Die Forderung von zusätzlich 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf offener Ackerfläche ab 2024 hat bei vielen Landwirten einen schweren Stand. Landwirt und Nationalrat Martin Haab (SVP/ZH) will die Anforderung erst ein Jahr später einführen.
Laut Martin Haab verursacht die Einführung der 3.5-Prozent-Anforderung im ökologischen Leistungsnachweis per 1. Januar 2024 unnötigen Druck und dadurch zu einer schlechten Akzeptanz bei vielen Betrieben.
Die Einführung ab 2024 verunmögliche, dass Massnahmen ergänzt und verbessert werden könnten. Dies schreibt Haab in seinem neusten Vorstoss unter dem Titel «Verschiebung Einführung 3,5 Prozent Biodiversitätsförderfläche im Ackerbau um ein Jahr», den er im Nationalrat eingereicht hat.
Wie Haab will auch Bio Suisse das Kriterium von 2024 auf 2025 verschieben. Der Dachverband hat dies in der Vernehmlassung zur Verordnungsänderung beantragt. Auch Bio Suisse habe erkannt, dass die Umsetzung der zusätzlichen 3,5 Prozent BFF auf Ackerflächen in dieser Form in der Praxis nicht umsetzbar sein werde, schreibt Haab. Mit dieser Erkenntnis habe Bio Suisse in der Vernehmlassung zur Verordnungsänderung eine Verschiebung um ein Jahr beantragt.
Deshalb will Haab mit seiner Motion erreichen, dass der Bundesrat die Anforderung von 3.5 Prozent Biodiversitätsförderfläche im Ackerbau vom 1. Januar 2024 auf den 1. Januar 2025 verschiebt. Durch die Verschiebung um ein Jahr soll der Bundesrat zusätzliche Massnahmen prüfen und gegebenenfalls einführen.
Ständerätin Esther Friedli (SVP, SG) hat eine gleichlautende Motion im Ständerat eingereicht.
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