Am 25. September wird das Stimmvolk über die Massentierhaltungsinitiative befinden. Im Kanton Zürich werden vermehrt Plakate durch Vandalen zerstört. Um die Auswirkungen auf die Betriebe zu erklären, laden acht betroffene Bauernfamilien die Bevölkerung auf ihren Hof ein.
In wenigen Wochen wird über die Initiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz» abgestimmt. Bisher verlief der Abstimmungskampf im Vergleich zu den Agrarinitiativen im vergangenen Jahr «einigermassen» gesittet ab.
«Der falsche Weg»
Doch im Kanton Zürich wurden in den vergangenen Tagen mehrere Plakate von Gegnern der Initiative mutwillig zerstört. «Ein unschönes Bild: Wo bisher die Kampagnensujets am Feldrand platziert waren, sind jetzt nur noch Fetzen von zerstörten Plakaten zu sehen», schreibt der Zürcher Bauernverband (ZBV) in einer Mitteilung. Dies sei der falsche Weg, der persönliche Austausch müsse im Vordergrund stehen.
Der ZBV fragt sich, ob fehlende Argumente zu den Zerstörungen geführt haben. Der Verband verurteilt den Vandalismus. Die beschädigten Plakate werden nicht einfach ersetzt. Auf einem neuen Plakat wird auf den «Akt der Wut» hingewiesen.
Diskussion auf dem Hof
Der ZBV und die Bauernfamilien möchten aber auch Brücken bauen. Befürworter und Gegner sollen sich offen austauschen können. «Nur im direkten Kontakt können die Argumente korrekt aufgegriffen und diskutiert werden. So, wie es in einem Schweizer Abstimmungskampf angebracht und üblich wäre», heisst es weiter.
Am kommenden Samstag öffnen von 10 bis 16 Uhr acht Bauernfamilien, verteilt im ganzen Kanton Zürich, ihre Höfe für die Bevölkerung. An einem «Tag der offenen Stalltür» geben Landwirtinnen und Landwirte Einblick in den Betrieb und informieren über die Tierhaltung. «Die Bauernfamilien freuen sich auf interessante Gespräche sowie fachliche Diskussionen rund um die bevorstehende Abstimmung», hält der ZBV fest.
Initiative
Die Initiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz» verlangt eine Verfassungsänderung zur landwirtschaftlichen Tierhaltung. Der Bund soll die Würde des Tieres in der landwirtschaftlichen Tierhaltung schützen. Konkret sollen Kriterien festgelegt werden für eine tierfreundliche Haltung und Pflege, den Zugang der Tiere ins Freie und die Schlachtung. Ebenso soll der Bund bestimmen, wie viele Tiere höchstens zusammen in einem Stall untergebracht werden dürfen.
Die Tierwohl-Standards sollen sich an den Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 orientieren, etwa bei der Grösse der Tiergruppen pro Stall. Beispielsweise für Legehennen erlauben die Bio-Suisse-Richtlinien bis zu 2000 Tiere pro Stall und bis zu 4000 Tiere pro Betrieb. Damit inländische Bauern nicht benachteiligt werden, sollen laut Initiative nur noch nach Schweizer Standard produzierte Tiere und Tierprodukte importiert werden dürfen.