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Bund will 30%-Biodiversitätsziel prüfen

Im Rahmen des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz wird ein neuer Massnahmenplan erarbeitet – für die Biodiversität. Der globale Biodiversitätsrahmen ist das neue Mass.

Laut der Biodiversitätsinitiative sollen Bund und Kantone dazu verpflichtet werden, die Artenvielfalt, die Landschaft und das baukulturelle Erbe besser zu schützen. Für die Biodiversität soll es daher mehr Flächen geben und mehr Gelder der öffentlichen Hand.

Auch der Bundesrat möchte die biologische Vielfalt besser schützen. Ihm geht die Initiative aber zu weit, da sie den Handlungsspielraum von Bund und Kantonen übermässig einschränken würde. Deshalb hat er einen Gegenvorschlag präsentiert. Dessen Kern: Künftig soll im Gesetz stehen, dass bis 2030 der Anteil der Landesfläche, die dem Schutz von Pflanzen und Tiere dient, mindestens 17 Prozent betragen muss.

Nein im Parlament

Dieses konkrete Flächenziel kam jedoch im Parlament nicht gut an. Der Nationalrat, der die Initiative ablehnt, will im Gegenvorschlag der Biodiversität über einen qualitativen Ansatz und nicht wie der Bundesrat über konkrete Flächenziele mehr Gewicht verschaffen. Der Ständerat lehnt die Biodiversitätsinitiative ab und will auch keinen Gegenvorschlag, wie er kürzlich entschieden hat.

Plötzlich 30%-Ziel

Doch dann waren die Signale aus dem Bundeshaus widersprüchlich – plötzlich machte sich der Bundesrat nicht mehr für 17 Prozent Schutzflächen stark, sondern für 30 Prozent. Grund dafür ist das globale 30%-Biodiversitätsziel, das im Parlament Ängste weckte und ein wichtiger Grund ist, weshalb der indirekte Gegenvorschlag scheiterte.

Bis 2030 sollen nämlich 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresflächen als Schutzgebiete ausgeschieden werden. Und hiesige Bundesbeamte haben dieses Ziel mitunterschrieben. Der Bund will auch für die Schweiz prüfen, «ob und wie die hiesigen Gebiete für die Biodiversität mit dem neuen Flächenziel des Übereinkommens über die biologische Vielfalt in Einklang gebracht werden können.»

Dies bekräftigt er in einer Medienmitteilung vom 21. Juni zum Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz, den er 2017 verabschiedet hat. Bis Mitte 2024 soll ein Aktionsplan vorbereitet werden für die zweite Umsetzungsphase von 2025 bis 2030. Er hat dabei verschiedene Bereiche im Visier (siehe Kasten).

Der Bund fordert von allen einen Beitrag

Die Strategie Biodiversität Schweiz und ihr Aktionsplan verlangen, dass bei Entscheidungen in allen Politikbereichen die Auswirkung auf die Biodiversität transparent dargelegt und berücksichtigt wird. Die Aktivitäten gehen weit über die Landwirtschaft hinaus, nachfolgend die verschiedenen Bereiche (nicht abschliessend):

Landwirtschaft : Mit der Agrarpolitik entschädigt der Bund gemeinwirtschaftliche Leistungen der Landwirtschaft zugunsten der Allgemeinheit. Dazu gehören auch Biodiversitätsbeiträge in der Höhe von jährlich rund 430 Mio. Franken.

Ernährung : Wie der Umwelt-Atlas Lieferketten des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) zeigt, ist der Lebensmittelhandel diejenige Branche mit dem grössten Biodiversitäts-Fussabdruck entlang der Wertschöpfungskette.

Verkehr : Gemäss dem neusten Bericht des Bafu zur Wirkung des Aktionsplans Biodiversität besteht im Verkehrsinfrastrukturbereich erhebliches Potenzial für die Biodiversität. Entlang der Nationalstrassen würden Grünflächen existieren, die insgesamt ungefähr so gross seien wie der Kanton Basel-Stadt.

