Die für die Getreideproduzenten in Polen bereitgestellten Extra-Mittel von 2,1 Mrd. Zl (478 Mio. Fr.) reichen doch nicht, weshalb die Beihilfe entsprechend gekürzt wird.
Die 187’000 Anträge hätten sich auf einen grösseren Betrag als verfügbar summiert, weshalb ein Korrekturfaktor angewendet werde. Dieser betrage jedoch nur 8%, stellte Kołodziejczak fest.
Die Zuschüsse konnten Landwirte beantragen, die zwischen dem 1. Januar und 31. Mai dieses Jahres Weizen, Roggen, Gerste, Triticale oder Getreidemischungen an Handelsfirmen oder andere Unternehmen verkauft hatten. Sie mussten 2023 einen Antrag auf Direktzahlungen gestellt haben, und der von ihnen betriebene Hof musste das Kriterium eines Kleinst-, Klein- oder Mittelunternehmens erfüllen.
Landwirte, die zwischen dem 1. Januar und 10. März 2024 Getreide verkauften, sollten jeweils pro Hektar für Weizen 1’080 Zl (245 Fr.) sowie für Roggen-, Gersten-, Triticale- oder Getreidemischungen 740 Zl (168 Fr.) erhalten. Hatte ein Landwirt sein Getreide zwischen dem 11. März und dem 31. Mai 2024 veräussert, betrug der geplante Zuschuss für Weizen 1’620 Zl/ha (368 Fr.) und für Roggen-, Gersten-, Triticale- oder Getreidemischungen 1’110 Zl/ha (252 Fr.). Diese Beträge werden nun um jeweils 8% niedriger ausfallen.