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Fallen die 3,5% BFF im Acker nun komplett weg?

Biodiversitätsförderflächen (BFF) im Ackerland sorgen seit Jahren für Gesprächsstoff. Die Einführung wurde bereits zweimal verschoben. Nun will der Nationalrat die 3,5 Prozent BFF komplett streichen. Nun muss noch der Ständerat über den Vorstoss befinden.

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Alt Nationalrat Jean Pierre Grin (SVP/VD) reichte die Motion «Die neue Massnahme von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen auf offener Ackerfläche wieder aufheben» im Juni 2022 ein.

Der Vorstoss fordert, dass die 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf offener Ackerfläche aufgrund der «gegenwärtigen Nahrungsmittelkrise» wieder aufgehoben werden. Der Nationalrat stimmte der Motion am Mittwoch mit 94 zu 89 Stimmen zu. Um die die 3,5 Prozent zu kippen, muss der Ständerat noch zustimmen.

So kam es zu BFF im Acke r

Die BFF gehen auf die parlamentarischen Initiative 19.475, die von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates eingereicht worden war. In der Folge verabschiedete das Parlament im März 2021 das Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden.  Der Bundesrat beschloss das Verordnungspaket im April 2022 und setzte die Gesetzesbestimmungen um.

Sofern ein Betrieb mehr als 3 ha offene Ackerfläche in der Tal- und Hügelzone nutzt, müssen mindestens 3.5% der Ackerfläche als Biodiversitätsförderflächen bewirtschaftet werden. Der Bundesrat hat diese Bestimmung aber wegen des Krieges in der Ukraine nicht wie in der Vernehmlassung vorgeschlagen per 2023 eingeführt, sondern hat diese um ein Jahr auf 2024 verschoben. Auch dieser Termin fiel weg. Das Parlament verlangte im vergangenen Jahr, basierend auf eine Motion von Ständerätin Esther Friedli (SVP/SG), eine Verschiebung auf 2025.

«BFF im Acker sind unverantwortlich»

Grin rechnete die Flächen in einem Beispiel vor. «In einem Betrieb mit 50 Hektaren müssen die Landwirtinnen und Landwirte bereits heute 7 Prozent der Gesamtfläche, das heisst 3,5 Hektare mit BFF versehen», so Grin. «Wenn dieser Betrieb über 40 Hektare Ackerfläche und 10 Hektare Dauergrünflächen verfügt, müssten mit der neuen Vorschrift 3,5 Prozent der 40 Hektare Ackerfläche, das heisst 1,4 Hektare, mit neuen BFF versehen werden», heisst es im Vorstoss weiter.

Grin forderte stattdessen, dass die Biodiversität auf den ursprünglichen 7 Prozent der Gesamtfläche erhalten und verbessert werden. Mehr zu verlangen, reduziere den Selbstversorgungsgrad weiter. «Angesichts des dramatischen Krieges in der Ukraine zeichnet sich für die nächsten Jahre eine weltweite Getreideknappheit ab. Der Entscheid des Bundesrates ist daher unverantwortlich», warnte Grin.

So stimmten die bäuerlichen Vertreter

Ja: Christine Bulliard-Marbach (Mitte/FR), Didier Calame (SVP/NE), Marcel Dettling (SVP/SZ), Sylvain Freymond (SVP/VD), Andreas Gafner (EDU/BE),  Martin Haab (SVP/ZH), Alois Huber (SVP/AG), Thomas Knutti (SVP/BE), Andreas Meier (Mitte/AG), Leo Müller (Mitte/LU), Jacques Nicolet (SVP/VD), Pierre-André Page (SVP/FR), Katja Riem (SVP/BE), Markus Ritter (Mitte/SG), Hans Jörg Rüegsegger (SVP/BE), Thomas Stettler (SVP/JU), Manuel Strupler (SVP/TG),  Vroni Thalmann-Bieri (SVP/LU), Ernst Wandfluh (SVP/BE)

Nein: Christine Badertscher (Grüne/BE), Kilian Baumann (Grüne/BE)

Enthalten:  Priska Wismer-Felder (Mitte/LU)

Nicht teilgenommen:  Martin Hübscher (SVP/ZH)

Mehr Importe

Im Nationalrat hat Jacques Nicolet (SVP/VD) den Vorstoss von Grin übernommen. Mit den 3,5 Prozent würden mehr als 10'000 Hektaren gutes Ackerland aus der Produktion genommen, warnte der Landwirt. «Wenn auf diesen Flächen beispielsweise Brotweizen angebaut wird, könnten so rund 80'000 Getreide geerntet werden. Das entspricht dem Verbrauch von rund 2 Millionen Einwohnern», führte Nicolet aus.

Die Bauern in Europa und in der Schweiz würden derzeit den Abbau von Bürokratie und Vorschriften fordern. Die 3,5 Prozent BFF würden der Landwirtschaft Produktionsflächen entziehen, die Lebensmittelimporte erhöhen und damit auch die Bäckereibranche belasten. «Mit einer Annahme der Motion leisten Sie einen bescheidenen Beitrag zur Erhaltung qualitativ hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen, die die Produktion einheimischer Lebensmittel ermöglichen», sagte Nicolet.

