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4 Milliarden für Autobahnausbau

 

Die zunehmende Mobilität der Bevölkerung hat ihren Preis: Um Staus, Lärm und Abgase zu vermindern, will der Bundesrat auch in den kommenden Jahren in die Verkehrsinfrastruktur investieren. Die Projekte schlagen kurzfristig nicht auf das Portemonnaie der Autofahrenden.

 

Laut den Verkehrsprognosen des Bundes werden bis 2040 rund 453 Kilometer, etwa 20 Prozent des schweizerischen Nationalstrassennetzes, regelmässig überlastet sein, falls keine Gegenmassnahmen getroffen werden. Auf fast 170 Kilometern wird es gemäss den Berechnungen täglich während zwei bis vier Stunden Staus oder stockenden Verkehr geben. «Die grossen Städte und Agglomerationen sind von den Engpässen am stärksten betroffen», schreibt die Landesregierung. 

 

Verschiedene Massnahmen

 

Die Kapazitätsengpässe sollen primär mit einer effizienteren Nutzung der bestehenden Infrastruktur gelöst werden. Dazu gehören neben Optimierungen insbesondere die Realisierung von zusätzlichen Geschwindigkeitsharmonisierungs- und Gefahrenwarnanlagen, Tropfenzählersysteme an den Anschlüssen und lokale Pannenstreifenumnutzungen. Auch Anpassungen der Verkehrsregeln wie zum Beispiel die Erlaubnis, an Kolonnen rechts vorbeizufahren oder das Reisverschlussprinzips im Vorfeld eines Fahrstreifenabbaus gehören zu den Massnahmen.

 

«Trotz dieser Massnahmen sind auf den am stärksten belasteten Abschnitten gezielte Kapazitätserweiterungen notwendig, um die Funktionsfähigkeit des Nationalstrassennetzes aufrecht zu erhalten», hält der Bundesrat fest. Deshalb hat er das Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP Nationalstrassen) entwickelt. Für den Betrieb, den Unterhalt und den Ausbau der Nationalstrassen beantragt der Bundesrat für die Jahre 2024 bis 2027 einen Zahlungsrahmen in Höhe von 8,787 Milliarden Franken.

 

Fünf Ausbauprojekte

 

Dazu kommen fünf konkrete Ausbauprojekte im Umfang von 4,354 Milliarden Franken. Verkehrsprojekte in den Agglomerationen sollen mit weiteren 1,580 Milliarden Franken unterstützt werden. Diese Investitionsprogramme hat der Bundesrat am Mittwoch verabschiedet. Über das Milliardenpaket wird das Parlament entscheiden.

 

Die zum Realisierungshorizont 2030 gehörenden Projekte sind prioritär (rote Farbe). Sie befinden sich v.a. in den Agglomerationen. Der Bundesrat hat fünf planerisch weit fortgeschrittene Projekte dem Ausbauschritt 2023 zugeordnet und beantragt dafür die Freigabe des Verpflichtungskredits
Bund

 

Bei den fünf Ausbauprojekten handelt es sich um den Ausbau der Autobahnabschnitte Wankdorf-Schönbühl und Schönbühl-Kirchberg im Kanton Bern, die dritte Röhre Rosenbergtunnel in St. Gallen, den Rheintunnel in Basel und die zweite Röhre Fäsenstaubtunnel in Schaffhausen. Für die Realisierung dieser Projekte beantragt der Bundesrat dem Parlament einen Verpflichtungskredit von 4,002 Milliarden Franken brutto (Kostenstand 2020). Hinzu kommen 52 Millionen Franken für den Trassenabtausch des Bahnprojekts Brüttenertunnel zwischen Bahn und Strasse (Glatttalautobahn) und 300 Millionen für die Planung der übrigen Erweiterungsprojekte.

 

Anderen Projekten wie der Umfahrung Winterthur oder der Westumfahrung Zürich fehlt es noch an der nötigen Reife. Sie dürften bei künftigen Ausbauschritten berücksichtigt werden.

 

Ständig und teuer unterhalten

 

Die Nationalstrassen bedürfen zudem einer ständigen und teuren Instandhaltung. Derzeit bewegt sich der Bedarf bei rund 2,2 Milliarden Franken pro Jahr. Für den Zeitraum zwischen 2024 und 2027 werden also rund 8,8 Milliarden beantragt. Der Löwenanteil entfällt mit rund 1,1 Milliarden Franken pro Jahr auf die Erhaltung der Nationalstrassen und ihrer technischen Einrichtungen. Die Anpassung der Anlagen an die aktuellen rechtlichen Vorschriften, Normen und Richtlinien erfordert bauliche Ergänzungen an der bestehenden Infrastruktur im Umfang von rund 570 Millionen Franken pro Jahr. Die verbleibenden rund 450 Millionen Franken pro Jahr entfallen auf den Betrieblichen Unterhalt.

 

Der Verkehr in den Agglomerationen soll 1,6 Milliarden Franken erhalten, 285 Millionen Franken mehr als der in der Vernehmlassung vorgeschlagene Betrag. Grund dafür sind der Ausgleich der Teuerung und mehrere zusätzliche Projekte, die berücksichtigt werden sollen. Unter anderem will der Bundesrat den Ausbau der Glattalbahn im Kanton Zürich und die Ostumfahrung von Suhr im Kanton Aargau mit Bundesgeldern unterstützen.

 

«Infrastruktur muss fit sein»

 

Laut Jürg Röthlisberger, Direktor des Bundesamts für Strassen (Astra), reichen die bessere Nutzung und ein optimiertes Verkehrsmanagement nicht, um die Kapazitäten zu erhöhen. «Wir müssen punktuell ausbauen», sagte er vor den Medien in Bern.

 

Laut Ulrich Seewer, Vizedirektor des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE), geht es dabei nicht nur um Verkehrs-, sondern auch um Siedlungsmassnahmen: «Die Infrastruktur muss fit sein, um Wachstum zu ermöglichen.» Finanziert werden sollen alle Projekte aus dem bundeseigenen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Rein fliessen dort unter anderem die Einnahmen des Mineralölsteuerzuschlags, der Autobahnvignette und der Automobilsteuer.

 

Fonds gut gefüllt

 

Die Ausbauprojekte schlagen zumindest in naher Zukunft nicht auf das Portemonnaie der Autofahrenden. Der Fonds sei bis 2030 gut gefüllt, sagte Röthlisberger. Mit Mehrausgaben rechnen müssten mittel- und langfristig nur Besitzerinnen und Besitzer von Elektrofahrzeugen. Der Bund plane eine kilometerabhängige Abgabe. Wann diese eingeführt werde, sei noch nicht klar.

 

Mehrere Verbände haben am Mittwoch die vom Bundesrat vorgestellten Milliarden-Investitionen in den Strassenverkehr kritisiert – und bereits mit einem Referendum gedroht. Unter dem fakultativen Referendum steht indes nur der Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023.

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