Der Luzerner Nationalrat wollte vom Bundesrat wissen, wie viele Hektaren Landwirtschaftsfläche in den letzten Jahren enteignet wurden. Zudem wollte er Auskunft darüber, wie viele Hektaren Land die Landwirtinnen und Landwirte verkauft haben.
Der Bundesrat bezog sich bei seiner Antwort auf die Arealstatistik des Bundesamtes für Statistik. Zwischen 2009 und 2018 gingen pro Jahr durchschnittlich 1833 Hektaren Agrarland an die Siedlungsflächen verloren. «Diese Flächen können nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden», schreibt die Landesregierung.
Wie viel Land enteignet wurde und wie viel Land die Bauern verkauft haben, kann sie nicht beantworten. «Der Bund verfügt über keine Datenbanken, aus denen hervorgeht, welcher Anteil Agrarland enteignet und welcher Anteil verkauft wurde», antwortet die Landesregierung.
Für den Bau von öffentlicher Infrastruktur (Strassen, Radwege, Eisenbahnen, Gewässer-, Hochwasserschutzmassnahmen etc.) wird häufig Landwirtschaftsland benötigt. Wird mit der Landeigentümerschaft keine Einigung erzielt, so muss das Land enteignet werden. Bei Enteignungen ist die Festlegung der Entschädigung gesetzlich geregelt.