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Agrijura schlägt Alarm und kommt mit Forderungen

Die Landwirtschaftskammer des Kanton Juras, Agrijura, schlägt Alarm. Den jurassischen Bauernbetrieben geht es finanziell schlecht. Die Unrentabilität werde sich zuspitzen und bis Ende des Jahres «besorgniserregend», heisst es in einer Mitteilung. Nun schlägt Agrijura zwölf Massnahmen vor, um die jurassischen Landwirtschaftsbetriebe zu retten.

ats/pd |

Den Landwirtschaftsbetrieben im Kanton Jura geht es finanziell schlecht, berichtet die Landwirtschaftskammer des Kanton Juras, Agrijura, in einer Mitteilung. Die allgemeine Unrentabilität der landwirtschaftlichen Tätigkeit, lasse den Bauernfamilien nur wenig Spielraum, zudem sei das Landwirtschaftsjahr 2024 für die Kulturen katastrophal gewesen und die Tierproduktion werde von verschiedenen Tierseuchen hat getroffen.

Die finanziellen Reserven viele Betriebe seien ausgeschöpft. Selbst Betriebe, die «eigentlich als solide und gut geführt gelten» sind bedroht. «Treuhänder und Landwirte berichten von einer besorgniserregenden Verschlechterung am Ende des Jahres 2024», schreibt Agrijura.

«Lage hat sich verschlechtert»

Im Kanton Jura hatte 2022 jeder fünfte Betrieb eine negative Gesamtnettoliquidität. Das Jahr 2023 sei geprägt gewesen von einer «Explosion der Produktionskosten -was schlussendlich zu den Bauerndemonstrationen Anfang 2024 geführt habe. Ander als vorerst angenommen hat das aktuelle Jahr nicht zu einer Verbesserung der Gesamtsituation geführt.

«Die Lage hat sich in vielerlei Hinsicht sogar verschlechtert, wie Rückmeldungen von Treuhändler und Landwirten in diesem Herbst zeigen», schreibt Agrijura.

Katastrophale Wetterbedingungen

Die Ursachen dafür seien vielfältig. Im Bereich Pflanzenbau haben starke Regenfälle «erhebliche negative Auswirkungen» auf die Menge und Qualität der Kulturen gehabt.

Die letzten Kulturen wie Mais, Sonnenblumen und Rüben konnten vielerorts aufgrund der «katastrophalen Wetterbedingungen» nicht ordnungsgemäss geerntet werden. Die Qualität der produzierten Futtermittel wurde durch das Wetter in diesem Jahr ebenfalls stark beeinträchtigt. In der tierischen Produktion ist die Anspannung auf dem Milchmarkt wie eh und je spürbar.  

«BVD-Welle führt zu erheblichen finanziellen Verlusten»

Die Fleischpreise halten sich laut Agrjura auf einem angemessenen Niveau. Die Produktion und der Verkauf von Tieren über die Viehmärkte, werden jedoch durch die «Gesundheitskrisen» stark beeinträchtigt. «Die Blauzungen-Welle (Serotyp 3) setzt viele jurassische Zuchtbetriebe erheblichen finanziellen und genetischen Verlusten aus», so Agrijura.

Obwohl die Tierseuchenkasse die Kosten für Tests und tote Tiere erstattet, stellen die Verluste bei der Milchproduktion, die Zunahme von Fehlgeburten, die Tierarztkosten und die genetischen Verluste einen schweren Schlag für die Familien dar. Diese Verluste sind nicht nur finanzieller Art, sondern wirken sich direkt auf die Stabilität und die Zukunft ihrer Betriebe aus.

Es braucht dringend Massnahmen

Die Lösungen sind komplex. Auch wenn die Forderungen nach kostendeckenden Preisen und Reformen im Hintergrund weiter bestehen, fordert Agrijura dringende Massnahmen.

Die politischen, institutionellen und privaten Marktakteure müssen die notwendigen Entscheidungen treffen, um die realen Schwierigkeiten, mit denen die jurassischen Bauernfamilien konfrontiert sind, zu lindern, schreibt der Verband. Agrijura begnügt sich nicht damit, zu warnen, heisst es in der Mitteilung. Die Organisation schlägt 12 konkrete Massnahmen vor, um aus der Sackgasse herauszukommen.

12 dringende Massnahmen

Agrijura schlägt angesichts der ernsten Lage der landwirtschaftlichen Betriebe im Jura 12 konkrete kurz-, mittel- und langfristige Massnahmen vor, um den finanziellen, klimatischen und gesundheitlichen Herausforderungen, denen die Landwirte gegenüberstehen, zu begegnen. Diese Massnahmen zielen darauf ab, die wirtschaftliche Lebensfähigkeit der Betriebe wiederherzustellen und die Bauernfamilien zu unterstützen.

