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Deklarationspflicht für Stopfleber und Eingriffe ohne Betäubung

Der Bundesrat verschärft die Deklaration von tierischen Lebensmitteln. Fleisch, Eier und Milch müssen ab Juli gekennzeichnet werden, wenn sie von Tieren stammen, bei denen bestimmte schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung vorgenommen wurden. Auch Stopfleber ist neu deklarationspflichtig.

pd/blu |

Beim Kauf von tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Milch oder Eiern stehen Konsumentinnen und Konsumenten zusätzliche Informationen über die Herstellungsmethode zur Verfügung. Die neue Deklarationspflichten soll zudem die Transparenz erhöhen.

Foie gras bleibt erlaubt

So können Konsumenten erkennen, ob diese Lebensmittel unter Einsatz schmerzhafter Eingriffe hergestellt wurden, ohne dass die Tiere vorgängig betäubt wurden. Zu diesen Eingriffen gehören etwa die Kastration oder Enthornung. «Auch Leber und Fleisch aus der Zwangsfütterung von Gänsen und Enten müssen neu gekennzeichnet werden», heisst es in der Mitteilung der Landesregierung. Das sogenannte Stopfen ist in der Schweiz seit über 40 Jahren verboten, im Ausland jedoch erlaubt. Gemäss der Stiftung Pro Tier werden jährlich 200'000 Kilogramm Gänseleber in die Schweiz importiert. Insbesondere in der Westschweiz ist «Foie gras» an Festtagen beliebt.

Stopfleber-Initiative verlangt Importverbot

Eine Initiative von Tierschutz-Organisationen fordert, die Einfuhr von Stopfleber und Stopfleberprodukten mit einem Verfassungsartikel zu verbieten. Der Bundesrat lehnt das ab. Die zuständige Nationalratskommission will einen indirekten Gegenvorschlag erarbeiten. Dazu wird sich das Parlament noch äussern müssen. sda

Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungsänderungen am 28. Mai 2025 verabschiedet. Sie tritt am 1. Juli 2025 in Kraft, mit einer zweijährigen Übergangsfrist. Die Deklarationspflicht gilt für alle Betriebe, die die betroffenen Lebensmittel anbieten, etwa die Gastronomie oder der Klein- und Detailhandel. Diese müssen im Rahmen ihrer Selbstkontrolle prüfen, ob sie deklarationspflichtig sind.

Folgende Produkte müssen neu gekennzeichnet werden:

  • Rindfleisch von Tieren, die betäubungslos kastriert oder enthornt wurden .
  • Schweinefleisch , wenn die Kastration , das Kupieren des Schwanzes oder das Abklemmen der Zähne ohne Betäubung erfolgte.
  • Eier und Fleisch von Hühnern , deren Schnabel ohne Schmerzausschaltung gekürzt wurde.
  • Milch von Kühen , bei denen die Enthornung ohne Schmerzausschaltung erfolgte.
  • Betäubungslos gewonnene  Froschschenkel .
  • Leber und Fleisch von Gänsen und Enten aus der Stopfmast.

Importverbot von Pelz aus Tierquälerei

Im gleichen Zuge verbietet der Bundesrat den Import von tierquälerisch erzeugten Pelzen und Pelzprodukten, wie es weiter hiess. Auch hier gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Im Tierschutzgesetz verankern will der Bundesrat ein Import- und Handelsverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze.

Mit den Verordnungsänderungen kommt der Bundesrat einem Auftrag des Parlaments nach. Im Parlament hatte sich die Regierung dagegen ausgesprochen. Sie befürchtete, dass sich die Schweiz Probleme mit Vorschriften von internationalen Organisationen einhandeln könnte. Zudem führe das Anliegen zu mehr Bürokratie.

Kommentare (1)

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  • Wholecoiner | 28.05.2025
    Der Bundesrat hat die Medienmitteilung zurückgezogen von heute Morgen. Was dies wohl heisst?
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