Mehrere Branchen- und Produzentenorganisationen möchten die Beiträge zur Finanzierung ihrer Kommunikationsmassnahmen für weitere vier Jahre auf die Nichtmitglieder ausdehnen. Dies wird beim Bundesrat beantragt. Zudem will die Branchenorganisation Milch (BO Milch) die Allgemeinverbindlicherklärung ihres Reglements Standardvertrag und Segmentierung um vier Jahre verlängern lassen.
Die Organisationen Schweizer Milchproduzenten, Schweizer Bauernverband, GalloSuisse, Emmentaler Switzerland und Interprofession du Vacherin Fribourgeois erheben bei ihren Mitgliedern Beiträge zur Finanzierung von Kommunikationsmassnahmen.
Sie beantragen dem Bundesrat, auch die Nichtmitglieder für die Dauer von weiteren vier Jahren zur Zahlung dieser Beiträge zu verpflichten. Gestützt auf Artikel 9 des Landwirtschaftsgesetzes kann der Bundesrat die Selbsthilfemassnahmen von Branchen- und Produzentenorganisationen unter bestimmten Voraussetzungen auf Nichtmitglieder ausdehnen.
Bis am 20. Tag des Vormonats
Die Branchenorganisation Milch (BOM) hat an ihrer Delegiertenversammlung vom Juni 2021 beschlossen, ihr Reglement Standardvertrag und Segmentierung auf den 1. Januar 2022 anzupassen. Damit sollen gemäss BOM die Planbarkeit und die Transparenz bei den Milchpreisen verbessert werden. So müssen die Käufer von Rohmilch ihren Lieferanten jeden Monat die Konditionen (Mengen und Preise) für das A- und B-Segment bis spätestens am 20. Tag des Vormonats bekannt geben.
Um die Umsetzung des Standardvertrags und der Segmentierung flächendeckend sicherzustellen, ersucht die BOM den Bundesrat, ihr Reglement gestützt auf Artikel 37 des Landwirtschaftsgesetzes erneut für vier Jahre auf allen Stufen des Kaufes und des Verkaufes von Rohmilch allgemeinverbindlich zu erklären.
Die Begehren der Organisationen wurden am 16. September 2021 im Schweizerischen Handelsamtsblatt und auf der Website des BLW veröffentlicht. Interessierte können sich bis zum 18. Oktober 2021 schriftlich dazu äussern. Der Bundesrat wird anschliessend entscheiden, ob und wenn ja, wieweit er den Begehren entsprechen wird. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht, Schwarzenburgstrasse 165, 3003 Bern zu übermitteln.
Keine Freiwilligkeit der B-Milch
Von der vom Parlament geforderten Freiwilligkeit der B-Milch wollte die Branchenorganisation nichts wissen. Diese fand im revidierten Milchkaufvertrag keinen Unterschlupf. «Die Freiwilligkeit der B-Milch gefährdet das Erfolgsmodell der Segmentierung. Damit hätte auch das Ende der A-Milch mit unberechenbaren Folgen im Schweizer Milchmarkt zur Folge. Deshalb lehnten auch die Milchproduzenten innerhalb der BOM diese Forderung geschlossen ab», teilte die BOM mit.
BIG-M kritisierte diesen Entscheid scharf. «Mit dem Entscheid, diese Freiwilligkeit nicht umzusetzen, hat die Milchbranche ein weiteres, trauriges Kapitel in der Milchkrise geschrieben», teilte sie im Newsletter von Anfang Juli mit. Dies sei eine Absage an die rechtstaatlichen Institutionen, in dem die Milchbranche für sich das Recht herausnimmt, Parlamentsbeschlüsse zu ignorieren.
Die Leidtragenden sind gemäss der Organisation die Milchbauern. Der Druck werde weiter zunehmen. Den Entscheid der BOM-Delegierten bezeichnete BIG-M als Skandal. Die Basisorganisation für einen fairen Milchmarkt sieht das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in der Pflicht. «Das BLW hat den Auftrag, dass die in der Politik gefällten Beschlüsse korrekt umgesetzt werden», so die Forderung von BIG-M.
Goht's no?
Ich hoffe der Bundesrat schmettert das Begehren ab!