildung für die nächsten 30 Jahre auf unserem Betrieb geltend machen.
Genau durch solche Ausbildungen kann der relativ schlechte Ruf in der Bevölkerung wieder gerade gebogen werden.
Jammern nützt nichts, sondern Professionell auftreten und bessere Lösungen vorbringen wenn etwas nicht passt.
Das neue Gesetz........... also 1000 Bäume weg.
Es sieht so aus als wollen unsere liebe Schweizer nur noch Ausländische Wahre !
Es ist eine Schande was wir uns alles gefallen lassen müssen.
Es geht sogar weiter. Das BWL will mit allen möglichen Massnahmen die Anzahl Bauern reduzieren. Jeder klein und mittelgrosse Bauer soll schnellstmöglich verschwinden damit die letzten noch enger in die Krallen der Administration und dem Grosshandel ausgeliefert sind.
Umso weniger, umso besser kontrollierbar und umso kleiner das politische Gewicht.
Die leztzen glauben immer noch, sie werden es leichter haben. Bad idea.
darf ich Fragen welche kosten noch alles auf uns Landwirte und Landwirtinnen zukommen.
Melde hier Kontrollen da Formulare hier ect. Können wir nicht einfach mal unser Land selbsständig Bewirtschaften und Lebensmittel produzieren für unser Täglich Brot? Ich Glaube wir schaden unserem Land nicht wenn wir wie früher fahren.Wir wollen ja das produzierte auch selber Essen. Ich Denke mit den Preisen und all den Vorschriften die wir in den letzten 25.Jahren erfüllen musste genug zu Schlucken. Was kommt da noch alles auf uns zu oder auf unsere Nachkommen die mal den Betrieb übernehmen wollen?
Mit freundlichen Grüßen Daniela Utiger
Nachher gibs den "klimaneutralen" Superfood, in der Fabrik hergestellt.