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Grüne starten Solarinitiative – das will sie

Die Grünen wollen mit Solarenergie den ganzen heutigen Strombedarf der Schweiz decken. Dächer, Fassaden und Infrastrukturen sollen die Flächen für die Anlagen bieten. Mit diesem Ziel starten sie die Unterschriftensammlung für ihre Solarinitiative.

sda |

Die 18-monatige Sammelfrist für die nötigen 100’000 Unterschriften läuft bis am 11. Dezember 2025. Nach der Abstimmung zum Stromgesetz am Sonntag soll die Initiative den nächsten Schritt für den Klimaschutz und die Energiewende ermöglichen, wie die Partei am Dienstag vor den Medien in Bern mitteilte. Aktuell nutze die Schweiz lediglich ein Zehntel des Solarenergie-Potenzials an Gebäuden und Infrastrukturen.

Abnabelung von Autokratien

Die Initiative «für eine sichere Versorgung mit erneuerbaren Energien (Solarinitiative)» verlangt, dass grundsätzlich bei jedem Neu- und Umbau eine Solaranlage eingeplant wird. Ausnahmen sollen gelten, wenn Schutzinteressen überwiegen oder eine Installation aus anderen Gründen unverhältnismässig wäre. Zudem ermöglicht der Text dem Bund finanzielle Fördermassnahmen.

Für Parteipräsidentin Lisa Mazzone ist nach dem deutlichen Ja zum Stromgesetz am Sonntag klar, dass sich eine Mehrheit der Bevölkerung die Energiewende unter Berücksichtigung der Umwelt will. Die Solarenergie erlaube mit dem Ausstieg aus fossilen und atomaren Energien die Abnabelung von den Lieferanten, grossteils Autokratien, sagte sie.

«Energiepolitik ist Sicherheitspolitik»

Nationalrätin und Grünen-Fraktionspräsidentin Aline Trede (BE) erklärte, angesichts des Kriegs in der Ukraine sei der Grad der Auslandsabhängigkeit der Schweiz im Energiesektor von grosser Bedeutung. Energiepolitik sei aktuell auch Sicherheitspolitik.

Die Berner Nationalrätin Nadine Masshart (BE) sagte, gemäss dem Bundesamt für Energie könnte das Sonnenenergiepotenzial 70 Terawattstunden (TWh) Strom im Jahr produzieren, mehr als die Schweiz aktuell verbraucht (2023: 56,1 TWh).

Neben der CO2-Neutralität spreche die grosse Akzeptanz bei 92 Prozent der Stimmberechtigten für den Ausbau der Solarenergie. Die SP und die Schweizerische Energiestiftung (SES), deren Präsidentin Masshart ist, tragen die Initiative mit.

Chance für Arbeitsplätze und Industrie

Margot Chauderna, Co-Präsidentin der Jungen Grünen und Vizepräsidentin der Mutterpartei, warnte vor bürgerlichen Plänen für Atomkraftwerke nach der Zustimmung zum Stromgesetz. Diese rückwärts gerichtete Stromproduktion sei im Gegensatz zur allgemein verfügbaren und unerschöpflichen Sonnenenergie enorm teuer und die Abfallfrage ungeklärt.

Der Baselbieter GLP-Präsident und Energieunternehmer Thomas Tribelhorn erklärte, der Solarausbau könnte in der Schweiz über 80’000 Arbeitsplätze schaffen. Die hiesige Industrie könnte ihren Rückstand gegenüber den Nachbarländern aufholen.

Die Bundeskanzlei teilte mit, die Initiative entspreche den gesetzlichen Vorgaben. Über ihre Gültigkeit entscheiden National- und Ständerat. Das Volksbegehren unterstützen neben den Jungen Grünen, der SP und der SES die Junge EVP, Travailsuisse, Birdlife, Casafair, Klimaseniorinnen, Naturfreunde Schweiz und die Organisation Nie Wieder AKW.

Die Solarinitiative im Wortlaut

Das Volksbegehren «für eine sichere Versorgung mit erneuerbaren Energien (Solarinitiative)» der Grünen fordert die Änderung eines Artikels in der Bundesverfassung und legt die Übergangs- und Ausführungsbestimmungen fest. Im Wortlaut:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 89 Abs. 3 bis

Geeignete Flächen von Bauten und Anlagen sind für die Produktion erneuerbarer Energien zu nutzen. Ausgenommen sind Fälle, in denen die Installation von Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien mit überwiegenden Schutzinteressen unvereinbar oder aus anderen Gründen unverhältnismässig ist. Der Bund erlässt die notwendigen Vorschriften. Er kann Massnahmen zur finanziellen Unterstützung vorsehen.

Art. 197 Ziff. 15

Übergangsbestimmungen zu Art. 89 Abs. 3 bis (Nutzung geeigneter Flächen zur Produktion erneuerbarer Energien)

1) Die Pflicht zur Nutzung geeigneter Flächen zur Produktion erneuerbarer Energien beginnt:

a. bei neuen Bauten und Anlagen sowie bei erheblichen Umbau- und Erneuerungsmassnahmen, insbesondere Dachsanierungen: ein Jahr nach Annahme von Artikel 89 Absatz 3 bis durch Volk und Stände;

b. bei bestehenden Bauten und Anlagen: 15 Jahre nach Annahme von Artikel 89 Absatz 3 bis durch Volk und Stände; zur Vermeidung von Härtefällen kann die Frist in Einzelfällen bis 2050 verlängert werden.

2) Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 89 Absatz 3 bis spätestens ein Jahr nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung und setzt sie auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.

Die endgültigen Ziffern für die Übergangsbestimmungen legt die Bundeskanzlei nach der Volksabstimmung fest.

Kommentare (1)

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  • Jakob | 11.06.2024
    Immer wieder kommt es zu Bränden auf Dächern von Ökonomie Gebäuden durch Solaranlagen. Kommen dabei Tiere zu Schaden ist das Geschrei bei Tierschüzern und Grünen nicht zu überhören!
    Darum sollte jeder selber entscheiden können was er will.
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