Dienstag, 28. März 2023
02.02.2023 12:20
Agrarpolitik

Abgaben, Steuern, Umverteilung: Was der Leitfaden für Bauern bedeutet

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Von: blu

Für die Erhaltung der Ernährungssicherheit der Schweiz braucht es laut einem Gremium aus über 40 Wissenschaftlern aus renommierten Schweizer Institutionen tiefgreifende Massnahmen. Für die Landwirtschaftsbetriebe hätte das tiefgreifende Änderungen zur Folge.

An einem nationalen Ernährungssystemgipfel in Bern am Donnerstag stellte das Gremium einen Leitfaden mit entsprechenden Massnahmen vor. Dieser Leitfaden enthält Ausführungen auf über 70 Seiten. Die Forscher schlagen eine Umsetzung in vier Phasen vor. Dabei sind Fonds, Lenkungsabgaben, agrarpolitische Massnahmen und regulatorische Massnahmen aufgelistet.

«Um die Ernährungssicherheit zu gewährleisten, ist es deshalb aus wissenschaftlicher Sicht unumgänglich, das Ernährungssystem entlang der gesamten Wertschöpfungskette – nicht nur in der Landwirtschaft im engeren Sinne – umfassend auf eine nachhaltige Entwicklung auszurichten», halten die Wissenschaftler fest.

Das heisst, dass der Konsum von Fleisch (noch 40 g pro Tag) massiv gesenkt werden müsste. Auch der Konsum von Milchprodukten, Speiseölen und Alkohol müsste verringert werden. Entsprechend steigen soll  der Konsum von Gemüse und eine Beibehaltung des Früchtekonsums aus lokaler, saisonaler Produktion. Gesteigert werden soll auch der Konsum von Vollkorngetreide, Kartoffeln, Hülsenfrüchten und Nüssen.

Um diese Ziel zu erreichen, soll der Staat in die Ernährung eingreifen. Einerseits mit Lenkungsabgaben, aber auch Verboten. Insgesamt haben die Forscher elf Ziele definiert:

  • Ziel 1: Anpassung der Ernährung im Einklang mit nationalen Ernährungsempfehlungen und der Planetary Health Diet.
  • Ziel 2: Reduktion der Stickstoff- und Phosphorverluste im Ernährungssystem
  • Ziel 3: Reduktion der ökotoxischen Auswirkungen von Pestiziden
  • Ziel 4: Nachhaltige Nutzung der landwirtschaftlich bewirtschafteten Böden in der Schweiz
  • Ziel 5: Reduktion des Verlusts von Biodiversität und Artenvielfalt
  • Ziel 6: Reduktion des ernährungsbedingten Wasser-Fussabdrucks
  • Ziel 7: Reduktion der Treibhausgasemissionen
  • Ziel 8: Reduktion von Lebensmittelabfällen und -verlusten
  • Ziel 9: Existenzsichernde Einkommen entlang der Lieferkette
  • Ziel 10: Reduktion psychosozialer und körperlicher Gesundheitsrisiken in der Schweizer Landwirtschaft
  • Ziel 11: Einhaltung der ILO-Standards zur Kinderarbeit entlang der ganzen Lieferkette

Diese Ziele haben teils massive Auswirkungen auf die Landwirtschaft. Der Leitfaden wurde Bundesrat Guy Parmelin am Donnerstag im Rahmen des Ernährungssystemgipfels überreicht. «Die Empfehlungen decken sich mit der zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik, die der Bundesrat im vergangenen Sommer erarbeitet hat», sagte Parmelin in einer Rede.

Die Folgen des Klimawandels seien für die Landwirtschaft einschneidend: «Sie muss sich diesen Bedingungen anpassen.» Parmelin betonte in seiner Rede auch die Wichtigkeit, die soziale und wirtschaftliche Situation der Landwirtinnen und Landwirte zu verbessern.

