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Biogasanlagen: Jetzt sind Bedingungen für 2025 bekannt

Der Bundesrat hat entschieden, wie das Stromgesetz ab 2025 auf Verordnungsstufe umgesetzt wird. Damit stehen die neuen Rahmenbedingungen für landwirtschaftliche Biogasanlagen fest. Für bestehende Anlagen sind die Bedingungen ungenügend, für neue Projekte jedoch verbessern sich die Aussichten, sagt der Fachverband der landwirtschaftlichen Biogasproduzenten.

pd/ome |

Die frisch publizierten Verordnungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft. Sie legen u. a. die Rahmenbedingungen für landwirtschaftlichen Biogasanlagen fest. Diese erzeugen das ganze Jahr über erneuerbaren Strom und spielen eine Schlüsselrolle beim Klimaschutz in der Landwirtschaft.

Ökostrom Schweiz setzte sich in der Vernehmlassung insbesondere für eine tragfähige Nachfolgelösung für bestehende Anlagen ein, die in den kommenden Jahren aus der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) fallen werden, schreibt der Dachverband in einer Medienmitteilung. 

«Den bestehenden Anlagen den Stecker zu ziehen ist fragwürdig»

Trotz punktuellen Verbesserungen im Vernehmlassungsverfahren zeigen erste Berechnungen des Fachverbands: Die vom Bundesrat verabschiedeten Rahmenbedingungen reichen nicht aus, um die Wirtschaftlichkeit der bestehenden landwirtschaftlichen Biogasanlagen in Zukunft zu sichern. Nach Auslaufen der KEV brechen für die Betreiber rund 40% der Stromerlöse weg, schreibt Ökostrom Schweiz. 

Trotz bäuerlichem Hintergrund des UVEK-Vorstehers Bundesrat Albert Rösti sehen somit ausgerechnet die landwirtschaftlichen Biogasanlagen ihre wirtschaftlichen Perspektiven schwinden. Allein bis 2030 ist jede dritte Anlage in der Schweiz betroffen. Ein Grossteil davon wird die Stromproduktion einstellen müssen, heisst es.

Anlagenbetreiber und Präsident von Ökostrom Schweiz Michael Müller kritisiert: «Die bestehenden Anlagen sind praxiserprobt und an optimalen Standorten gebaut. Dort, wo organische Reststoffe anfallen. Diesen Anlagen den Stecker zu ziehen, ist volkswirtschaftlich sehr fragwürdig.»

Neue Projekte erhalten Planungssicherheit

Anders stelle sich die Situation für neue Biogasprojekte dar. Für sie verbessern sich die Fördervoraussetzungen mit den publizierten Vergütungssätzen im System der «gleitenden Marktprämie». Das System erinnere an die frühere KEV-Vergütung und solle die Produktionskosten einer Anlage über einen Zeitraum von 20 Jahren decken.

Ronan Bourse, Geschäftsführer des Fachverbandes Ökostrom Schweiz, ordnet ein: «Für neue Projekte ist die gleitende Marktprämie eine vielversprechende Option. Sie schafft langfristig Planungssicherheit für den Bau und den Betrieb landwirtschaftlicher Biogasanlagen. Projektanten müssen jedoch die Wirtschaftlichkeit ihres Projekts sorgfältig prüfen».

Politik muss handeln

Ökostrom Schweiz sei enttäuscht, dass das Anliegen der Branche bezüglich der Bestandsanlagen wenig Gehör fand, obwohl es im Rahmen der Vernehmlassung von zahlreichen Branchenorganisationen breit unterstützt wurde.

Ökostrom Schweiz fordert in der Medienmitteilung die politischen Entscheidungsträger dazu auf, dringend nachzubessern. Es brauche eine faire und praxistaugliche Lösung für die bestehenden Anlagen, um die Biogasproduktion in der Schweiz langfristig zu sichern.

-> Hier finden Sie weitere Informationen des Bundesamtes für Energie

Kommentare (3)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • K.Ruf | 08.12.2024
    Was ist denn überhaupt rentabel? AKW-Strom ist hinsichtlich der enormen Bau-/Rückbau-/ Betriebs-/ und Entsorgungskosten ja auch nicht wirtschaftlich. Bleibt einzig die Wasserkraft. Wenn das Wasser im Winter knapp ist, dann haben wir ein Problem
  • Christoph Büschi | 23.11.2024
    Ich will als Stromkonsument sowieso keine unrentablen Anlagen finanzieren: Darum bin ich gegen jede Förderung solcher Anlagen! Deutschland hat dieses Chaos schon seit über 20 Jahren und es geht jetzt am Ende zu. Das Ganze ist nicht mehr finanzierbar.
    • Gesunder Menschenverstand | 24.11.2024
      Dann sollten auch Solar und vorallem Windräder nicht mehr gefördert werden.
      WINDRÄDER SIND DAS DÜMMSTE, zerstören Umwelt und Lebensraum.
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