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Pflanzenschutzmittel nicht aus Verkehr ziehen

blu/sda |

 

Der Ständerat hat einen Vorstoss von Beat Jans (SP/BS) abgelehnt, der Pflanzenschutzmittel aus dem Verkehr ziehen wollte, die die Gewässer sowie das Trink- und Grundwasser belasten. 

 

Der Ständerat gab dem Vorstoss keine Folge, weil sich das Anliegen mit der parlamentarischen Initiative der Wirtschaftskommission deckt, wie Ruedi Noser (FDP/ZH) sagte. Diese parlamentarische Initiative geht am Freitag in die Schlussabstimmung.

 

«Die parlamentarische Initiative Jans verlangt, wenn Grenzwerte im stehenden Wasser, im Quellwasser und Grundwasser überschritten werden, dass dann ein Pestizid verboten werden kann. Wir haben das, das können Sie in Artikel 9 der parlamentarischen Initiative WAK-S nachlesen, sehr detailliert geregelt. Wir haben die Grenzwerte geregelt, die Grenzwerte im Flächenwasser und Grundwasser. Wir haben geregelt, wenn die überschritten sind, dass das Zulassungsverfahren überarbeitet werden muss. Das heisst, im Bereich der Pestizide haben wir das Anliegen der parlamentarischen Initiative Jans umgesetzt und damit ist diese Initiative erfüllt», sagte Noser.

 

 

Minderheit befürchtet Ablehnung

 

Eine Minderheit um Roberto Zanetti (SP/SO) befürchtete jedoch, dass die Vorlage noch abgelehnt werden könnte. Er beantragte daher, dass der Vorstoss von Jans angenommen wird. «Meinetwegen einfach für das Protokoll, oder für die Geschichtsbücher, sei festgehalten worden, dass es noch ein paar wenige Aufrechte in diesem Saal gibt, die es wirklich ernst meinen mit einem richtigen und wirkungsvollen Trinkwasserschutz. Doch wie gesagt, ich mache mir keine Illusionen. Das wirklich flammende Plädoyer behalte ich mir aber für die Debatte im Vorfeld der Juni-Abstimmung vor», sagte Zanetti.

 

Der Rat lehnte den Vorstoss aber mit 27 zu 15 Stimmen ab. Er ist damit erledigt.

 

Die parlamentarische Initiative verlangte, dass das Gewässerschutzgesetz ist mit einem Artikel zu ergänzen ist, der sicherstellt, dass Wirkstoffe von synthetischen Pflanzenschutzmitteln nicht mehr eingesetzt werden dürfen, wenn an mehreren Oberflächengewässern wiederholt die Fortpflanzung, Entwicklung und Gesundheit empfindlicher Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen beeinträchtigt wurde oder im Grund- bzw. Trinkwasser Pestizidrückstände (Wirkstoffe und Abbauprodukte) in unerwünscht hohen Konzentrationen gemessen werden.

 

Kommentare (1)

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  • Fabio Hüther | 18.03.2021
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