Phase I: Transformationsfonds

In einer ersten Phase empfiehlt das wissenschaftliche Gremium bis 2025 den Aufbau eines umfassenden Transformationsfonds. Durch diesen Fonds sollten zeitnah informations- und bildungsorientierte Massnahmen sowie positive Anreizinstrumente finanziert werden. Konkret könnten dies beispielsweise Aus- und Weiterbildungsprogramme für relevante Berufe der gesamten Wertschöpfungskette, aber auch Förderprogramme für Junglandwirtinnen und -landwirte zur Betriebsumstellung sein. Gezielte Förderung von technologischen Innovationen, aber auch Umstellungsprämien für landwirtschaftliche Betriebe.

Massnahmen für Landwirtschaft

  • Förderung der Entwicklung und Anwendung von Digitalisierung sowie Präzisionslandwirtschaft. Begründung: Die Massnahme ist von zentraler Bedeutung, um einen effizienten Umgang mit den begrenzten natürlichen Ressourcen zu gewährleisten und die Umweltbelastung durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger zu reduzieren. 
  • Förderung zur technischen Weiterentwicklung und Anwendung von Pflanzenkohle. Begründung: Laut einer Metastudie von Agroscope172 könnten 2050 bis zu 80 Prozent der dann noch verbleibenden Treibhausgasemissionen in der Schweiz durch den Einsatz von Pflanzenkohle kompensiert werden
  • Förderung der Zucht und Anwendung von lokal standortangepassten Pflanzensorten und Nutztierrassen anstelle von Fokussierung auf reine Hochleistungssorten und -rassen. Begründung: Der Anbau von Hochertragssorten im Pflanzenbau und die Haltung von Hochleistungsrassen in der Tierhaltung sind mit einem hohen Einsatz an externen Inputs, u. a. Futtermittel, PSM, Kunstdünger verbunden
  • Ausgleichsprämien für landwirtschaftliche Umstellungen. Begründung: Die Massnahme trägt bei zum Ziel, die Schweizer Agrarstruktur nachhaltiger zu gestalten, ohne dass den Landwirtinnen und Landwirten dabei unkompensierte Zusatzaufwendungen durch die fehlende Nutzung von Investitionen entstehen.
  • Förderprogramme für Junglandwirtinnen und -landwirte zur Betriebsumstellung auf nachhaltigere und verstärkt auf Pflanzenbau ausgerichtete Produktion bei Hofübernahme. Begründung: r allem Junglandwirtinnen und -landwirte können so motiviert werden, bei der Hofübernahme auf nachhaltigere und verstärkt auf den Pflanzenbau ausgerichtete Produktion zu setzen. Dies kann positive Pfadabhängigkeiten, Fähigkeit und Normwandel begünstigen. Z

Phase II: Regulatorische Massnahmen I und Lenkungsabgaben

In einer zweiten Phase müssten gemäss Leitfaden ab 2025 zunehmend regulatorische Massnahmen und Lenkungsabgaben zum Tragen kommen. Dazu gehören erhöhte Zölle für tierische Produkte sowie die Einführung einer CO2-Abgabe auf Lebensmittel.

