
Das vom Bundesrat verabschiedete landwirtschaftliche Verordnungspaket 2025 enthält zwei wichtige Anpassungen für die Schweizer Zuckerwirtschaft.
zvg
Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2025 das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2025 verabschiedet. Es enthält zwei wichtige Anpassungen für die Schweizer Zuckerwirtschaft:
1) Der befristete Mindestgrenzschutz für Zucker wird durch eine dauerhafte Lösung ersetzt, die mit Vertreterinnen und Vertretern der Lebensmittelbranche gemeinsam erarbeitet wurde.
2) Für den Zuckerrübenanbau können die Einzelkulturbeiträge, die nur bis Ende 2026 gesichert waren, unbefristet beibehalten werden.
Alle Beteiligten begrüssen diese Anpassungen, für die sie sich eingesetzt hat. Diese Information erfolgt in einer gemeinsamen Mitteilung des Schweizerischen Verbands der Zuckerrübenpflanzer (SVZ), des Schweizerischen Bauernverbands (SBV) und der Schweizer Zucker AG.
Angepasster Grenzschutz
Aktuell gilt für Zucker ein Mindestgrenzschutz von 7 Franken pro 100 kg. «Dieser Betrag war fix und konnte auf dem volatilen Markt nicht angepasst werden», heisst es in der Mitteilung. Zusammen mit Partnern aus der Lebensmittelindustrie haben die Schweizer Zucker AG, der Schweizerische Verband der Zuckerrübenpflanzer und der Schweizer Bauernverband (SBV) eine flexiblere, jedoch ebenso wirksame Kompromisslösung erarbeitet. Das neue Modell erlaube neu einen Grenzschutz, der bei ändernden Zuckerpreisen angepasst werden kann. «Das bedeutet für die Schweizer Zuckerwirtschaft Stabilität und Planungssicherheit», heisst es.
Sicherstellung der Einzelkulturbeiträge
Der für die Pflanzerinnen und Pflanzer entscheidende Einzelkulturbeitrag von 2'100 Franken pro Hektare wird beibehalten und auf unbestimmte Zeit in der Verordnung verankert. Zusammen mit guten Rübenpreisen garantiere diese Unterstützung die Attraktivität der Zuckerrübe und lege das Fundament für die Anbaubereitschaft der Schweizer Landwirtinnen und Landwirte.

Der Einzelkulturbeitrag von 2'100 Franken pro Hektare wird beibehalten und auf unbestimmte Zeit in der Verordnung verankert.
Jonas Glutz
«Dieser Beitrag ist entscheidend, um den im Vergleich zu anderen Agrarprodukten geringen Grenzschutz auszugleichen», heisst es in der Mitteilung. Er unterstütze die Produzentinnen und Produzenten auch bei den zahlreichen agronomischen Herausforderungen, wie klimatische Einflüsse oder dem Umgang mit Schädlingen und Krankheiten.
Gemeinsame Arbeit führt zum Erfolg
Der Entscheid des Bundesrates komme nicht von ungefähr. Im Vorfeld haben sich alle im Zuckerwirtschaft beteiligten Partner und Organisationen zusammengetan, um eine Lösung zu finden. «Die Unterstützung und Zusammenarbeit mit dem Schweizer Bauernverband sowie den Partnern aus der Agrar- und Lebensmittelindustrie haben diese stabile Kompromisslösung ermöglicht», heisst es. Mit diesem Entscheid und der derzeit ertragreichen Rübenernte werde die Zuckerrübe in der Fruchtfolge der Landwirtinnen und Landwirte ihren gebührenden Platz behalten.