Bundesrat gegen Vorstoss

Der Bundesrat lehnt den Vorstoss ab. Die BFF-Flächen würden beispielsweise die Bodenfruchtbarkeit fördern, aber auch Bestäuber und Nützlinge, die als Gegenspieler von Ackerkulturschädlingen dienen. «Im Gegensatz zur Überbauung wird mit der Nutzung von landwirtschaftlicher Nutzfläche als BFF der Lebensmittelproduktion keine Ackerfläche entzogen», so der Bundesrat weiter. Der zusätzliche Bedarf an BFF auf der Ackerfläche veranschlagt er aufgrund der Mindestvorgabe auf rund 9'400 Hektaren. «Mit dem produktiven Biodiversitätstyp <Getreide in weiter Reihe> können die 3,5 Prozent BFF bis zur Hälfte mit erfüllt werden», so die Landesregierung weiter.

Das Parlament habe gerade erst im Dezember 2023 beschlossen, die Einführung der Massnahme um ein weiteres Jahr zu verschieben. «Eine vollständige Abschaffung der Massnahme, wie sie mit der vorliegenden Motion angestrebt wird, würde daher sowohl dem eigenen Parlamentsbeschluss vom 4. Dezember 2023 als auch den Forderungen der damals angenommenen Motion Friedli Esther widersprechen», sagte Agrarminister Guy Parmelin im Nationalrat. Eine Annahme verstosse gegen Treu und Glauben.

Darum geht es

Ab 2025 müssen Betriebe mit > 3 ha offener Ackerfläche in der Tal- und Hügelzone mindestens 3,5 % ihrer Ackerfläche (inkl. Kunstwiese) in diesen Zonen mit Biodiversitätsförderflächen anlegen.

Anrechenbar sind:    Buntbrachen, Rotationsbrachen, Ackerschonstreifen, Saum auf Ackerfläche, regionsspezifische Biodiversitätsförderfläche auf der offenen Ackerfläche, Nützlingsstreifen auf der offenen Ackerfläche sowie Getreide in weiter Reihe.

Höchstens die Hälfte des erforderlichen Anteils an Biodiversitätsförderflächen darf durch die Anrechnung von Getreide in weiter Reihe erfüllt werden. Betriebe, die Flächen mit Getreide in weiter Reihe für die Anrechnung an die 3,5 % anlegen, dürfen genau diese Fläche ab 2024 auch an die 7 % Biodiversitätsförderfläche (resp. 3,5 % bei Spezialkulturen) auf dem Landwirtschaftsbetrieb anrechnen lassen.

Alle anderen Betriebe können Getreide in weiter Reihe weiterhin nicht an den geforderten Anteil an Biodiversitätsförderflächen anrechnen lassen.

-> Hier geht es zu detaillierten Übersicht der Massnahmen. 

Kommentare (9)

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  • Kollege | 01.03.2024
    Die Landschaft soll Flächen für Ökologie zur Verfügung stellen, um das unökologosche Verhalten der gesamten Gesellschaft zu kompensieren. Komischerweise wird von der Stadt Bern nicht gefordert, 10,5% (7+3,5) des Stadtgebietes wieder aus der Nutzung (Gebäude, Strassen) zu nehmen um der Natur zurückzugeben.
    • smirt | 10.06.2024
      JA das wäre eine super Idee. Also 10% versiegelte Flächen der Natur zurückgeben (was ansatzweise schon geschieht Stichwort Schwammstadt, Begrünung von Begegnunszonen u.ä.) PLUS Biodiversitätsflächen in der Landwirtschaft, denn mehr Biodiversität fördert die Resilienz jedes Systems.
      Anbei ein lesenswerter Artikel zur Biodiversität:
      https://www.woz.ch/2423/biodiversitaet/im-moor-steht-nun-eine-tankstelle/!NS5S9KASH8TG
  • Lebensmittelproduzent | 29.02.2024
    Ja es ist wirklich bedenklich, wie die Natur, gegenwärtig, durch die zwei grossen Feuerwerke, in der Ukraine und im nahen Osten, die nun schon längere Zeit andauern, auch bei uns zu Schaden kommt.
    Unmengen, von hochgiftigen Substanzen, werden jeden Tag ausgestossen, und vom Winde verweht, rund um den Erdball getragen und als saurer Regen, auch unser Kulturland vergiftet.
    Neuste Forschungsergebnisse, zeigen auf , das die Verseuchung, durch Mikroplastik, zu über 70 Prozent, durch den Pneuabrieb, des Strassen und Luftverkehrs, verursacht wird.
    Tragen wir Sorge zu unserem Kulturland und lassen es nicht mit Ökoflächen unfruchtbar, und vergandet werden, damit noch möglichst viele Lebensmittel, im eigenen Land produziert werden können.
  • Burri | 29.02.2024
    Wie wärs mit 20% BFF, in Afrika,Asien und Südamerika gibt es noch viel Land zum bewirtschaften mit viel weniger Vorschriften und die Flugtransporte werden wieder viel billiger und neue Flugzeuge werden alle Tage neu gemacht.
    Oder lassen wir der Vernunft wieder freien Lauf.
    • Gesunder Menschenverstand | 29.02.2024
      Ja Burri, die Flieger sind sicher Ökologisch sinnvoll...
  • Ändu | 29.02.2024
    Also ich wäre dafür, dass es für ALLE Betriebe 7% wird... wäre nicht mehr als fair!
    • seppli | 01.03.2024
      Ich habe einen Betrieb mit Spezialkulturen, meine BFF liegen aktuell bei 32.8% hast du wirklich das Gefühl das obwohl wir nur 3.5% müssten, auch nur das Minimum machen?? Es ist genau das Gegenteil der Fall!!
  • Realist | 28.02.2024

    Ein guter Tag! Endlich kehrt Vernunft ein. Es gibt doch noch Leute die merken, dass sie jeden Tag essen müssen.

    • Verbraucher | 29.02.2024
      Nur weiter so, die Natur regelt alles ohne unser dazu tun!!!!!!!
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