Um Direktzahlungen erhalten zu können, muss jeder Betrieb 7 Prozent seiner Fläche für die Förderung der Biodiversität einsetzen. Effektiv sind es im Schnitt gemäss dem Schweizer Bauernverband (SBV) 19 Prozent. Ab 2024 kommt mit 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen auf dem Ackerland eine zusätzliche Bedingung für die Betriebe im Talgebiet dazu.
Doch das letzte Wort zum Einführungsdatum ist noch nicht gesprochen: Am kommenden Montag entscheidet der Nationalrat über die Motion von Ständerätin Esther Friedli (SVP, SG). Diese will die Einführung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen im Ackerbau um ein Jahr verschieben und die möglichen Massnahmen zur Umsetzung ausdehnen. Der SBV unterstützt die Verschiebung zur Optimierung der Umsetzungsmassnahmen.
Mit einer praxistauglicheren Version liessen sich unerwünschte Nebeneffekte vermeiden und der Nutzen für die biologische Vielfalt erhöhen, schreibt er in einer Mitteilung und weist darauf hin, dass es für alle Betriebe, welche die neue Bedingung bereits umgesetzt haben, bei einer Annahme der Motion keine Nachteile gibt.