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Enteignung: Mehr Geld ab 2021

Das revidierte Enteignungsgesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Mit der Gesetzesänderung werden unter anderem die Verfahren angepasst. Zudem wurden die Entschädigungen für die Enteignung von Kulturland erhöht.

 

 

Das revidierte Enteignungsgesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Mit der Gesetzesänderung werden unter anderem die Verfahren angepasst. Zudem wurden die Entschädigungen für die Enteignung von Kulturland erhöht.

Heute finden die meisten Enteignungen im Zusammenhang mit Infrastrukturvorhaben statt. Für solche muss in der Regel ein Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden. Dieses Verfahren gab es noch nicht, als das Enteignungsgesetz 1930 in Kraft trat. Um Rechtssicherheit zu schaffen, soll das Enteignungsverfahren neu in Kombination mit dem Plangenehmigungsverfahren für das Werk durchgeführt werden, für welches Land enteignet wird.

Faktor Drei bei Enteignung

In einem anschliessenden gerichtlichen Einigungs- und Schätzungsverfahren vor einer eidgenössischen Schätzungskommission (ESchK) wird die Höhe der Entschädigung geregelt. Die Mitglieder der Kommission werden neu vom Bundesgericht gewählt. Diese können künftig auch vollamtlich angestellt werden. Damit soll gewährleistet werden, dass eine Entschädigungsforderungen innert einer angemessenen Frist beurteilt wird.

Das Parlament hat der Gesetzesänderung seinen Stempel aufgedrückt, indem es die Entschädigung für enteignetes Kulturland erhöhte: Enteignete Bauern erhalten künftig das Dreifache des Schätzpreises. Bauernverbandspräsident und Nationalrat Markus Ritter (CVP/SG) hatte die Forderung nach einer höheren Entschädigung bereits im Jahr 2013 vorgebracht. Er kritisierte, dass das Enteignungsrecht heute für Antennen, Hochwasserschutz, Leitungen, Entsorgung, ökologische Ausgleichsmassnahmen und sogar für einen Golfplatz beansprucht werden könne.

Bundesrat wollte keinen Faktor

Das Parlament folgte diesem Anliegen und führte eine höhere Entschädigung im Gesetz ein. Beim Faktor Drei handelt es sich um einen Kompromiss. Der Nationalrat sprach sich zunächst für eine sechsfache Entschädigung aus, folgte dann aber dem Kompromissvorschlag des Ständerats. Mit einer höheren Abgeltung soll insbesondere auch der wirtschaftliche Nutzen berücksichtigt werden, den der Enteigner aus dem Land zieht.

Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga setzte sich im März für die Streichung des Faktors aus. Das Bundesgericht habe seine Haltung bestätigt, wonach dies mit der Bundesverfassung nicht vereinbar sei. Zudem seien diese Faktoren willkürlich. Das Wichtigste sei, dass für alle die gleichen Regeln gelten. Der Bundesrat hatte daher in seiner Version keine Sonderregelung vorgesehen.

Referendumsfrits bis 8. Oktober

Der Rat sah dies jedoch anders. Die Entgeltung ohne Faktor sei eine zu tiefe Entschädigung, sagte Kommissionssprecher des Nationalrates, Sidney Kamerzin (CVP/VS), im März 2020. «Wenn man jemandem eine Obstplantage enteignet, braucht der ehemalige Besitzer Zeit, bis er diese anderswo wieder aufgezogen hat», sagte der Sprecher der Mittefraktion, Philipp Bregy (CVPO/VS). Mit dem Faktor drei würde nicht ein Gewinn ermöglicht, aber ein entstehender Schaden kompensiert werden können. 

Der Bundesrat hat die Inkraftsetzung unter dem Vorbehalt beschlossen, dass kein Referendum gegen die Gesetzesänderung ergriffen wird. Die Frist läuft bis am 8. Oktober 2020.

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