Das neue Gesetz soll dem Netto-Null bis 2050 und der sicheren Energieversorgung zum Durchbruch verhelfen. Dazu hat sich die Schweiz unter dem Klimaübereinkommen von Paris international verpflichtet.
In der Gesamtabstimmung hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) das CO2-Gesetz für die Periode 2025 bis 2030 einstimmig angenommen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Mit 6 zu 5 Stimmen unterstützt die Kommission das Vorhaben des Bundesrats, rund zwei Drittel der Emissionsreduktion im Inland und rund einen Drittel im Ausland zu erzielen. Die Minderheit beantragt einen Inlandanteil von 75 Prozent.
Schärfere Ziele im Strassenverkehr
Über alles gesehen ist die Ständeratskommission mit den Vorschlägen des Bundesrats mehrheitlich einverstanden. In einzelnen Punkten will sie weniger weit gehen als die Regierung, in anderen ist sie ambitionierter.
Bei den CO2-Zielwerten für Neufahrzeuge beantragt die Kommission beispielsweise eine schärfere Vorgabe für Personenwagen, um den Übergang zu effizienteren und nichtfossilen Fahrzeugen voranzutreiben. 2030 sollen die durchschnittlichen Personenwagen-Emissionen bezogen auf den Ausgangswert 2021 höchstens noch 25 statt 45 Prozent betragen.
Die Minderheit zieht gemäss Mitteilung die Version des Bundesrats vor, der eine zur EU analoge Regelung möchte. Eine weitere Minderheit fordert ein Null-Prozent-Emissionsziel ab 2035.
Elektrolastwagen von Abgabe befreit
Weiter verlangt die Kommission, das Gewicht von Neuwagen nicht länger in die Flottenziele einzubeziehen. Damit wird der Fehlanreiz beseitigt, besonders schwere Autos zu importieren. In Sachen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für elektrisch angetriebene Lastwagen beantragt die Kommission, beim geltenden Recht zu bleiben. Der Bundesrat würde so wie bisher die Möglichkeit haben, Elektro- und Wasserstofffahrzeuge von der LSVA zu befreien.
Auch im Bereich des öffentlichen Verkehrs soll der Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge erfolgen. Dafür will die Kommission wie der Bundesrat die Mineralölsteuererleichterungen für Dieselbusse im öffentlichen Verkehr per 2026 aufheben. Als Übergangsmassnahme sollen elektrische Antriebstechnologien bei konzessionierten Verkehrsanbietern gefördert werden.
Kein Geld für Elektro-Ladestationen
Dagegen will die Urek-S keine Bundesgelder für Elektro-Ladestationen in Mehrparteiengebäuden, bei Firmen und auf öffentlichen Parkplätzen einsetzen. Das beschloss sie mit 7 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung, wie es in der Mitteilung hiess. Die Bereitstellung und Finanzierung von Ladestationen ist aus ihrer Sicht eine Aufgabe der Privaten. Eine Minderheit beantragt, dem Bundesrat zu folgen und Ladestationen finanziell zu unterstützen.
Wie der Bundesrat will die Kommission die Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure, die Ende 2024 ausläuft, weiterführen und dabei den maximalen Anteil der zu kompensierenden CO2-Emissionen auf 90 Prozent erhöhen. Die Kompensationskosten sollen die Treibstoffimporteure als Aufpreis an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergeben können, allerdings darf dieser Zuschlag wie bisher höchstens fünf Rappen pro Liter Benzin oder Diesel betragen.
Überführungspflicht für erneuerbare Treibstoff
Als neues Instrument soll eine Überführungspflicht für erneuerbare Treibstoffe hinzukommen. Nach Ansicht der Kommission soll der Bundesrat den Mindestanteil erneuerbarer Treibstoffe so festlegen, dass die damit verbundenen Kosten nicht mehr als fünf Rappen pro Liter Treibstoff betragen. Mit diesem Deckel strebt die Kommission mehr Transparenz bei den Aufpreisen an der Zapfsäule an, wie es hiess.
Erneuerbare Treibstoffe sollen auch im Flugverkehr zum Einsatz kommen. Die Kommission heisst den bundesrätlichen Vorschlag einer Beimischquote gut. Einstimmig beschloss die Kommission zudem, dass zukünftig auf den Flugtickets die CO2-Emissionen angegeben werden müssen.
CO2-Abgabe bleibt bei 120 Franken
Weiter hält es die Urek-S für sinnvoll, die CO2-Abgabe auf Brennstoffe bei 120 Franken pro Tonne CO2 zu belassen. Die Erträge dieser Abgabe sollen bis 2030 in grösserem Umfang für das Gebäudeprogramm verwendet werden, um die Finanzierung dieses zentralen Pfeilers der Schweizer Klimapolitik sicherzustellen.
Der Ständerat wird sich in der Herbstsession ein erstes Mal mit der Vorlage befassen. Es ist der zweite Anlauf für eine Revision des CO2-Gesetzes. Der erste scheiterte im Juni 2021 an der Urne, nachdem die SVP das Referendum ergriffen hatte.
Werden mit dem Geld in China Photovoltaik und Windräder Hersteller bezuschusst?
Oder werden Ladestationen gebaut, die uns den Strom noch knapper machen?
Werden damit irgend welche "ökologische" Renaturierungsprojekte gefördert?
Oder werden damit Stellen finanziert, die uns dann überwachen?
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