Auch 20 Jahre nach der Erweiterung der Europäischen Union erhalten die Landwirtinnen und Landwirte in Polen zwar eine geringere Flächenbeihilfe als ihre Berufskollegen in Deutschland, zumindest was die Grundstützung angeht. Allerdings hat sich der Prämienabstand deutlich verringert. Zudem können die polnischen Bauern im Unterschied zu den Deutschen eine Reihe produktionsgekoppelter Zuschüsse im Ackerbau in Anspruch nehmen, so zum Beispiel im Fall des Zuckerrübenanbaus.
Polens Landwirtschaftsminister Czesław Siekierski unterzeichnete die Verordnung über die Direktzahlungssätze für das Jahr 2024. Demnach beträgt die Grundsicherung pro Hektar in Polen umgerechnet etwa 105 Franken (113 Euro). Die Umverteilungsrate für die ersten Hektare beläuft sich auf gut 36,5 Franken (39 Euro). Die Flächenbeihilfe für Zuckerrüben beträgt indes gut 271 Franken (290 Euro)/ha.
Zum Vergleich: In Nordrhein-Westfalen (D) erhalten die landwirtschaftlichen Betriebe für 2024 pro Hektar eine Grundsicherung von 147 Franken (157 Euro). Für die ersten 40 Hektare gibt es jeweils 64 Franken (69 Euro) zusätzlich, für weitere 20 Hektare je 38 Franken (41 Euro) extra. Seit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union hat sich die Differenz zwischen den Flächenbeihilfen in den beiden Nachbarländern kräftig verringert. Im Beitrittsjahr 2004 hatte sich der Abstand auf rund 234 Franken (250 Euro)/ha belaufen.
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