Am 25. November kommt die Hornkuh-Initiative an die Urne. Wie werdet Ihr abstimmen? Hat die Hornkuh-Initiative eine Chance?
Hierzulande sind rund drei Viertel aller Kühe und ein Drittel aller Ziegen hornlos. Einerseits gibt es gezüchtete Rassen, die von Geburt an keine Hörner haben. Anderseits werden Tiere als Jungtier unter Betäubung enthornt. Ob die Tiere Hörner haben oder nicht, hatte bis anhin keinen Einfluss auf die finanzielle Unterstützung des Bundes.
Eine Interessengemeinschaft um den Bergbauer Armin Capaul aus dem Berner Jura fordert Direktzahlungen für Bauern mit behornten Kühen und Ziegen. Deren Haltung sei aufwändiger und der Bestand sei rückläufig. Die Hörnerbeiträge sollen über eine Umverteilung im Agrarbudget finanziert werden. Ein Verbot, die Tiere zu enthornen, sieht die Initiative aber nicht vor.
So argumentieren die Befürworter
- Tiere würden durch das Entfernen der Hörner verstümmelt. Diese hätten teilweise über längere Zeit Schmerzen.
- Es brauche kein Verbot, damit Landwirte mehr Horntiere halten würden. Finanzielle Anreize seien nötig.
- Bereits früher gab es einen Vorschlag, direkt das Gesetz zu ändern. Weil dieser erfolglos blieb, brauche es nun diese Volksinitiative.
So argumentieren die Gegner
- Behornte Tiere bräuchten mehr Platz. Aus diesem Grund könnten sich viel Landwirtinnen entscheiden, die Tiere wieder anzubinden. Den Tieren gehe es so nicht besser als heute.
- Tieren würden die Hörner abgenommen, weil sie Menschen oder sich gegenseitig verletzen können
- Die Initiative kostet je nach Umsetzung 10 bis 30 Millionen Franken. Dadurch müsste in anderen Bereichen der Landwirtschaft gespart werden.
Rund 15 Millionen Franken
Bei einer Annahme müsste der Bund Beiträge bezahlen für Kühe, Zuchtstiere, Ziegen und Ziegenböcke, die Hörner tragen. Die Initiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere» (Hornkuh-Initiative) nennt keinen konkreten Betrag. Den Initianten schweben jährlich 190 Franken pro Kuh vor und pro Ziege 38 Franken.
Das würde den Bund rund 15 Millionen Franken kosten. Geld sollen aber nur jene Bauern erhalten, die ihre Tiere regelmässig ins Freie lassen. Die Beiträge für horntragende Tiere müssten gemäss Bundesrat Johann Schneider-Ammann andernorts eingespart werden. Eine Erhöhung des Landwirtschaftskredits sei nicht vorgesehen.
Der Initiativtext
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
- Art. 104 Abs. 3 Bst. b
- 3. Er (der Bund) richtet die Massnahmen so aus, dass die Landwirtschaft ihre multifunktionalen Aufgaben erfüllt. Er hat insbesondere folgende Befugnisse und Aufgaben:
- b. Er fördert mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind; (-> neu) dabei sorgt er insbesondere dafür, dass Halterinnen und Halter von Kühen, Zuchtstieren, Ziegen und Zuchtziegenböcken finanziell unterstützt werden, solange die ausgewachsenen Tiere Hörner tragen.
Kurz vor der Abstimmung interessiert uns eure Meinung. Wie werdet Ihr abstimmen?