Energie : Mit der ökologischen Sanierung der Wasserkraftanlagen soll z.B. sichergestellt werden, dass Kraftwerkanlagen bis 2030 für Fische durchgängig gemacht werden.

Gesundheit : Der Bundesrat zielt unter anderem in seiner gesundheitspolitischen Strategie 2030 darauf, die Gesundheit über die Umwelt zu fördern.

Gewässer : Nebst der Festlegung der Gewässerräume stelle auch die Revitalisierung eine wichtige Massnahme dar, damit die Gewässer wieder naturnaher werden, heisst es im Bericht. Ziel sei es, bis 2090 rund 4000 km der verbauten 14000 km zu revitalisieren. hal

Hier finden Sie weitere Informationen zur Strategie Biodiversität Schweiz und zum Aktionsplan.

Kommentare (8)

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  • Milchbauer | 08.08.2023
    21% der Gesamtfläche der Schweiz ist LN ohne die BFF. 7.5% ist bebaut (Gebäude, Strassen etc.) Der ganze Rest (70%+) ist mehr oder weniger geschützt (BFF, Wald, Gewässer, Alpweiden, Fels und Geröll, Schnee und Eis). Wo liegt das Problem ? Ich denke wir erfüllen in der Schweiz locker.....
  • Thurgauner | 06.08.2023
    Schlechte Schulbildung treibt seltsame Blüten.Konkret nimm Ihnen weg:30% von der Garage vom Mittagstisch usw.Tja Herr Pfyffer es dauert keine 10Jahre mehr und Europa wird Hunger bekommen,das heisst Lebensmittel importieren müssen.
  • Martin Pfyffer | 05.08.2023
    Erfreulich, dass der Bund wenigstens etwas unternimmt. Biodiversität ist unsere Lebensgrundlage und eine Selbstverszändlichkeit für den Umgang mit der Natur.
    Das Rezept der Gegner: Die Natur weltweit maximal ausbeuten und hierzulande alles Lebendige ausrotten.
    Sehen Sie sich mal die Roten Listen für Pflanzen und Tiere an.
    • Christian Gygax | 07.08.2023
      Dann kann man ja auch 30% der Siedlungsfläche reduzieren und darauf Biodiversität machen. Natürlich ohne Entschädigung. Dies ist organisierte Enteignung durch den Staat! Eine Reduktion der Bevölkerung wäre angebrachter zu fordern als solche Enteignungsmassnahmen.
    • Paul | 18.08.2023
      Herr Pfyffer
      Offenbar gehören sie auch zu denen, die mit dem E Bike über die Alpen rasen oder darüber tschoggen oder überhaupt nicht hinschauen wie riesig die Biodiversität in den Alpen noch ist. Noch heisst: solange sie noch genutzt und gepflegt werden dürfen.
      Vielleicht sollten Sie einmal einen Sommer oder auch nur ein paar Wochen auf einer Alp verbringen. Dann würde sich ihr Bildungsniveau um einiges verbessern. Ich lade sie ein mal zu mir auf die Alp zu kommen.
  • Joller | 04.08.2023
    Das Bundesbeamte solche sinnlose Abkommen unterschreiben ist verwerflich.
    Das Volk wäre eigentlich der Chef über solche Abkommen. Wer gibt den Bundesbeamten die kopetenz für solche Abkommen zu unterschreiben?7Zy3qj
  • Struchen Ernst | 04.08.2023
    Wünsche niemandem Hunger sollte es dazu kommen dass es jene trifft die den Schlamassel verursacht haben. Endlich wird es die Wirtschafts schwachen treffen.
  • Gesunder Menschenverstand | 04.08.2023
    Warum unterschreiben Bundesbeamte solche Papiere ( 30% Biodiversität)?
    Können einzelne Personen über die ganze Schweiz bestimmen?
    Da läuft etwas falsch!
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