Die Tomate gehört wie die Kartoffel, Peperoni und Aubergine zur Familie der Nachtschattengewächse und ist das zweitbeliebteste Gemüse in der Schweiz.
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In Europa sind Patente auf Pflanzensorten und auf konventionell gezüchtete Pflanzen verboten. Pflanzen aus der Gentechnik sind davon ausgenommen. «Das Europäische Patentamt hat jedoch auf der Grundlage einer höchst umstrittenen Auslage des Patentrechts begonnen, Patente auch auf konventionell gezüchtetes Saatgut zu erteilen», schreibt Pro Specie Rara in einer Medienmitteilung.
Das sei kürzlich beim Saatgutunternehmen Vilmorin passiert, dessen Patent Exklusivrechte an Tomatenpflanzen mit Toleranzen oder Resistenzen gegen das sich rasant ausbreitende Tomato Brown Rugose Fruit Virus (auch Jordan-Virus genannt) beansprucht.
Gegen die Patente wehrt sich nun unter anderem die internationale Organisation «No Patents on Seeds!». 40 Unternehmen und Organisationen erheben Einsprache dagegen, unter anderem Pro Specie Rara, Swissaid und Sativa Rheinau AG. Laut der Mitteilung von Pro Specie Rara kursieren Informationen, dass die Patentinhaber für den Zugang zum Züchtungsmerkmal zwischen 50’000 und 200’000 Euro (46’700 bis 187’000 Fr.) verlangen.
Darüber hinaus könnten von Züchtungsunternehmen, die dieses Merkmal verwendeten, bis zu fünf Prozent des Umsatzes mit eigenen Sorten verlangt werden. Österreich habe bereits vorgemacht, wie man mit Änderungen im nationalen Patentrecht solche Patente einschränken könne. «Die Schweiz soll diesem Beispiel folgen», lautet die Forderung in der Mitteilung.