Die Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sollen gesenkt werden. Die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK) will ein Reduktionsziel im Gesetz verankern. Der Schweizer Bauerverband unterstützt diese Initiative.
Die Reduktionsziele im Aktionsplan haben keinen bindenden Charakter. Die Kommission will nun deren Verbindlichkeit erhöhen. Bis zum 17. Mai können interessierte Kreise und Parteien zum Gesetzesprojekt Stellung nehmen.
Gemäss der Wirtschaftskommission sollen die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Oberflächengewässer, naturnahe Lebensräume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser bis 2027 um 50 Prozent reduziert werden. Dies gegenüber dem Mittel der Jahre 2012 bis 2015.
Branchenorganisationen verantwortlich
Senken will die Kommission auch die Risiken, die mit dem Einsatz von Biozidprodukten verbunden sind. Die Regelung schliesst somit neben dem Pestizideinsatz der Landwirtschaft auch jenen der öffentlichen Hand und Privater ein.
Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass für die Massnahmen die Branchenorganisationen verantwortlich sein sollen. Diese sollen dem Bund zudem regemässig Bericht über die Wirkung erstatten. Der Bund soll sie dabei nur subsidiär unterstützen, beispielsweise mit Direktzahlungsanreizen an die Produzenten.
Absenkpfad auch für Biozide
Das Parlament des Schweizer Bauernverbands (SBV), die Landwirtschaftskammer (Laka), unterstützt gemäss Mitteilung von Donnerstag im Grundsatz die parlamentarische Initiative zur Risikoreduktion bei Pflanzenschutzmitteln. Neben dem Risikoreduktionsziel befürwortet die Landwirtschaft die vorgesehene bessere Transparenz bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch die Landwirtschaft, öffentliche Hand, private und weitere Anwender.
Die Mitglieder der Laka fordern darüber hinaus, dass für Biozide ebenfalls ein gesetzlich verankerter Absenkpfad mit gleichen Fristen und gleichen Reduktionszielen wie für Pflanzenschutzmittel definiert wird, denn viele Biozide enthalten die gleichen Wirkstoffe.
Bei Monitoring Bund in der Pflicht
Dass die Branchenorganisationen Massnahmen definieren, durchsetzen und berichten sollen, lehnt die Laka ab. «Ohne entsprechende Rechtsgrundlagen lässt sich eine flächendeckende Durchsetzung von Massnahmen nicht sicherstellen», heisst es in der Mitteilung.
Die Erarbeitung und Umsetzung von Massnahmen zur Risikoreduktion sowie deren Monitoring liegt aus der Sicht des SBV eindeutig in der Verantwortung des Bundes. Bei der Ausarbeitung und Umsetzung will der Verband den Bund unterstützen. mitzuarbeiten und den Bund bei der Umsetzung zu unterstützen.
Sportpferde Mitglied beim SBV
Die Laka stimmte der Aufnahme des Zuchtverbandes CH-Sportpferde (ZVCH) als Mitgliedorganisation des SBV zu. Der Verband umfasst 1600 Mitglieder, die in 34 Genossenschaften organisiert sind. Die Verankerung in der Landwirtschaft ist gross: 65% aller Zuchttiere werden von Züchtern auf dem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb gehalten, 84% aller Zuchttiere stehen auf einem landwirtschaftlichen Betrieb, 68% der Züchter haben eine landwirtschaftliche Ausbildung und 90% der Zuchttiere in Pension stehen auf landwirtschaftlichen Betrieben.