Was bringt es der Landwirtschaft, mit dem Marktentlastungsfonds Übermengen eines Labels zu finanzieren und mit Billigimporten Überkapazitäten bei Mühlen auszulasten? Wie immer in den Agrarmärkten, ist die Situation komplex. Der Schweizerischer Getreideproduzentenverband (SGPV) muss erklären, wie die Getreideproduzenten von diesen Entscheidungen profitieren, fordert der Berner Bauernverband in einer Mitteilung.
Produzenten werden zur Kasse gebeten
Der SGPV teilte am 1. November mit, dass aufgrund von Ungleichgewicht bei den Qualitätsklassen und bei den Sektoren (Suisse Garantie/IP-Suisse) Marktentlastungsmassnahmen nötig seien. Es gib eine Deklassierung und eine «Um-Labelisierung».
Die Massnahmen werden vollumfänglich aus dem Marktentlastungsfond finanziert. Dieser Fonds wird durch die Beiträge der Produzenten gespiesen (CHF 4.63/dt Brotgetreide).
Es nicht sein kann, dass längerfristig via Marktentlastungsfonds Übermengen eines Labels finanziert werden sollen.
IP-Suisse müsse reagieren
Eine «Um-Labelisierung» wurde noch nie durch den Marktentlastungsfonds finanziert, welche alle Brotgetreideproduzenten bezahlen. Gemäss Auskunft des SGPV hätten sie bei früheren Deklassierungen eher Reaktionen von IP-Suisse Produzenten gehabt, die die Beiträge bezahlen, da IP-Suisse Getreide nicht von den Deklassierungen betroffen war.
Der BEBV ist der Meinung, dass schlussendlich IP-Suisse die Menge von Produktion und Absatz besser aufeinander abstimmen muss, da es nicht sein kann, dass längerfristig via Marktentlastungsfonds Übermengen eines Labels finanziert werden sollen.
Der Weizenmarkt ist aus dem Gleichgewicht geraten. Suisse-Garantie-Weizen fehlt, dafür hat es zu viel IP-Suisse-Weizen.
zvg
Streitpunkt «Ausbeutenorm»
Der Schweizer Getreidemarkt wird zurzeit im Parlament diskutiert. So verlangt die Motion Knecht , dass eine frühere Regelung zu Ausbeutenormen von Weichweizen zur Stärkeherstellung wiederhergestellt wird.
Mühlen können schon seit Jahren Weizen praktisch ohne Zollschutz zur Stärkeherstellung importieren. Damit soll die Stärkeproduktion in der Schweiz gestützt werden. Bis Ende 2020 lag die sogenannte Ausbeutenorm, welche in der Zollerleichterungsverordnung geregelt ist, bei 55%. Die effektive und technisch mögliche Ausbeute liegt jedoch bei 75-80%. Das heisst, die Differenz von ca. 20% des so importierten Weizens (also ohne Zollschutz!) konnte auf dem inländischen, eigentlich geschützten Getreidemarkt, als Backmehl abgesetzt werden. Per 1. Oktober 2021 hat der Bundesrat die Ausbeutenorm in der Zollerleichterungsverordnung auf 75% erhöht.
Die Motion Knecht will die Zollerleichterung wieder anpassen und also die Ausbeutenorm wieder auf 55% zurücksetzen lassen, was der Bundesrat weiterhin ablehnt. Der Ständerat hingegen hat die Motion ohne Gegenstimme angenommen.
Der Wegfall des Stärketarifs (Ausbeutenorm) und der damit verbundene Wegfall von rund 10% der gesamten in der Schweiz vermahlenen Mehlmenge würde einen massiven Preisdruck auf die gesamte Getreidebranche auslösen, auch auf die Getreideproduzenten, so der BEVB in der Mitteilung.
Der Verein Faire Märkte Schweiz hingegen lehnt die Motion ab ( der «Schweizer Bauer» hat darüber berichte t).
Hier können Sie die Medienmitteilung des BEVB nachlesen.
Es ist also nicht so dass sich irgend jemand daran bereichert!
Kommt alles den Getreideproduzenten zu gute.
Sagt Knecht von der SVP.