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Bei Lebensmitteln Herkunftsland deklarieren

sda/blu |

 

Lebensmittel, die im Ausland hergestellt oder zubereitet wurden, sollen mit der eindeutigen Deklaration des Herkunftslandes gekennzeichnet werden. Dieser Meinung ist der Nationalrat. 

 

Er hat eine entsprechende Motion von Jacques Nicolet (SVP/VD) angenommen - gegen den Willen des Bundesrats.

 

«Allzu oft werden Konsumentinnen und Konsumenten getäuscht, weil die Angabe zum Herkunftsland fehlt, wenn sie Lebensmittel kaufen, die im Ausland hergestellt oder zubereitet wurden», schreibt Nicolet in seinem Vorstoss. Obwohl der Geschmack, die Textur und das Aussehen der ausländischen Produkte sicher akzeptabel seien, sei ein fehlende Deklaration des Herkunftslandes ein Betrug gegenüber den Kundinnen und Kunden, die in Bezug auf die Ware hinters Licht geführt würden.

 

«Ich bitte hiermit den Bundesrat, die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung anzupassen, um Lebensmittel, die im Ausland hergestellt oder zubereitet wurden, mit der eindeutigen Deklaration des Herkunftslandes zu kennzeichnen», so Nicolet weiter. Als Bespiel nennt er Backwaren, Fleischwaren und Milchprodukte.

 

Der Bundesrat kann dem Vorstoss nichts abgewinnen. Nach Ansicht von Innenminister Alain Berset bietet das geltende Schweizer Recht genügend Möglichkeiten, die Schweizer Herkunft von Lebensmitteln hervorzuheben. Die geltende Gesetzgebung sei zudem das Ergebnis eines vom Parlament lang ausgehandelten Kompromisses bei der letzten Revision des Lebensmittelgesetzes, das 2017 in Kraft gesetzt wurde. «Die Pflicht, bei Produkten im Offenverkauf das Produktionsland anzugeben, wurde diskutiert und vom Parlament verworfen, namentlich aufgrund des Verwaltungsaufwands und der Kosten, die dadurch für den Detailhandel und die Restaurants entstehen würden», so der Bundesrat.

 

Eine Mehrheit im Nationalrat sieht dagegen Handlungsbedarf bei der Deklaration von Back- und Fleischwaren sowie verschiedener Milchprodukte. Die Motion geht nun an den Ständerat.

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