Die Anfang November 2023 eingereichte Initiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» verlangt die Ergänzung der Bundesverfassung mit einem Artikel 74a. Demnach sollen der Verkauf und das Verwenden von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, verboten werden. Die kantonalen Behörden können auf Gesuch hin für Anlässe von überregionaler Bedeutung Ausnahmen bewilligen.
Laute Feuerwerke nur noch auf Gesuch
Die Initianten wollen Menschen, Tiere und die Umwelt vor lärmigem Feuerwerk schützen. Dafür fordern sie ein Verbot von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen. Diese sollen in der Schweiz weder verkauft noch abgebrannt werden dürfen. Laute Feuerwerke wollen die Initiantinnen und Initianten nur noch an überregionalen Anlässen zulassen. Die zuständigen Kantone sollen auf Gesuch hin knallende Feuerwerke bewilligen dürfen.
Private hingegen sollen – etwa an der Bundesfeier am 1. August und an Silvester – nur noch Feuerwerke abbrennen dürfen, die keinen Lärm erzeugen. Nicht nur sensible Menschen und kleine Kinder, sondern auch Haus- und Wildtiere versetze die Knallerei in Stress und Panik, oft über mehrere Tage, schreibt das Initiativkomitee zu seinem Begehren. Lautes Feuerwerk wie zum Beispiel Böller und Knaller soll gemäss dem Initiativtext nicht mehr an Privatpersonen verkauft werden dürfen.
Getragen wird die Initiative vom Verein Feuerwerksinitiative, Partner sind der Schweizer Tierschutz STS, Vier Pfoten, die Stiftung für das Tier im Recht und die Fondation Franz Weber. Zahlreiche weitere Tierschutz- und Umweltorganisationen unterstützen die Initiative. Parteien sind nicht mit von der Partie.
In Kraft treten müssten die Einschränkungen spätestens zwei Jahre nach der Annahme des neuen Verfassungsartikels 74a durch Volk und Stände. Artikel 74 der Bundesverfassung regelt bereits den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen.
Grosse Zustimmung für Initiative
Die Feuerwerksinitiative geniesst grossen Rückhalt in der Bevölkerung, wie eine repräsentative Umfrage des Onlineportal «Watson» von Mitte Dezember 2023 ergab. 76 Prozent aller Befragten sind demnach für die Initiative und 24 Prozent dagegen. Von den Teilnehmenden beziehen die meisten klar Stellung. Lediglich elf Prozent hätten die Option «eher Ja» oder «eher Nein» gewählt.
Am deutlichsten sei die Zustimmung bei der grünen Wählerschaft, hiess es in der vom Nachrichtenportal Watson in Auftrag gegebenen Umfrage, die am Freitag veröffentlicht wurde. 92 Prozent seien für eine Einschränkung von Feuerwerk bei Privaten. Auch im bürgerlichen Lager sei eine Mehrheit für ein solche Einschränkung. Am wenigsten Zuspruch habe die Initiative in den Reihen der FDP erhalten mit 62 Prozent.
«Stress bei Haus- und Nutztieren» und auch «Stress bei Wildtieren» waren gemäss der Umfrage die Hauptgründe für die Unterstützung der Initiative. Ebenfalls spiele die Luftverschmutzung eine wichtige Rolle.
Lärm zeitlich begrenzt
Dass lautes Feuerwerk von einem Teil der Bevölkerung als störend empfunden wird und bei Tieren schwere Reaktionen auslösen kann, ist dem Bundesrat laut Mitteilung zwar bewusst. Doch der Lärm und die vom Initiativkomitee ebenfalls geltend gemachten Feinstaub-Emissionen durch Feuerwerk seien zeitlich begrenzt und vergleichsweise gering.
Die Kantone und Gemeinden würden bereits über die erforderlichen Rechtsgrundlagen verfügen, um Feuerwerke einzuschränken. «Davon machen heute viele Städte und Gemeinden Gebrauch. Sie schränken die Verwendung von Feuerwerkskörpern zeitlich und/oder örtlich ein oder setzen eine Bewilligung voraus», so die Landesregierung weiter.
Positive Emotionen
Zeitliche Einschränkungen für Feuerwerk interessierten niemanden, machen demgegenüber die Initiantinnen und Initianten geltend. Feuerwerkfans hielten sich nicht an den 1. August und Silvester. Würden an anderen Tagen Feuerwerk und Böller gezündet, sei es für die Polizei schwierig, die Ruhestörer zu finden.
Viele Menschen im Land würden mit dem Abbrennen von Feuerwerk sehr positive Emotionen verbinden, schreibt der Bundesrat. Landesweite Einschränkungen der Abgabe und Verwendung von Feuerwerkskörpern sind seiner Meinung nach deshalb nicht nötig und unverhältnismässig.
Initiativtext
Eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk». Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 74a Feuerwerk
1 Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, sind verboten.
2 Für Anlässe von überregionaler Bedeutung kann die zuständige kantonale Behörde auf Gesuch hin Ausnahmebewilligungen erteilen.
3 Für den Vollzug der Vorschriften sind die Kantone zuständig, soweit das Gesetz ihn nicht dem Bund vorbehält.
Art. 197 Ziff. 132
13. Übergangsbestimmung zu Art. 74a (Feuerwerk)
Die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 74a treten spätestens zwei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände in Kraft.
1SR 101
2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.