Massnahmen für Landwirtschaft

  • Einführung einer CO2 -eq- Abgabe auf Lebensmittel in Kombination mit Einnahmen-Rückverteilung. (zunächst in Höhe begrenzt, aber festgelegter Anstiegspfad), ohne Abstriche beim Tierwohl. Begründung: Die Einführung einer CO2-eq-Abgabe auf Lebensmittel mit einem Einstiegspreis von 120 Franken pro Tonne CO2-eq im Jahr 2025 und einem jährlich festgelegten Preisanstieg bis zum Jahr 2030 (im Einklang mit den Emissionsreduktionszielen, siehe Kapitel 2) hat eine direkte Lenkungswirkung auf das Konsumverhalten und kann den Konsum klimaschädlicher und ungesunder Lebensmittel merklich reduzieren. Die CO2-eq-Abgabe wirkt konsumseitig und betrifft somit auch importierte Produkte und verringert damit nicht den Wettbewerbsvorteil der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft
  • Einführung einer Stickstoff-, Ammoniak- und Phosphorüberschussabgabe. Begründung: Bei der Emission von Stickstoff-, Ammoniak- und Phosphorüberschüssen handelt es sich gemäss Leitfaden um klassische negative Externalitäten. «Daher hat hier eine Besteuerung zeitnah zu erfolgen. Damit die Lenkungsabgabe eine Wirkung entfaltet, schlagen wir dabei eine Abgabe von einem Franken pro überschüssigem Kilogramm Stickstoff bzw. Phosphor vor», so die Forscher.
  • Besteuerung statt Subventionen für die Bewirtschaftung von organischen Böden (> 30 % Humus). Begründung: Weil naturbelassene Moore einen positiven Beitrag zur Kohlenstoffbilanz leisten, wird unbedingt empfohlen, die Bewirtschaftung organischer Böden nicht weiter mit Bundesmitteln zu fördern. Stattdessen sollten die Landwirtinnen und Landwirte den marktüblichen Preis für Kohlendioxidemissionen entrichten müssen. Die Betriebe sollten jedoch als Kompensation für die erhöhten Kosten bei der betrieblichen Umstellung gezielt unterstützt werden
  • Streichung öffentlicher Förderung von Werbung und Marketing für Fleischprodukte. Begründung: Die Positionierung von Schweizer Fleisch gegenüber Importfleisch ist als Begründung für die Beibehaltung der Förderung nicht ausreichend, da durch die entsprechende Werbung grundsätzlich der Konsum von Fleischprodukten gefördert wird.
  • Streichung des verbilligten Mehrwertsteuersatzes (2,5 Prozent) für umweltbelastende Produkte im Agrarbereich. Begründung: Aufgrund des vergleichsweise geringen Mehrwertsteuersatzes von 7,7 Prozent ist der erwartete Lenkungseffekt auf den Kauf umweltbelastender Produkte durch die Massnahme moderat. Durch die Massnahme können zudem weitere öffentliche Finanzierungsmittel für den Transformationsfonds zur Verfügung gestellt werden
  • Schrittweise Streichung der Rückerstattung der Mineralölsteuer bei gleichzeitiger steuerlicher Vergünstigung und gezielter Förderung von Biokraftstoffen der dritten Generation sowie von CO2-neutralen Technologien und erneuerbaren Energien (z.B. der Agrophotovoltaik). Begründung: Derzeit ist die Landwirtschaft noch stark von fossilen Energieträgern abhängig. Um die Klimaziele (Ziel 7) zu erreichen, bedarf es deshalb einer zügigen Reduktion fossiler Energieträger. Die Rückerstattung der Mineralölsteuer läuft diesem Ziel entgegen. Um die Bäuerinnen und Bauern beim Umstellungsprozess hin zum Einsatz erneuerbarer Energien zu unterstützen, bedarf es jedoch einer gezielten Förderung dieser klimaneutralen Alternativen und Technologien.
  • Erhöhte Zölle für tierische Produkte, importierte Futtermittel und Mineraldünger. Begründung: Verteuerte Futtermittelimporte führen zu einem Rückgang der partiell bodenunabhängigen Tierproduktion sowie der Schweine- und Pouletmastbestände und fördern bei der Rind- und Milchproduktion eine graslandbasierte Produktion auf eigener Futterbasis. Bei gleichzeitig höheren Zöllen auf Importfleisch bleibt die standortgerechte inländische Produktion geschützt. Dem möglichen Einkaufstourismus ist mit Aufklärungskampagnen und strengen Grenzkontrollen zu begegnen. Um die hohen Stickstoffüberschüsse in der Schweiz rascher reduzieren zu können, müssen sowohl die Futtermittelimporte (Anteil von 35 Prozent an den Stickstoffüberschusseinträgen) als auch die Mineraldüngerimporte (Anteil 31 Prozent an den Stickstoffüberschusseinträgen) verteuert werde

Phase III: Agrarpolitische Massnahmen und Unterstützung für ländlichen Raum

Phase drei konzentriert sich auf die Agrarpolitik und die Unterstützung für den ländlichen Raum. Denkbar ist laut dem Wissenschaftsgremium eine Anpassung bei den Direktzahlungen sowie Steuererleichterungen für Landwirtinnen und Landwirte.

