Die Interessengemeinschaft Hof- und Weidetötung legt die Argumente für 90 Min. vom Entbluten bis zum Ausweiden dar.
Noch bis zum 31. Januar 2023 läuft eine Vernehmlassung zur Verordnung über die Hygiene beim Schlachten. Sie beinhaltet eine Verlängerung der Zeitspanne zwischen der Tötung des Tieres und dem Ausweiden des Schlachtkörpers.
90 anstatt 45 Minuten
In Zukunft soll die Zeitspanne anstatt wie bisher 45 Minuten neu 90 Minuten betragen. Dies würde laut dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) einen grossen Fortschritt für das Tierwohl in der Schweiz bedeuten, da mit dieser Anpassung mehr Betriebe teilnehmen, mehr Tiere auf dem Hof getötet und Lebendtiertransporte verringert werden könnten.
Auch die Interessengemeinschaft (IG) für Hof- und Weidetötung mit Sekretär Eric Meili betont in einer Stellungnahme, dass die 90 Min. ein absolutes Minimum seien, aufgrund der Kleinräumigkeit der Schweiz aber ausreichen würden.
120 Minuten in der EU
Während der letzten Jahre wurde die gesetzliche Grundlage für die Hof- und Weidetötung geschaffen. Per Mitte 2020 trat die Verordnung in Kraft mit nur 45 Min. vom Entbluten bis zum Ausweiden. In der Stellungnahme ist zu lesen, dass die bisherige Umsetzung in der Praxis aber ergeben habe, dass die aktuellen 45 Min. für Mensch und Tier ein Stress seien. «Viele Betriebe können wegen der Zeitlimite bei der Hof- und Weidetötung nicht mitmachen.» 90 Minuten würden es den meisten Betrieben erlauben, einen Schlachtbetrieb anzufahren.
Die IG erwähnt weiter, dass die EU eine Zeitlimite von 120 Min. hat vom Entbluten bis zur Ankunft beim Schlachtbetrieb (ohne Ausweiden). Eine französische Studie zeige, dass bei Schlachtbandverzögerungen in Schlachthöfen bei toten Tieren vor dem Ausnehmen bis 120 Min. keine hygienischen Probleme auftreten würden. «Wir müssten eigentlich in der Schweiz dieselben Bedingungen (gleich lange Spiesse) haben wie in der EU.»