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Pflanzenschutz: Verschärfte Massnahmen

Das Bundesamt für Landwirtschaft ergreift Massnahmen, um Einträge von Pflanzenschutzmitteln in Fliessgewässern zu reduzieren.

 

 

Das Bundesamt für Landwirtschaft ergreift Massnahmen, um Einträge von Pflanzenschutzmitteln in Fliessgewässern zu reduzieren.

Pflanzenschutzmittel können nach der Anwendung auf unterschiedlichen Wegen (insbesondere Abdrift, Drainage, Abschwemmung) in Oberflächengewässer gelangen. Dies führt dazu, dass gewisse Pflanzenschutzmittel vor allem in kleineren Fliessgewässern in Konzentrationen auftreten, die für Wasserorganismen schädlich sind.

Ein besonders wichtiger Eintragspfad ist die oberflächliche Abschwemmung. Bei starken Niederschlägen werden somit die Pflanzenschutzmittel direkt in Gewässer ausgewaschen.   

Neues System

Um dieses Problem anzugehen, werden bei Produkten, für die die direkte Abschwemmung ein Risiko darstellt, strengere Anwendungsvorschriften im Rahmen der Zulassung der Pflanzenschutzmittel verfügt.

Das neue System ist in den „Weisungen betreffend der Massnahmen zur Reduktion der Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln" beschrieben. Die aktuellen Vorschriften zur Reduktion der Abdrift werden somit ergänzt, um die Einträge in die Oberflächengewässer effizient zu reduzieren. 

Risiko reduzieren

Die Vorschriften richten sich gezielt auf risikobehaftete Pflanzenschutzmittelanwendungen auf Parzellen mit besonderem Risiko für die direkte Abschwemmung. Die neuen Auflagen zur Reduktion der Abschwemmung betreffen Parzellen, die weniger als 100 m von einem Gewässer entfernt sind. 

Der Landwirt kann aus verschiedenen Massnahmen die Geeigneten auswählen, um die geforderte Risikoreduktion zu erreichen. So lässt sich das Risiko für Gewässerorganismen stark reduzieren, ohne die landwirtschaftliche Produktion unnötig einzuschränken. 

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