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EU-Stromdeal gefährdet Mindestpreis-Garantie

Besitzer von Solaranlagen könnten beim Einspeisen von Strom künftig nicht mehr von einem garantierten Mindestpreis profitieren. Im Rahmen des Stromabkommens mit der EU will der Bundesrat die Einspeisevergütung anpassen. Die EU lehnt garantierte Einspeisepreise als Marktverzerrung ab.

sda |

Die garantieren Mindesttarife für Anlagen unter 150 Kilowatt würden abgeschafft, teilte das Bundesamt für Energie (BFE) in einem Schreiben an den Nationalrat Benoît Gaillard (SP/VD) mit. Über das Schreiben berichteten die «Sonntagszeitung» und «Le Matin Dimanche». Es liegt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA ebenfalls vor.

Zentraler Punkt hinfällig

Die beiden Zeitungen schrieben, dass die Abschaffung der Mindesttarifgarantie etwa 250'000 Besitzer von Solaranlagen treffen würde, die Strom ins Netz einspeisen. Das entspricht fast 95 Prozent aller Photovoltaikanlagen im Land. BFE-Direktor Benoît Revaz bestätigte diese Zahlen gegenüber der Nachrichtenagentur nicht, dementierte sie aber auch nicht. Die Situation unterscheide sich je nach Eigenverbrauch der einspeisenden Produzenten.

Die Garantie einer minimalen Einspeisevergütung ist ein zentraler Punkt im neuen Stromgesetz. Das Volk hiess dieses 2024 mit 69 Prozent gut. Das Gesetz bezweckt eine Beschleunigung beim Ausbau der erneuerbaren Energien. SP-Politiker Gaillard erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, obwohl das Volk die Förderung erneuerbarer Energien klar angenommen habe, würden Solaranlagenbesitzer und Investieren bei der Änderung die Planungssicherheit einbüssen und den Marktschwankungen ausgesetzt sein.

Kein Inland-Pflichtanteil

Diese Risiken würden auch die Konsumentinnen und Konsumenten treffen, indem sie bei der Marktöffnung mit horrenden Preissteigerungen konfrontiert sein könnten. BFE-Direktor Revaz erinnerte daran, dass derzeit Mindesttarife nur zum Tragen kommen, wenn sich Verteiler und einspeisender Produzent nicht auf den Abnahmepreis einigen können. Er sagte, eine Übernahmepflicht würde bestehen bleiben. Bei einer Änderung würde diese beim Grundversorger statt beim Verteiler liegen.

Bei den Änderungen im Hinblick auf das EU-Stromabkommen sieht der Bundesrat auch vor, den Mindestanteil von Strom inländischer Herkunft aus erneuerbarer Energie aus dem Stromgesetz zu streichen. Derzeit müssen die Versorger mindestens 20 Prozent des Strommix› aus solcher inländischer Energie anbieten.

Teil der Bilateralen III

Im Fall dieser Streichung wäre ein Mindestangebot inländischer erneuerbarer Energie zwar weiterhin möglich, aber nicht mehr obligatorisch, erklärte Revaz. Die EU will damit eine Diskriminierung zum Marktzugang verhindern.

Das Stromabkommen ist Teil des Pakets der Bilateralen III mit der Europäischen Union. Gegen das ganze Paket ist allein die SVP. Die Gewerkschaften bekämpfen das Stromabkommen. Es gilt als wahrscheinlich, dass die EU das Paket zur Erneuerung der bilateralen Verträge auch ohne das Stromabkommen annimmt.

Kommentare (3)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • Luce | 10.09.2025

    Es ist doch schon fast unglaublich, dass sich die Mitte und FDP nicht klar gegen diesen Unterwerfungsvertrag stellen. Dazu nennen sie ihn immer noch Bilateralen III, was gar nicht gestattet ist.

  • Gesunder Menschenverstand | 01.09.2025
    Kommt dazu, das die EU bei Annahme des Stromabkommen über die Schweizerischen Stauseen bestimmt, d h. die Schweiz kann kein Wasser für ein Winterengpass reservieren!
    Der neue EU Vertrag ist abzulehnen, er nimmt unsere Freiheit und als Dank müssen wir Millionen Fr. an die EU überweisen!!!
    • Karli | 01.09.2025
      was für inhaltsleere Behauptungen! Die Mindestvergütung war bereits bei der Einführung überholt, weil mit Blick auf dynamische Preise ein Mindestpreis fürs ganze Jahr zu tief angesetzt werden müsste. Für die Rentabilität von PV ist der effektive Auszahlungspreis übers ganze Jahr massgebend.
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