Massnahmen für Landwirtschaft
Anpassung bei den Direktzahlungen, Marktstützungsmassnahmen und Investitionsbeihilfe

  • a) Bei den Versorgungssicherheitsbeiträgen und bei den Kulturlandschaftsbeiträgen sollen die Beiträge abgestuft gekürzt werden, sobald die kritischen Stickstofffrachten regional überschritten werden.
  • b) Bei den Einzelkulturbeiträgen sollen die Beiträge für den Anbau von Leguminosen, welche für den direkten menschlichen Verzehr geeignet sind, gegenüber von Leguminosen für Futterzwecke höher eingestuft werden. Beiträge für den konventionellen Zuckerrübenanbau sollen reduziert werden.
  • c) Bei den Produktionssystembeiträgen muss das Budget für den freiwilligen Verzicht auf Pflanzenschutzmittel dringend und deutlich erhöht werden. Die 92 Millionen Franken ab 2023 sind nicht ausreichend, um noch stärkere Anreize zu schaffen.
  • d) Der aktuelle Beitrag für GMF (graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion) ist zu wenig ambitioniert. Dieser soll nach 2025 in einen Beitrag für proteinreduzierten Kraftfuttereinsatz umgewandelt werden.
  • e) Ein obligatorischer Nachweis des Sozialversicherungsschutzes von Ehepartnerinnen und Ehepartnern sowie eingetragenen Partnerinnen und Partnern soll als Grundanforderung in den ÖLN einfliessen.
  • f) Die Milchpreisstützungszulagen sollen gemäss dem Anteil von Protein in Kilogramm am jährlich eingesetzten Kraftfutter abgestuft werden, d. h. volle Zulagen bei minimalem Kraftfuttereinsatz (primär eigene Futterbasis), negative Koppelung bei zunehmendem Kraftfuttereinsatz. Im Fall von wetter- und klimabedingten schwierigen Jahren mit nationalem Mangel an Raufutter sollte eine Abweichung von dieser Regulierung möglich bleiben, um Fehl- und Mangelernährung bei Kühen vermeiden zu können.
  • g) Neue Investitionsbeihilfen und rechtliche Erleichterungen zur Installation von Agrophotovoltaikanlagen sollten eingeführt werden

Verstärkung psychosozialer Angebote in ländlichen Regionen
Begründung: Ein nachhaltiger Agrarsektor ist insbesondere auch dann auf eine stabile psychische Gesundheit der Akteurinnen und Akteure angewiesen, wenn gemeinsam eine Transformation gestaltet werden soll. Auch in der Schweiz ist es um die psychische Gesundheit von Landwirtinnen und Landwirten nicht gut bestellt.

Phase IV: Regulatorische Massnahmen II

Für die vierte Phase ab 2030 schlagen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine schrittweise Einführung tiefgreifender regulatorischer Massnahmen vor. Dazu gehört ein Verbot von Niedrigpreis-Promotionen für Produkte wie Fleisch, Milch und Eier.

Massnahmen für die Landwirtschaft

  • Umstellung von der Suisse-Bilanz auf die Hoftorbilanz stufenweise bis 2030. Begründung: Es erscheint paradox, dass einerseits alle landwirtschaftlichen Betriebe, die Direktzahlungen beziehen, mit der Suisse-Bilanz eine ausgeglichene Stickstoffbilanz aufweisen müssen, andererseits aber viele vom Ackerbau geprägte Regionen einen hohen Stickstoffgehalt in Grund- und Oberflächengewässern aufweisen.  Dies liegt an den Schwächen der Suisse-Bilanz, die gerade in Bezug auf die Stickstoffanreicherungen und -verluste methodische Mängel aufweist. Die Trinkwasserqualität ist im Talgebiet heute oft so schlecht, dass zusätzliche regulatorische Massnahmen unerlässlich sind. Dies trifft gerade für den Nitratgehalt zu, der regelmässig die gesetzlichen Grenzwerte überschreitet. Hier ist die Umstellung auf ein System, das Überschüsse ausschliesst, unerlässlich
  • Verbot von Niedrigpreis-Promotionen für tierische Produkte durch den Detailhandel und Discounter. Begründung: Ein Verbot von Niedrigpreis-Promotionen für tierische Produkte reduziert die Kaufanreize für solche Produkte. Die Massnahme fokussiert sich insbesondere auf Niedrigpreis-Promotionen für tierische Produkte, die riskieren, die Produktionskosten nicht zu decken, den Preisdruck an die Produzenten weitergeben und externe Kosten nicht berücksichtigen. Ein entsprechendes Verbot für Niedrigpreis-Promotionen kann also Marktversagen entgegenwirken und falsche Konsumanreize minimieren.

