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707 Betriebe müssen Beiträge zurückzahlen

mgt/har |

 

In den Jahren 2019 bis 2021 hat die Abteilung Direktzahlungen bei den Übergangsbeiträgen Fehlzahlungen an Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter geleistet. Dies teilte die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern am Freitag 21. Oktober mit.

 

Der Grund für die Fehlzahlungen waren falsch verarbeitete Steuerdaten. Nun müssen die Betriebe die zu hohen Beiträge zurückzahlen oder werden für zu tiefe Beiträge entschädigt. Betroffen sind 792 Betriebe, welche die definierte Einkommens- und Vermögensgrenze überschreiten. 707 Betriebe müssen Beiträge zurückzahlen, 85 Betriebe erhalten eine Nachzahlung, bei zwei Betrieben ergibt sich keine Änderung.

 

Im Schnitt 2000 Franken pro Betrieb

 

Die Rückforderungen betragen im Durchschnitt knapp 2000 Franken pro Betrieb, bei wenigen Betrieben belaufen sie sich auf 10 000 bis 16 000 Franken. Insgesamt belaufen sich die Rückforderungen auf 1,8 Millionen Franken, die Nachzahlungen auf 115 000 Franken.

 

Die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter wurden über den Fehler informiert und haben eine beschwerdefähige Verfügung erhalten. Wenn es möglich ist, werden die Nach- und Rückzahlungen mit der Akontozahlung 2023 verrechnet. In den anderen Fällen stellt das Amt für Landwirtschaft- und Natur im ersten Halbjahr eine Rechnung.

 

Berner Bauernverband erwartet individuelle Lösungen

 

Wir gehen davon aus, dass diese Rückforderungen berechtigt sind, sagt Hans Jörg Rüegsegger, Präsident des Berner Bauernverbandes (BEBV), auf Anfrage. Aber: «Von den Bauern wird jeweils erwartet, dass sie jedes Kreuz und jedes Häkchen richtig setzen. Bei Fehlern drohen ihnen Konsequenzen. Und jetzt ist dem Lanat ein Fehler in diesem Ausmass passiert. Wir werden entsprechend das Gespräch suchen.» Man erwarte individuelle Lösungen. «Es darf nicht sein, dass Bauernfamilien deswegen in finanzielle Engpässe geraten.»

 

Wenn Bauern Fragen hätten, helfe der BEBV gerne weiter, insbesondere auch, wenn es ums Nachvollziehen der Fehlbeträge gehe. Ein vergleichbarer Fehler aus der Vergangenheit ist Rüegsegger nicht bekannt.

Kommentare (3)

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  • städter | 21.10.2022
    man stelle sich vor die fehlzahlungen wären sozialbeiträge (an städter) gewesen. was für ein aufschrei in bäuerlichen kreisen. aber jetzt wird wahrscheinlich noch um die falsch erhaltenen beiträge gekämpft.
    • Analyst | 22.10.2022
      An Städter. Bei Sozialbeiträgen an Städter würde der Fehler von den Kollegen auf der Verwaltung auf sich genommen und die Fehlzahlungen müssten mit dieser Begründung nicht zurückbezahlt werden. Von den Bauern verlangt man dass sie sauber arbeiten, sonst werden ihnen Direktzahlungen gekürzt. Mit welcher Begründung soll das bei der Verwaltung nicht so sein?
      • städter | 25.10.2022
        hab den ersten teil nun nicht ganz vertanden. aber bei 4 milliarden pro jahr an die landwirtschaft muss man schon genau schauen sonst versickert da vieles was nicht gerechtfertigt ist (sind ja auch steuern). ich bin aber schon der meinung dass wer es braucht auch bekommen soll. aber da gibt es eben auch viele bescheisser. oder anders gesagt: landwirte mit krimineller energie.

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