Das Reduktionsziel für Stickstoffverluste wird auf 15% anstatt wie bisher 20% festgelegt.
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Die Stickstoffverluste in der Landwirtschaft sollen bis 2030 um 15 statt 20 Prozent zurückgehen. Diesen neuen Zielwert will der Bund in die Verordnung schreiben. Das Parlament hatte gefordert, die Ziele gegen unten anzupassen – aus Rücksicht auf Viehhalter.
Konkret geht es um die Umsetzung eines Gesetzes, mit dem das Parlament den Pestizideinsatz reduzieren will. Ursprünglich definierte der Bundesrat im April 2022 das Ziel, bis 2030 die Nährstoffverluste bei Stickstoff und Phosphor um mindestens 20 Prozent zu reduzieren. Das Reduktionsziel betrifft die Schweizer Landwirtschaft als Ganzes und nicht die einzelnen Landwirtschaftsbetriebe.
Reduktion des Rinderbestandes befürchtet
Ständerätin Johanna Gapany (FDP/FR) reichte deshalb im Juni 2022 die Motion «Ziel zur Verringerung von Nährstoffverlusten senken» ein. Diese fordert den Bundesrat auf, dieses Ziel angesichts der voraussehbaren Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion in der Schweiz und speziell auf die Tierproduktion zu senken. «Laut Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket ist die häufigste Forderung -10 Prozent für Nitrat und -20 Prozent für Phosphor gewesen. Zudem lässt sich das Ziel von -20 Prozent Stickstoff mit den vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen nicht erreichen», begründete die Freiburgerin ihren Vorstoss. So hat der Schweizer Bauernverband oder auch der Fenaco-Chef Martin Keller ein Reduktionsziel von -10 Prozent beim Stickstoff als realistisch angesehen.
«Bei einer Reduktion um 20 Prozent würde dies eine geschätzte Reduktion des Rinderbestands um etwa 14 Prozent bedeuten. Und wenn man der Empfehlung des Schweizerischen Städteverbands folgt, um 40 Prozent zu reduzieren, würde dies eine Reduktion des Rinderbestands um etwas weniger als 30 Prozent bedeuten», fuhr sie fort. Dies entspreche nicht dem, was das Parlament mit seinen Beschlüssen zur parlamentarischen Initiative wollte. Das sah auch das Parlament so. In der Herbstsession sagte der Ständerat mit 25 zu 18 Stimmen Ja zum Vorstoss. In der Wintersession auch der Nationalrat dem Vorstoss gefolgt. Der Entscheid fiel mit 93 zu 90 Stimmen bei 7 Enthaltungen äusserst knapp aus.
Ziellücke von rund 4.3%
Das Ziel von -20 Prozent sein «nicht umsetzbar», sagte beispielsweise Landwirt Marcel Dettling (SVP/SZ) im Nationalrat. Er warnte wie Gapany vor einem deutlichen Rückgang des Tierbestandes. Mit dem Ja zur Motion hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, gemeinsam mit der Branche ein realistisches Reduktionsziel festzulegen.
Und das hat er nun umgesetzt. Der Bund schickt nun die neue Zielvorgabe von 15 Prozent für Stickstoff in die Vernehmlassung, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) am Dienstag mitteilte. Das Reduktionsziel für Phosphor soll hingegen nicht angepasst werden und weiterhin 20 Prozent betragen. Ausgangsbasis sind die Mittelwerte der Jahre 2014 bis 2016. Um insbesondere das Reduktionsziel von 15% bei Stickstoff zu erreichen, sind zusätzliche Massnahmen erforderlich, heisst es im Bericht zu Verordnung. «Die Branchen- und Produzentenorganisationen sowie weitere Organisationen sind aufgefordert, aus eigener Initiative solche Massnahmen zu ergreifen», schreibt der Bund.

Bund
Bei einem Absenkziel von 15% bei Stickstoff dürfte es für die Branche realistisch sein, die noch bestehende Ziellücke von rund 4.3% zu füllen. Beim Phosphor beträgt die bestehende Ziellücke 1.6%, die durch Branchenmassnahmen geschlossen werden muss, heisst es weiter. Der Bund hat die verschiedenen Massnahmen und ihren Beitrag zur Erreichung der Reduktionsziele bei Stickstoff und Phosphor in einer Tabelle aufgelistet. Diese Massnahmen werden unverändert fortgeführt. Die abgeschätzte Gesamtreduktion der Verluste durch diese Massnahmen belaufen sich auf 10.7% bei Stickstoff und 18.4% bei Phosphor.
Die Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2023 dauert bis zum 2. Mai 2023. Die insgesamt 16 geänderten Verordnungen sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Zu den geplanten Neuerungen gehören auch zusätzliche Direktzahlungsbeiträge für Sömmerungsbetriebe, wenn diese Herdenschutzmassnahmen gegen Grossraubtiere umsetzen. Zudem sollen Flächen mit standortgebundenen Solaranlagen wie beispielsweise Fotovoltaikanlagen künftig zur landwirtschaftlichen Nutzfläche gezählt werden, wenn die Solaranlagen positive Auswirkungen auf den landwirtschaftlichen Ertrag haben.
6 Responses
Alles was gesenkt wird ist falsch! Wir Bauern können und wollen nicht kompensieren was das Bevölkerungswachstum, die übermässige Zuwanderung an Schadstoffen etc. verursacht. Auch die Leute geben Phosphor in die Gewässer ab, wie auch viele weiter Emissionen. Würde jemand die Haustiere, bzw. die Pferde beschränken? Für die einen dumm Vergleiche, aber denkt zweimal (oder einmal richtig) nach! Wie gesagt, der Wirtschaft ist wichtiger dass die Konsumenten zunehmen, als die Lebensmittel… Import
Bravo
Völlig unbegründet diese Nährstoffreduktion. Man sollte diesen Leuten die Nahrung auch auf 80% setzen. Mal schauen wie wohl es ihnen dabei ist.
Befehl: So und so viel weniger. Wie? Macht mal. Was so ein N-Monster alles anrichten kann, ist in den Niederlanden gegenwärtig zu beobachten. Bürgerkriegsähnliche Zustände, Agrarministerverschleiss, Staat kauft Landwirtschaftsbetriebe. Flughafengesellschaft kauft N-Rechte von LW und vielleicht auch die Betriebe. Bei uns werden vermutlich die Klein-, Hobby-, Extensiv- und Frauenbetriebe dran glauben müssen, damit sie samt ihren Nährstoffen erst mal weg sind.
Bundesrat rechnet uns vor: 10.7 % ist möglich.
Er fordert 15% , lassen wir uns verarschen von diesem Bundesrat?