Zusammenfassend hält das einberufene wissenschaftliche Gremium Ernährungszukunft Schweiz fest, dass dringend neue Wege hin zu einem nachhaltigen Ernährungssystem eingeschlagen werden müssen, um die Nachhaltigkeitsziele und die Ernährungssicherheit zu gewährleisten. «Der notwendige Wandlungsprozess bietet jedoch grosse Chancen für die Schweiz und sollte deshalb rasch strategisch und gemeinschaftlich vorangetrieben werden», so die Forscher.

Die Transformation des Ernährungssystems sei eine gesamt- gesellschaftliche Aufgabe. Nebst Akteuren wie der Industrie und der Landwirtschaft sowie den Konsumentinnen und Konsumenten müsse der Staat eine Schlüsselrolle in der strategischen Neuausrichtung der Schweizer Ernährungssystempolitik wahrnehmen.

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16 Responses

  1. Als erstes müsste man diesen „Wissenschaftlern“ den Lohn kürzen und erst wieder mehr bezahlen, wenn sie selber CO2 neutral sind. Wie wenn wir mit unserer 50 % Selbstversorgung die Welt retten müssten.

  2. Wenn die heute dummen Bauern umerzogen sind, kann die übrige CH-Bevölkerung (inkl. Wissenschafter) wieder ohne Gewissensbisse in die Ferien fliegen.

  3. Zum glück haben alle, jeden neuen morgen, von neuem wieder hunger….. ich nehme solche neunmalkluge studien die sie all paar wochen präsentieren gar nicht mehr ernst!!

  4. würden blödesinige studien in energie umgewandelt hätten wir strom im überfluss , es wäre an der zeit dass der gesude menschenverstnd wieder mehr zm zuge käme . mich würde einmal interesiern wie die co2 bilanz dieser leute ist die uns dass bauern schwer machen es ist eine schande was uns bauern vor geworfen wird .

  5. Das Ganze liest sich wie ein grünes Parteiprogramm. Kaum eine Freiheit bleibt unangetastet, ein Regulierungswahn wie im Kommunismus.
    Zum Glück hat jeder, der sich diesem bürokratischen Erguss entziehen will, die Wahl sich vom einst tollen Beruf, dem selbstdenkenenden Landwirt, zu verabschieden.

  6. Interessant ist doch, dass die Existenzsicherung erst an 9. Stelle kommt.
    Hauptsache man bevormundet die Bevölkerung und die Produzenten, wer dabei auf der Strecke bleibt, wird als Kollateralschaden verbucht.

  7. Genau das was man mit der Ernährungssicherheit nicht gemeint hat! 90% der Massnahmen taugen nichts um die Ernährungssicherheit zu verbessern! Hier meine Vorschläge:
    1. kein Bevölkerungswachstum mehr durch Immigration
    2. Grenzschutz hochfahren
    3. Abschaffung der Direktzahlungen und Mindestpreise für Landwirtschaftliche Produkte
    4. Weniger Futtermittelimporte
    5. Einkaufstourismus bei Lebensmitteln begrenzen
    6. Stärkung der Position der Bauern gegenüber Verarbeitern, Händlern und Grossverteilern

  8. HD-Läppli – Wenn mer denkt wenn mer denkt ! Und ich denke mir die 40 Wissenschaftler erhalten ihren Lohn aus der Kasse Direktzahlungen und wollen uns so einen Bocksmist befehlen .

  9. Das sagte Kaiser Vespasian (69-79) und belegte die Tuchwalker mit der ersten Steuer auf ihre Laterinenindustrie. Mit dem Ammoniak aus Urin wurden Kleider gereinigt. Also kümmerliches Römergehabe von Grün neu erfunden. Und auf Deutsch: Geld stinkt nicht.

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