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Detailhandel warnt vor «Deklarationswahn»

Am vergangenen Freitag endete die Vernehmlassung zur Änderung von Verordnungen im Lebensmittelbereich sowie im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten. Dieses sogenannte «Transparenzpaket» umfasst sieben Vorlagen. Der Detailhandel übt harsche Kritik.

sda/pd |

Das Transparenzpaket umfasst sieben Vorlagen, in denen es unter anderem um verbotene Produktionsmethoden, um Angaben zum Herkunftsland und um die Übernahme der EU-Weinverordnung geht.

Produkte werden teurer

Die Swiss Retail Federation befürchtet, dass die Ausweitung der Deklarationspraxis mit einem massiven Mehraufwand verbunden sei und kaum Mehrwert biete. Der Verband, der den Detailhandel ohne die Grossverteiler vertritt, fordert daher einen regulatorischen Marschhalt und den Verzicht auf zusätzliche «undurchdachte, nicht zielführende und unverhältnismässige Deklarationen», wie er mitteilte. Der Verband spricht im Communiqué gar von einem «Deklarationswahn».

Zum Beispiel müsste bei allen im Endprodukt enthaltenen Zutaten deklariert werden, aus welchem Land sie stammen. Diese Angaben müssten im Hauptsichtfeld der Verpackung platziert werden. Da betroffene Rohstoffe jedoch oft aus verschiedenen, teilweise rasch wechselnden Herkunftsländern kommen, sei die Deklaration schwer umsetzbar, so der Verband. Der Mehraufwand würde unter der Prämisse der Transparenz auf Kosten des Detailhandels in Kauf genommen. Damit würden die Produkte letztendlich verteuert.

Mehraufwand und Rufschädigung

«Exemplarisch für die ausufernden Deklarationen ist die in der Vorlage präsentierte Vorschrift, dass sämtliche unverarbeiteten pflanzlichen Lebensmittel aus Herkunftsländern, in denen bestimmte in der Schweiz verbotene Pestizide erlaubt sind, spezifisch gekennzeichnet werden müssen – unabhängig davon, ob diese im konkreten Produkt tatsächlich verwendet wurden», schreibt der Verband. Diese Regelung würde dazu führen, dass ganze Länder, Hersteller und Produkte pauschal unter Verdacht gestellt werden, nur weil ein bestimmtes Pestizid grundsätzlich am Ort der Produktion erlaubt ist, so die Kritik.

«Mit dieser Verordnung müssten selbst Bio-Bananen, deren Produktion durch ein Bio-Label als garantiert pestizidfrei ausgelobt wurden, entsprechend deklariert werden. Das führt zu einem Mehraufwand für den Handel und schädigt den Ruf der verkauften Produkte», sagt Dagmar Jenni, Direktorin von Swiss Retail Federation.

Konsumentenschutz für neue Regelung

Die Stiftung für Konsumentenschutz kritisiert die Haltung der Swiss Retail Federation. Diese ignoriere gänzlich die Informationsbedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten. Die Revision bringe den Konsumentinnen und Konsumenten wichtige Verbesserungen in Bezug auf Information und Transparenz, teilte der Konsumentenschutz auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.

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