Seit dem 1. Januar werden Aromen laut bioaktuell.ch zu den Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs gezählt. Aromaextrakte und natürliche Aromastoffe dürfen als biologisch gekennzeichnet werden, wenn alle ihre Bestandteile, das heisst Träger- und Aromastoffe, biologisch sind.
Trägerstoffe gelten als bio, wenn mindestens 95 Gewichtsprozent der landwirtschaftlichen Zutaten biologisch sind. Aromabestandteile, wenn mindestens 95 Gewichtsprozent der landwirtschaftlichen Zutaten aus dem biologischen Landbau stammen.
In biologischen Lebensmitteln wird nur noch die Verwendung von ausschliesslich natürlichen Aromastoffen zugelassen, deren Aromabestandteil ausschliesslich oder mindestens zu 95 Gewichtsprozent aus dem in Bezug genommenen Ausgangsstoff (etwa Erdbeere) gewonnen wurde.