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Diese Pflanzen dürfen nicht mehr verkauft werden

In der Schweiz dürfen ab dem 1. September 31 eingewanderte Pflanzen nicht mehr verkauft und verschenkt werden. Betroffen sind unter anderem beliebte Gartenpflanzen wie Kirschlorbeer, Tessinerpalme und Schmetterlingsstrauch.

sda |

Pflanzen auf der Verbotsliste, die sich bereits in Gärten befinden, müssen deswegen aber nicht ausgerissen werden. Sie sind vom Verbot nicht betroffen.

Zudem hat der Bundesrat das sogenannte Umgangsverbot erweitert. Eine Reihe von invasiven gebietsfremden Pflanzen darf damit grundsätzlich nicht mehr verwendet werden, also weder auf den Markt gebracht, noch gepflanzt oder vermehrt werden. Dieses Verbot betrifft unter anderem den Götterbaum, Ambrosien und den Riesen-Bärenklau.

Lebensraum und Nahrung von Insekten

Bei den verbotenen Pflanzen handelt es sich um invasive Neophyten. Als Neophyten werden Pflanzen bezeichnet, die in neuerer Zeit in die Schweiz eingeführt wurden. Während einige dieser Arten früher oder später von selbst wieder verschwinden, gelingt es anderen, in der Schweiz Fuss zu fassen.

Einige davon verbreiten sich so stark, dass sie einheimische Pflanzen verdrängen. Sie gelten als invasiv. Das senkt nicht nur die Biodiversität unter den Pflanzen, es hat auch Folgen für weitere Arten. Etwa für Insekten, Raupen, Pilze, Milben oder Schmetterlinge, denen durch das Verdrängen gewisser Pflanzen der Lebensraum oder die Nahrung weggenommen wird.

Jede sechste eingewanderte Art wird invasiv

In der Schweiz gibt es heute ungefähr 1300 in der Umwelt etablierte gebietsfremde Tiere, Pflanzen und Pilze. 730 davon sind Pflanzenarten. Rund jede sechste davon gilt als invasiv. Bei den Pflanzen sind das knapp 90 Arten.

Die Schäden, die diese biologischen Invasionen verursachen, sind gross. Einer Studie zufolge, die vergangenes Jahr in der Fachzeitschrift «Environmental Sciences Europe» veröffentlicht wurde, verursachen invasive Pflanzen- und Tierarten allein in Europa Schäden in einer Höhe von gut 26 Milliarden Euro.

Tessinerpalmen sind beliebt

Einer der bekanntesten Pflanzen auf der Verbotsliste dürfte die Tessinerpalme sein. Diese breitet sich in den tiefen Lagen der Südschweiz explosionsartig aus. Das erhöht Untersuchungen der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) zufolge die Waldbrandgefahr, schwächt die Schutzfunktion vor Naturgefahren und schadet der Biodiversität.

Trotz der negativen Folgen geniessen die asiatischen Invasoren in der Schweizer Bevölkerung aber ein gutes Ansehen. In einer schweizweiten Umfrage im Jahr 2023 schätzten mehr als die Hälfte (59 Prozent) der 2000 Teilnehmenden die Palme positiv ein.

Für den direkten Umgang in der Umwelt verbotene invasive gebietsfremde Organismen

Dieses beinhaltet alle Vorschriften eines  Inverkehrbringungsverbots . Zusätzlich gilt das Verbot sämtlicher Tätigkeiten wie das Verwenden, Verarbeiten, Vermehren und Verändern. Einzig die Bekämpfung ist erlaubt, z.B.: das Ausreissen, Ausbaggern, Schneiden von Blütenständen und der Transport zur Entsorgung.

Götterbaum, Ambrosien, Traubenkräuter, Syrische Seidenpflanze, Karolina-Haarnixe, Rundblättriger Baumwürger, Nadelkraut, Wasserpest, Riesenbärenklau, Japanischer Hopfen, Grosser Wassernabel, Drüsiges Springkraut, Schmalrohr, Südamerikanische Heusenkräuter inklusive Hybride, Tausendblätter, Kopoubohne, Asiatische Knöteriche inkl. Hybride, Essigbaum, Lästiger Schwimmfarn, Schmalblättriges Greiskraut, Haargurke, Amerikanische Goldruten inkl. Hybride, Kletternder Giftsumach

Für das Inverkehrbringen für den direkten Umgang in der Umwelt verbotene invasive gebietsfremde Organismen

Das Verbot gilt für Personen, die Pflanzen importieren oder weitergeben. Es gilt ein Abgabeverbot an Dritte, inkl. Einfuhr, Verkauf, Vermietung, Transport, Lagerung, Tausch, Verschenkung, und die Zusendung zur Ansicht von Pflanzen. Die Pflege bei Privatpersonen bleibt erlaubt. 

Falsche Mimose, Bastardindigo, Verlotscher Beifuss, Neubelgische Aster (Weiden-Aster, Gescheckte Aster, Lanzettblättrige Aster, Neubelgische Aster, Tradescants Aster), Grosser Algenfarn, Papiermaulbeerbaum,  Schmetterlingsstrauch, Glattes Zackenschötchen, Seidiger Hornstrauch, Seidiger Hornstrauch, Stachelgurke, Igelgurk, Einjähriges Berufkraut, Geissraute, Gestreiftes Süssgras, Henrys Geissblatt, Japanisches Geissblatt, Vielblättrige Lupine, Wasserfenchel, Japanische Petersilie, Fünffingerige - / Gewöhnliche Jungfernrebe, Blauglockenbaum, Afrikanisches Lampenputzergras, Gold-Bambus, Kirschlorbeer, Herbst-Traubenkirsche, Japanischer Bambus, Armenische Brombeere, Armenische Brombeere, Breitblättriges Pfeilkraut, Kaukasus-Fettkraut, Ausläuferbildendes Fettkraut, Chinesische Hanfpalme, Fortunes Hanfpalme

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