Teuerer wird zudem die Entnahme von Wasser zur Beregnung. Zugleich wird die Steuerermässigung auf Agrardiesel verringert. Steigen dürfte auch die Grundsteuer auf unbebaute Flächen (TFPNB), deren Zusatzabgabe (TA-TFPNB) die Landwirtschaftskammern finanziert.
Die Zusatzabgabe ist aber gedeckelt und entgegen den Wünschen der Kammern wurde der Obergrenze nicht entfernt. Dazu beigetragen haben dürfte, dass Premierministerin Élisabeth Borne die in Artikel 49-3 der Verfassung vorgesehene Möglichkeit nutzte, den Haushaltsentwurf mit einem Misstrauensvotum zu verknüpfen und somit ohne Abstimmung und Änderungen durch das Parlament zu bringen.
Auf der Strecke geblieben sind damit auch Änderungsanträge, die Nichtregierungsorganisationen von staatlichen Zuwendungen ausschliessen sollten, sofern die Organisationen an Aktionen gegen Landwirte beteiligt waren. Aufgenommen hat die Regierung aber einen Vorschlag der Grünen, demzufolge die von den Herstellern zu entrichtende Pflanzenschutzsteuer an die Inflation gekoppelt wird.
Diese Mittel dienen unter anderem zur Finanzierung der Zulassungsbehörde. Wenig erfreut reagierte der französische Bauernverband (FNSEA). Er beziffert die zusätzliche Belastung für die Landwirte auf fast 52,83 Mio. Franken (50 Mio. Euro) und erwartet «verheerende Auswirkungen».