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Bund: 21 Wolfsrudel dürfen reguliert werden

In acht Kantonen dürfen Jungtiere oder ganze Wolfsrudel präventiv abgeschossen werden. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat mit einer Ausnahme im Kanton Tessin alle Regulierungs-Gesuche bewilligt, wie aus einem Donnerstag veröffentlichten Faktenblatt des Bundesamtes hervorgeht.

sda |

Insgesamt betrafen die Gesuche 22 Rudel, wobei einzig dasjenige zur Eliminierung oder «Entnahme», wie es offiziell heisst, des gesamten Rudels Carvina im Tessin keine Zustimmung erhielt. In fünf Fällen sind die Gesuche zur «präventiven Regelung von Wolfsrudeln» noch hängig, heisst es

Im Kanton Wallis sind mit fünf die meisten Rudel betroffen. In drei Rudeln wurde der Abschuss von zwei Dritteln der 2025 geborenen Jungtiere, in zwei weiteren Fällen «die Entnahme des gesamten Rudels» bewilligt.

Die Kantone Graubünden und Tessin dürfen bei jeweils drei Rudeln eingreifen. In den meisten Fällen wurde der Abschuss von zwei Dritteln der Jungtiere bewilligt, in einem Fall, beim Rudel Moesola in Graubünden, die Eliminierung des gesamten Rudels.

Die «Entnahme» eines gesamten Rudels wurde auch im Kanton Waadt bewilligt, während sich die Kantone Schwyz, Glarus, St. Gallen und Neuenburg wiederum auf den Abschuss eines Teils der Jungtiere beschränken wollten und nun auch dürfen.

In den Kantonen Graubünden, Glarus, Wallis und Tessin sind noch Gesuche für weitere Abschüsse von Jungtieren hängig.

Die Abschussbewilligung läuft bis 31. Januar 2026, wie es heisst. Bis dann dürfen die Kantone den Wolfsbestand präventiv regulieren «und damit zukünftige Schäden an Nutztieren» mindern, wie das Bundesamt schreibt.

Stand der Gesuche der Kantone

Vom 1. September 2025 bis am 31. Januar 2026 können die Kantone den Wolfsbestand präventiv regulieren und damit zukünftige Schäden an Nutztieren mindern. Sie müssen beim Bundesamt für Umwelt BAFU vorgängig die Zustimmung zur Regulierung der Wolfsrudel einholen. 

Graubünden:

  • Rudel Calderas, Muchetta, Jatzhorn, Älpetli, Seta, Stagias: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2025 geborenen Jung.
  • tiere.
  • Rudel Agnas: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2025 geborenen Jungtiere.
  • Rudel Moesola: Zustimmung zur Entnahme des gesamten Rudels.

Tessin:

  • Rudel Madom: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2025 geborenen Jungtiere.
  • Rudel Bedretto: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2025 geborenen Jungtiere.
  • Rudel Carvina: Ablehnung der Entnahme des gesamten Rudels.
  • Rudel Lepontino: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2025 geborenen Jungtiere.

Waadt:

  • Rudel Mont Tendre: Zustimmung zur Entnahme des gesamten Rudels.

Schwyz:

  • Rudel Chöpfenberg: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2025 geborenen Jungtiere.

Glarus:

  • Rudel Chöpfenberg: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2025 geborenen Jungtiere.

St. Gallen:

  • Rudel Schilt: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2025 geborenen Jungtiere.

Neuenburg:

  • Rudel La Brévine: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2025 geborenen Jungtiere.

Wallis:

  • Rudel Vallon de Réchy: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2025 geborenen Jungtiere.
  • Rudel Posettes-Trient: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2025 geborenen Jungtiere.
  • Rudel Simplon: Zustimmung zur Entnahme des gesamten Rudels.
  • Rudel Chablais: Zustimmung zur Entnahme des gesamten Rudels.
  • Rudel Nendaz-Isérables: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2025 geborenen Jungtiere.

Hängige Gesuche:

  • Graubünden: Rudel Sinestra: Entnahme von zwei Dritteln der 2025 geborenen Jungtiere (Gesuch eingereicht am 05.09.2025); Rudel Valgronda: Entnahme von zwei Dritteln der 2025 geborenen Jungtiere (Gesuch eingereicht am 11.09.2025)
  • Wallis: Rudel Salantin: Entnahme des gesamten Rudels (Gesuch eingereicht am 08.09.2025)
  • Bedretto: Rudel Bedretto: Entnahme des gesamten Rudels (Gesuch eingereicht am 17.09.2025)
  • Glarus: Rudel Kärpf: Entnahme von zwei Dritteln der 2025 geborenen Jungtiere (Gesuch eingereicht am 15.09.2025)

 

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