Lebensmittel, die auf dem Luftweg transportiert werden, sollten als solche deklariert werden. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat mit 13 zu 11 Stimmen beschlossen, eine entsprechende Änderung des Lebensmittelgesetzes in die Vernehmlassung zu schicken. Durch die Deklaration solle mehr Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten geschaffen werden, heisst es in einer Medienmitteilung des Parlaments.
Mit der Annahme durch die Nationalratskommission hat dieser Initiative eine weitere Hürde genommen. Eingereicht wurde die Initiative von Nationalrätin Christine Badertscher (Grüne). Sie ist auch Präsidentin des Oberaargauischen Bauernvereins und Vorstandmitglied des Berner Bauernverbandes.
Minderheit zweifelt an Nutzen
Der Gesetzesentwurf 22.424 verlangt, das Lebensmittelgesetz so zu ändern, dass die Transportart bei unverarbeiteten Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch, Gemüse und Früchten deklariert werden muss. Diese Deklaration soll insbesondere auch den Transport mit Flugzeugen umfassen. Mit 13 zu 11 Stimmen und einer Enthaltung unterstützt die WBK-N die Vorlage in der Gesamtabstimmung.
Die Kommissionsmehrheit möchte durch mehr Transparenz, namentlich in Sachen Herkunft und Transportart, die Information für Konsumentinnen und Konsumenten verbessern. Der damit verbundene administrative Mehraufwand sei in ihren Augen hinnehmbar.
Eine Minderheit hat sich gegen die Vorlage ausgesprochen, da sie befürchtet, dass diese Deklarationspflicht zu Mehrkosten führt und nicht mit den handelsrechtlichen Verpflichtungen vereinbar ist, welche die Schweiz im Rahmen der WTO eingegangen ist. Zudem bezweifelt sie den ökologischen Nutzen dieser Massnahme.
Die Vernehmlassung wird im September eröffnet.