Diese von Agrijura vorgeschlagenen Massnahmen zielen darauf ab, gezielt auf die unmittelbaren Bedürfnisse von Betrieben in Schwierigkeiten einzugehen und gleichzeitig nachhaltige Lösungen zur Sicherung ihres Fortbestands anzubieten. Ihre Umsetzung ist entscheidend, um den Agrarsektor zu stabilisieren und seine Widerstandsfähigkeit gegenüber künftigen Krisen zu stärken.

  • 1. Vereinfachung von zinslosen Darlehen Ermöglichung der vereinfachten Gewährung von zinslosen Darlehen, wie in Art.1, Bst.a der Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (SBMV) vorgesehen, um unverschuldete finanzielle Schwierigkeiten zu beheben.
  • 2. Zahlungen für pflanzliche Produkte vorziehen Derzeit können die Zahlungen für Getreide und Zuckerrüben bis zu 10 Monate nach ihrer Lieferung erfolgen. Ein Teil der Zahlungen sollte vorgezogen werden, um die Liquidität der Betriebe zu entlasten.
  • 3. Ausweitung der Blauzungen-Sperrzone auf das gesamte Staatsgebiet Ziel ist es, den Tierhandel zwischen Betrieben trotz der gesundheitlichen Einschränkungen durch die Blauzungenkrankheit zu ermöglichen und gleichzeitig die finanziellen Verluste und Handelsbeschränkungen zu verringern.
  • 4. Begleitung von Betrieben, die sich in grossen Schwierigkeiten befinden, bei der Verwaltung Mobilisierung des landwirtschaftlichen Unterstützungsfonds, um vorrangig Betriebe in kritischen Situationen zu begleiten und ihnen eine verstärkte Unterstützung im Bereich des Finanzmanagements anzubieten.
  • 5. Abzüge für zu geringe Liefermengen in der Milchproduktion aussetzen Vorübergehende Aussetzung von Strafen für zu geringe Liefermengen von Milch, um die Produzenten angesichts des Drucks auf die Produktionsmengen zu unterstützen.
  • 6. Kantonale Unterstützung der Viehmärkte und der Tierseuchenkasse Verzicht auf die von der Regierung für das Budget 2025 vorgeschlagenen Kürzungen der kantonalen Subventionen für Viehmärkte in Höhe von 300'000 Franken, um die mit den Gesundheits- und Wirtschaftskrisen verbundenen Schwierigkeiten zu kompensieren. Definieren Sie einen Betrag -ca. 100'000 Franken- im kantonalen Budget 2025, um eine Impfkampagne gegen die Blauzungenkrankheit durchzuführen.
  • 7. Beibehaltung des Bundesbudgets für die Landwirtschaft Eine Kürzung des Bundesbudgets 2025 für die Landwirtschaft in Höhe von 48,5 Millionen wird vom Bundesrat vorgeschlagen. Sie entspricht etwa 2 Millionen für den Jura.
  • 8. Sicherstellen, dass der Rahmenkredit 2026-2029 stabil bleibt, indem mehr Mittel für Strukturverbesserungen zur Verfügung gestellt werden Für den Zeitraum 2026 bis 2029 muss der Rahmenkredit für die Direktzahlungen stabil sein und eine Erhöhung der verfügbaren Mittel für Strukturverbesserungen vorsehen, um die Baukosten auf den Landwirtschaftsbetrieben zu senken. Diese Zahlen stammen aus der Veröffentlichung einer Studie des BLW über die Mittel, die langfristig für dieses wichtige Instrument der Agrarpolitik benötigt werden.
  • 9. Reduzierung der SGPV-Abzüge für die Verwertung von Überschüssen Diese Kürzung in die Endabrechnungen der Produzenten für die Ernte 2024 einbeziehen, um den finanziellen Druck auf die Landwirte zu verringern.
  • 10. Die Prämie für die Verarbeitung zu Käse erhöhen Diese Prämie neu bewerten, um den Fettdruck in der Käseproduktion zu verringern, insbesondere angesichts der Konkurrenz durch importierte Produkte (beeinflusst durch den starken Franken und die Inflation).
  • 11. Unterstützung der Ausbildung von Junglandwirten Junglandwirte sollen durch einen Pauschalbeitrag ermutigt werden, eine höhere landwirtschaftliche Ausbildung zu beginnen. Diese Unterstützung zielt auf die Entwicklung ihres Unternehmergeistes und die Sicherung eines qualifizierten Nachwuchses ab.
  • 12. Schaffung von klimabezogenen Steuerrücklagen Dedizierte Steuerrücklagen einführen, die es den Betrieben ermöglichen, die Auswirkungen guter und schlechter Jahre abzufedern. Dadurch würden die finanziellen Ergebnisse geglättet und die Auswirkungen von Klimaschwankungen auf die Rentabilität der Betriebe verringert.

Kommentare (1)

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  • Bäuerin | 20.10.2024
    Es geht hier wohl um BTV 3, d.h. Blauzunge. Nicht um BVD.
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