Parallel zur Cannabis-Studie «Züri Can» der Stadt Zürich nehmen seit Mai 2024 mehrere tausend Menschen aus dem Kanton an der landesweit grössten Cannabis-Studie teil. Gefragt sind laut dem durchführenden Verein vor allem Produkte mit einem schwachen THC-Gehalt von fünf bis neun Prozent.
Positive Auswirkungen
Im Kanton Basel-Stadt startete das Pilotprojekt «Weed Care» bereits Ende Januar 2023. Im Kanton Basel-Landschaft befinden sich spezialisierte Fachgeschäfte in Allschwil und Liestal. Das «Grashaus Projects» steht unter Federführung des Schweizer Instituts für Sucht- und Gesundheitsforschung.
Kantonale und kommunale Behörden sind im Gegensatz zu anderen Pilotversuchen nicht direkt beteiligt, wie die Gesundheitsdirektion auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA schreibt. Bewilligung und Aufsicht sowie Information der Öffentlichkeit erfolgen über das Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Die Studie zeige «vielversprechende Entwicklungen im Bereich der Schadensminderung» und bestätige «das Interesse der Konsumierenden an einer legalen Regulierung», hiess es in einer Zwischenbilanz im März dieses Jahres. Den rund 300 Kifferinnen und Kiffern, die im Rahmen der Studie im Kanton Basel-Stadt legal Cannabis bezogen, ging es demnach psychisch besser als vor dem Start der Studie.
Bezug in der Apotheke
In den Städten Bern und Biel wird für die Studie «Script» (Safer Cannabis Research In Pharmacies randomized controlled Trial) seit Herbst 2023 Cannabis verkauft. Das BAG hatte dem Versuch grünes Licht erteilt. Die Stadt Luzern folgte Mitte 2024.
Für «Script» war die Rekrutierung von rund tausend Teilnehmerinnen und Teilnehmern geplant. Diese können Cannabisprodukte, die speziell für die Studie hergestellt wurden, in ausgewählten Apotheken beziehen.
Im Kanton Graubünden wiederum soll eine Cannabisabgabe künftig via Versand erfolgen, wie die Firma Astrasana Holding AG auf Anfrage mitteilte. Das vorgesehene Pilotprojekt ist demnach aktuell hängig beim BAG. Die Bündner Hauptstadt Chur hat der Umsetzung laut Stadtrat Patrik Degiacomi zugestimmt. Chur selbst übernahm keine aktive Rolle, der Stadtrat hatte aber keine Einwände.
Im Kanton St. Gallen wird ebenfalls noch kein Cannabis legal abgegeben. Zurzeit ist ein Gesuch zum «Pilotversuch Cannabis Research St. Gallen» beim BAG hängig.
Zwei Kantone in der Romandie
In der Romandie laufen Cannabis-Pilotprojekte in Genf und in der Waadt. Die Genfer «Cannabinothèque» wurde im Dezember 2023 in Vernier eröffnet, geleitet von der Organisation ChanGE. Laut der Zeitung «Le Courrier» waren im Juli 1335 Personen für die 1500 Plätze angemeldet.
Das vor zwei Jahren in Lausanne gestartete Cann-L-Pilotprojekt zählte nach einem Jahr rund 1200 Teilnehmer. Dies entspricht einem jährlichen Marktanteil von einer Million Franken, der nach Angaben der Stadt dem illegalen Handel entgeht.
Die Kantone Tessin, Aargau, Thurgau Appenzell Ausserrhoden und Glarus nehmen an den Versuchen nicht teil. Die Thurgauer Kantonsbehörden stellen sich gegen eine Cannabis-Legalisierung.
Deshalb laufen die Pilotversuche
Die Pilotversuche mit der Cannabis-Abgabe basieren auf einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes durch das Parlament im September 2020. Aktuell läuft die Vernehmlassung für eine Legalisierung von Cannabis-Produkten unter gewissen Vorgaben.
Die Gesetzesänderung für die Durchführung von örtlich und zeitlich begrenzten, wissenschaftlichen Pilotversuchen mit Cannabis ist seit Mai 2021 in Kraft. Sie ist auf zehn Jahre befristet.
Am 29. August dieses Jahres schickte die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) den Entwurf für ein künftiges Cannabisproduktegesetz bis zum 1. Dezember in die Vernehmlassung.
Nach ihren Vorstellungen sollen Erwachsene in der Schweiz künftig legal Zugang zu Cannabis erhalten. Der kommerzielle Anbau, die Herstellung und der Verkauf von Cannabis sollen damit geregelt, aber der Konsum soll nicht gefördert werden.
Personen über 18 Jahren sollen Cannabis für den Eigengebrauch anbauen und Cannabisprodukte kaufen dürfen, Minderjährige aber nicht. Verboten ist zudem jede Art von Werbung für Cannabis und Cannabis-Produkte. Im Strassenverkehr soll bei Cannabis weiterhin Nulltoleranz gelten.
Cannabis gewerblich anzubauen und Produkte daraus herzustellen, will die Nationalratskommission nur mit Bewilligung des Bundes gestatten. Und verkauft werden soll es nur in von den Kantonen konzessionierten Stellen. Der Bund soll eine einzige Konzession für den Online-Verkauf vergeben können.
Um den Konsum nicht zu fördern, soll Cannabis nicht gewinnorientiert verkauft werden dürfen. Zudem soll eine Lenkungsabgabe den Konsum beschränken und die Konsumentinnen und Konsumenten zu weniger schädlichen Produkten leiten.