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Bund verordnet Massnahmen zur Bekämpfung der Tierkrankheit EHD

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat Massnahmen zur Bekämpfung der epizootischen hämorrhagischen Krankheit (EHD) angeordnet. Die Krankheit wurde in der Schweiz erstmals in der vergangenen Woche bei einem Kalb im Kanton Bern nachgewiesen. Inzwischen wurde im Kanton Jura ein zweiter Fall gemeldet.

sda |

Der neuerliche EHD-Fall betraf eine Kuh, wie das BLV am Montagabend mitteilte. Fachleute hatten den ersten in der Schweiz bekannt gewordenen Fall in der Vorwoche bei einem Kalb im Kanton Bern nachgewiesen. Da die Krankheit durch Mücken übertragen werde, sei davon auszugehen, dass weitere Fälle auftreten werden, teilte das BLV weiter mit. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich.

Einschränkung im internationalen Handel

Mit der ab Dienstag geltenden Verordnung treten Einschränkungen im internationalen Handel in Kraft. Verboten ist der Export von lebenden Tieren, die für EHD empfänglich sind. Für die Ausfuhr von Zuchtmaterial, das heisst Samen, Eizellen und Embryonen, gibt es Auflagen. Für den Tierverkehr im Inland gibt es keine Einschränkungen, wie es in der Mitteilung weiter heisst.

Da es zurzeit keinen zugelassenen Impfstoff gegen die EHD gibt, beschränkt sich die Bekämpfung auf die Eindämmung der Weiterverbreitung der Seuche durch die Sperre der betroffenen Betriebe. Bei der EHD ist die Sperre laut BLV von langer Dauer: Sie kann erst wieder aufgehoben werden, wenn alle empfänglichen Tiere im Bestand zweimal im Abstand von mindestens 60 Tagen negativ auf EHD getestet worden sind.

In der Schweiz gehört EHD zur Kategorie der zu bekämpfenden Tierseuchen. Die Sterblichkeit bei Nutztieren ist sehr gering. Es besteht keine Verpflichtung, infizierte Tiere zu töten, sofern sie nicht schwer erkrankt sind. Dasselbe gilt für die übrigen Tiere der Betriebe.

Hier finden Sie weitere Informationen zur EHD. 

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