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Nach dem Wegfall der Exportunterstützung durch den Bund per 31. Dezember 2018 hat die Getreidebranche eine alternative, privatrechtliche Lösung eingeführt.
Mit dem Wegfall der Exportstützung durch das Schoggigesetz auf Ende 2018 wurde ein neues, privatrechtliches System eingeführt. Damit sollen Marktanteile gehalten werden. Die Getreidezulage des Bundes, die die Beiträge der Produzenten teils kompensiert, wurde für 2019 auf 128 Franken pro Hektare festgelegt.
Seit dem 1. Januar 2019 unterstützt der Bund den Export von verarbeiteten Produkten auf Basis von Schweizer Rohstoffen finanziell nicht mehr. «In der Getreidebranche sind fast 50‘000 t Getreide betroffen, beispielsweise in Form von Biskuit», schreibt der Schweizer Getreideproduzentenverband (SGPV).
Auf Anfang 2019 trat deshalb eine privatrechtliche Nachfolgelösung in Kraft. Das neue System gleicht die Differenz beim Mehlpreis zwischen der EU und der Schweiz für Unternehmen aus, die Produkte wie Biskuit auf Basis von einheimischem Getreide exportieren. Damit sollen Schweizer Unternehmen im Ausland wettbewerbsfähig bleiben. Zudem wird der Produktionsstandort Schweiz gestärkt, schreibt der SGPV.
Gemäss dem Verband hat sich das neue System in den ersten sechs Monaten 2019 bewährt. Die exportierten Getreidemengen sind stabil geblieben und das Budget wurde eingehalten. Finanziert wird das neue System durch Beiträge der Getreidebauern. Auch Müller und Exporteure leisten einen Beitrag.
Die Produzentenbeiträge werden teilweise über die Direktzahlungen ausgeglichen. Nun hat das Bundesamt für Landwirtschaft die Höhe der Getreidezulage festgelegt. Sie beträgt in diesem Jahr 128 Fr./ha für Brot- und Futtergetreide. Die Zulagen werden den Produzenten in den kommenden Wochen zusammen mit den anderen Direktzahlungen ausbezahlt.