Hübscher bezog sich bei seiner Frage auf den vom Bundesrat überarbeiteten «Sachplan Fruchtfolgeflächen». Dort wurde der Mindestumfang von 438’460 ha Fruchtfolgeflächen (FFF) ausgewiesen und auf die Kantone aufgeteilt. «Inzwischen ist die Wohnbevölkerung in der Schweiz weiter stark gewachsen», so Hübscher.
Er wollte deshalb von der Landesregierung wissen, auf welcher Bevölkerungsbasis der Mindestumfang an FFF berechnet wurde und wie gross dieser bei der aktuellen Wohnbevölkerung sein muss.
Umweltminister Albert Rösti nahm dazu Stellung. «Der Mindestumfang an Fruchtfolgeflächen ist für die Ernährung von aktuell 8,14 Millionen Menschen berechnet. Pro Person stehen damit täglich 2300 Kilokalorien zur Verfügung, also ein Drittel weniger Kalorien als der heutige Konsum», führte er aus. Diese Menge wäre für ihn ausreichend, sagte er schmunzelnd.
Dann wurde Rösti wieder ernst. Der Mindestumfang an Fruchtfolgeflächen müsse bei einer Bevölkerung von 9 Millionen Menschen und mehr neu berechnet werden, führte er aus. «Neben der Bevölkerungsgrösse müssen dabei auch weitere Faktoren wie der Ertrag und die Anbaumethoden einbezogen werden. Das Berechnungsmodell wird derzeit aktualisiert», sagte der Umweltminister weiter.
Er geht zwar davon aus, dass dank der Produktionsfortschritte die Ernährungssicherung gewährleistet ist. Doch der Erhalt des Mindestumfangs sei keine Selbstverständlichkeit. «Die Sicherstellung des Mindestumfangs an Fruchtfolgeflächen ist in Anbetracht der stark steigenden Bevölkerungszahl und des damit zusammenhängenden Bedarfs an Boden auch in Zukunft eine Herausforderung», machte er deutlich.
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