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AHV-Renten: Teuerungsausgleich aufgegleist

 

Der Bundesrat hat im Auftrag des Parlaments das Gesetz für die Erhöhung der AHV- und IV-Renten angepasst, um sie der Teuerung anzugleichen, und die entsprechende Botschaft dazu verabschiedet. Zusätzlich zu der bereits im Januar vorgenommenen Rentenerhöhung um 2,5 Prozent sollen 0,3 Prozentpunkte dazukommen.

 

Das entspricht einer Erhöhung von fünf Franken im Monat für die Minimalrente und von zwölf Franken für die Maximalrente, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Die Erhöhung basiert auf der Teuerung von 2,8 Prozent im Jahr 2022. Damit erfülle der Bundesrat den Willen des Parlaments, die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentnern zu stärken, schrieb er.

 

Seit Anfang Jahr bis 60 Franken mehr

 

Heute orientiert sich der Bund bei der Festlegung der AHV-Renten am sogenannten Mischindex. Dieser basiert zur Hälfte auf der Teuerung und zur Hälfte auf der Lohnentwicklung. Angepasst werden die Renten normalerweise alle zwei Jahre.

 

Das letzte Mal erhöht wurden die Renten per Anfang Januar 2023 um dreissig Franken für Minimalrenten und um sechzig Franken für Maximalrenten. Weil die Preise 2022 jedoch mehr stiegen als die Löhne, konnte diese Anpassung die Teuerung nicht ausgleichen. Das Parlament entschied sich mit der Annahme einer Motion für den vollen Ausgleich.

 

418 Millionen Mehrkosten

 

Diese ausserordentliche Anpassung der Renten an die Teuerung soll bis zur nächsten Anpassung im Januar 2025 gelten und das System der Anpassung am Mischindex nicht ändern.

 

Sagt das Parlament Ja zur Änderung des AHV-Gesetzes in der Frühlingssession, kann die zusätzliche Rentenerhöhung frühestens per Anfang Juli ausbezahlt werden. Sie soll dann aber so berechnet werden, dass auch die bereits vergangenen Monate Januar bis Juni damit kompensiert werden. Dafür würden zusätzliche zwei Franken monatlich ausbezahlt, so der Bundesrat.

 

Die zusätzliche AHV-Rentenerhöhung kostet insgesamt 418 Millionen Franken für die Jahre 2023 und 2024, die IV-Rentenerhöhung 54 Millionen. Die Mehrausgaben sollten ausnahmsweise nicht durch den Bund mitfinanziert werden, hiess es. Vorgesehen ist, dass AHV und IV den Betrag selber finanzieren aus ihren Einnahmen und falls nötig aus den Reserven.

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